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Experten-Antwort

Steuerfreie Einzahlung in Rentenversicherung zum Ausgleich von Abschlägen

von Theofried Barun11.10.2017 | 23:14
642 Ansichten
5 Antworten

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Liebes Forum! Mein Arbeitgeber hat mir ein Angebot unterbreitet welches, anstatt einer Abfindung, eine für mich steuerfreie Einzahlung zum Ausgleich von Abschlägen in die Rentenversicherung vorsieht. Unter welchen Voraussetzungen ist das steuerfrei? Und in welchem Fall muss ich Steuern zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Barun,

dies ist eine Frage, die Sie mit dem Finanzamt oder mit einem Steuerberater klären sollten.

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4 Antworten

Fortitude oneam 12.10.2017 | 07:07
Hallo Herr Barun, ist Ihnen aufgefallen das Sie das Wort "Steuer" in Ihrem Text viermal vorkommt. Bezüglich steuerlichen Angelegenheiten wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt oder wenden sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerverein. Im übrigen finde ich das kein gutes Angebot von Ihrem AG. Abfindung bedeutet bald keine Arbeitsstelle mehr zu haben. Und dann stehen Sie ohne nix da. Alternativ könnten Sie auch eine Auskunft/Beratungsstelle der DRV/RV aufsuchen und lassen sich ausführlich beraten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
etaneram 12.10.2017 | 10:13
Hallo Es ist bedauerlich, dass in diesem Forum keine Auskünfte über steuerliche beziehungsweise auch krankenversicherungsrechtliche Angelegenheiten bezüglich Renten zu erhalten sind. Es ist doch elementar und wichtig welche Rentenhöhe netto übrigbleibt. Auch eine eventuelle freiwillige Einzahlung ist steuerlich betrachtet sehr relevant. Könnte man in diesem Forum nicht auch entsprechende "Experten"mit einbeziehen ? Grüße
senf-dazuam 12.10.2017 | 11:07
Gehen Sie mit dieser Frage zu einem Steuerberater, der ist in dieser Hinsicht bestens ausgebildet und falls nicht, können Sie ihn wegen Falschberatung belangen ... Das wird auch bei Experten in Internetforen eher schwieriger sein ...
Reutersam 12.10.2017 | 15:45
Guten Tag, grundsätzlich ist der Hinweis , dass Ihnen hierzu ein Steuerberater kompetent Auskunft erteilen kann, natürlich berechtigt. Andererseits ist es so, dass im Internet der DRV sich durchaus Informationen mit Angabe der relevanten Vorschriften finden lassen. So hätte Experte auch auf den Artikel in dem von der DRV herausgegebenen e-Paper Summa Summarum 2/2017 verweisen können. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_… Arbeitgeberfinanzierte Ausgleichszahlungen Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Beitragszahlung, sind 50 % der Beiträge steuer- und beitragsfrei (§ 3 Nr. 28 EStG und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Wird eine Abfindungszahlung wegen der Beendigung der Beschäftigung zweckgebunden für eine Ausgleichszahlung gewährt, kann der vollständige Beitrag beitragsfrei gewährt werden."
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