Hallo Ka,
Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen und nebenbei noch einen Minijob, sowie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, kann es sein, dass für die sozialversicherungspflichtige Arbeit die Lonsteuerklasse 6 angewendet wird. Diese Steuerklasse kommt zum Einsatz, wenn Sie mehrere Jobs haben und für den Nebenjob keine andere Steuerklasse zugeordnet wurde. Minijobs sind davon ausgenommen und bleiben bis zur aktuellen Verdienstgrenze steuerfrei. Die Steuerklasse 6 führt zu höheren Abzügen, da hier keine Freibeträge berücksichtigt werden. Ihre Erwerbsminderungsrente wird getrennt von der Lohnsteuer betrachtet und über die Einkommenssteuererklärung versteuert. Es ist daher möglich, dass Sie für die Arbeit mehr Lohnsteuer zahlen, während die Rente separat besteuert wird.
Wir empfehlen Ihnen, für eine optimale steuerliche Gestaltung tatsächlich eine Beratung durch das Finanzamt in Anspruch zu nehmen, oder es nochmals bei einem Steuerberater zu versuchen. Denn in diesem Forum können wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte zum Steuerrecht geben, da es ein komplett anderes Rechtsgebiet als das Renten-und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt.
Auch möchten wir Ihnen hier den Hinweis geben, dass die Zeitgrenze für eine Beschäftigung bei gleichzeitigem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente unter 15 Stunden wöchentlich liegt.
Wir empfehlen Ihnen daher auch bezüglich Ihrer Angelegenheit einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, auch um gegebenenfalls rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Steurfragen beantworten die "DRV-Experten" nicht.
Aber einfach mal selber googeln?
https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/steuerklasse-6/
Zitat:
"Auch Rentner und Studenten fallen unter die Steuerklasse 6, wenn sie über 556 Euro monatlich verdienen und daneben entweder eine Betriebsrente beziehen oder einem anderen sozialversicherungspflichtigem Hauptberuf nachgehen."
Aber das mit der Steuerklasse 6 ist auch völlig egal.
Denn zum Jahresende müssen Sie sowieso eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Eventuell wegen der Steuerklasse 6 zu viel bezahlte Steuern bekommen Sie dann natürlich auf den Cent genau zurückgezahlt.
Also null Problem!
PS: bei einer vollen EM-Rente dürfen Sie täglich nur "UNTER 3 Stunden täglich" arbeiten (egal ob Minijob, normaler Job oder Ehrenamt) und eben nicht GENAU 3 Stunden (außer während einer zeitlich befristeten Arbeisterprobung". Dann also auch nur "UNTER 15 Stunden" pro Woche (bei einer 5-Tage-Woche).
Das sollten Sie unbedingt beachten
Danke für den Link, dann werde ich da gleich mal hinschreiben denn diese Auskunft ist falsch
Danke für den Link, dann werde ich da gleich mal hinschreiben denn diese Auskunft ist falsch
Danke für den Link, dann werde ich da gleich mal hinschreiben denn diese Auskunft ist falsch
"Aktuell arbeite ich auf Minijob-Basis und gehe zusätzlich noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (20 Stunden im Monat). "
Hat man Ihnen die volle EM-Rente noch nicht aberkannt? Sie dürfen nur UNTER 3 Stunden arbeiten.
"Ab Mitte nächsten Monat höre ich bei den oben genannten auf zu arbeiten und werde bei einem anderen Arbeitgeber anfangen bei dem ich direkt 15 Stunden wöchentlich arbeiten kann (mit der Option die Stunden stufenweise zu erhöhen."
Sie kapieren es anscheinend nicht. Die Rentenversicheurng wird sich mit Sicherheit bei Ihnen melden. Dreist!
Maximiliane wird sich sicher auch melden
"Aktuell arbeite ich auf Minijob-Basis und gehe zusätzlich noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (20 Stunden im Monat). "
Hat man Ihnen die volle EM-Rente noch nicht aberkannt? Sie dürfen nur UNTER 3 Stunden arbeiten.
"Ab Mitte nächsten Monat höre ich bei den oben genannten auf zu arbeiten und werde bei einem anderen Arbeitgeber anfangen bei dem ich direkt 15 Stunden wöchentlich arbeiten kann (mit der Option die Stunden stufenweise zu erhöhen."
Sie kapieren es anscheinend nicht. Die Rentenversicheurng wird sich mit Sicherheit bei Ihnen melden. Dreist!
3h*5Tage*4Wochen gibt wieviel Stungden im Monat?
A) unter 3 Stunden
B) unter 3*5 Tage* 4,33 ergibt die monatl. Stunden
Grins
Hat aber ebenso nichts bis wenig mit der Fragestellung zu tun
Ihnen sollten man die Rente sofort entziehen. Ansonsten völlig falsches Forum.
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