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Experten-Antwort

Steuerklasse bei Hinzuverdienst zu voller Erwerbsminderungsrente

von Ka 27.10.2025 | 15:39
776 Ansichten
23 Antworten
Ich beziehe aktuell volle Erwerbsminderungsrente und möchte die 15 Stunden die ich arbeiten darf ausschöpfen. Aktuell arbeite ich auf Minijob-Basis und gehe zusätzlich noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (20 Stunden im Monat). Ab Mitte nächsten Monat höre ich bei den oben genannten auf zu arbeiten und werde bei einem anderen Arbeitgeber anfangen bei dem ich direkt 15 Stunden wöchentlich arbeiten kann (mit der Option die Stunden stufenweise zu erhöhen.) Ich bekomm leider sehr widersprüchliche Aussagen bezüglich der Lohnsteuerklasse und der Besteuerung der Rente. Die Rentenversicherung konnte mir nicht weiterhelfen. Im Finanzamt ist leider niemand erreichbar und die Nachfrage bei einem Steuerberater hat mich leider auch nicht weiter gebracht. Also, wie oben beschrieben beziehe ich aktuell das Einkommen aus Erwerbsminderungsrente, Minijob und Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Ich falle in Lohnsteuerklasse 6 und würde gerne wissen warum. Ich weiß, dass Lohnsteuerklasse 6 dann zum tragen kommt, wenn ich mehreren Sozialversicherungs/Steuerpflichtigen Tätigkeiten nachgehe. Das tue ich aber nicht. Deswegen jetzt die Frage, ob alle Einkünfte zusätzlich zur (vollen) Erwerbsminderungsrente (außer Minijob) automatisch in Lohnsteuerklasse 6 fallen? Und wenn ich jetzt dann 15 Stunden (sozialversicherungspflichtig) arbeite, würde das dann für mich bedeuten, dass auch dieser Hinzuverdienst mit Klasse 6 besteuert wird und zusätzlich auch noch die Rente besteuert wird? Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2025 | 11:08

Hallo Ka,

 

Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen und nebenbei noch einen Minijob, sowie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, kann es sein, dass für die sozialversicherungspflichtige Arbeit die Lonsteuerklasse 6 angewendet wird. Diese Steuerklasse kommt zum Einsatz, wenn Sie mehrere Jobs haben und für den Nebenjob keine andere Steuerklasse zugeordnet wurde. Minijobs sind davon ausgenommen und bleiben bis zur aktuellen Verdienstgrenze steuerfrei. Die Steuerklasse 6 führt zu höheren Abzügen, da hier keine Freibeträge berücksichtigt werden. Ihre Erwerbsminderungsrente wird getrennt von der Lohnsteuer betrachtet und über die Einkommenssteuererklärung versteuert. Es ist daher möglich, dass Sie für die Arbeit mehr Lohnsteuer zahlen, während die Rente separat besteuert wird.

 

Wir empfehlen Ihnen, für eine optimale steuerliche Gestaltung tatsächlich eine Beratung durch das Finanzamt in Anspruch zu nehmen, oder es nochmals bei einem Steuerberater zu versuchen. Denn in diesem Forum können wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte zum Steuerrecht geben, da es ein komplett anderes Rechtsgebiet als das Renten-und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt.

 

Auch möchten wir Ihnen hier den Hinweis geben, dass die Zeitgrenze für eine Beschäftigung bei gleichzeitigem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente unter 15 Stunden wöchentlich liegt.

 

Wir empfehlen Ihnen daher auch bezüglich Ihrer Angelegenheit einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, auch um  gegebenenfalls rechtliche Nachteile zu vermeiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

22 Antworten

Kein Steuerforumam 27.10.2025 | 15:47
Sehen Sie sich die wichtigen Hinweise zu diesem Forum an. Experten antworten hier nicht zu Steuerfragen. Dass ein Steuerberater Ihnen nicht helfen konnte, gehört wohl eher in den Bereich Märchen. Eventuell antworten Ihnen hier ja noch User als selbsternannte Steuerexperten. Deren Antworten sollten Sie allerdings mit Vorsicht betrachten. Allerdings hat sich Ihr Problem schnell erledigt, sollten Sie neben der vollen Erwerbsminderungsrente 3 Stunden und mehr täglich arbeiten. Der Minijob selber wird ja pauschal versteuert😉!
Das sagt die Rentenversicherung zu Steuern!am 27.10.2025 | 15:56
Steuerexperte am 27.10.2025 | 15:59
Das kann jeder Idiot beantworten, dazu muss man kein Steuerexperte sein. Bei nur einem einzigen Job neben der Rente bleibt man in der eigentlichen normalen Steuerklasse. Die sechs gilt nur für mehrere Nebenjobs. Und warum ist das eigentlich sowieso egal. Weil man eine Steuererklärung machen muss in der die Rente und der Nebenjob zusammen besteuert werden, wenn es nicht gerade ein pauschal bescheuerter Minijob ist.
Steuern macht die DRV nichtam 27.10.2025 | 16:00
Steurfragen beantworten die "DRV-Experten" nicht. Aber einfach mal selber googeln? https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/steuerklasse-6/… Zitat: "Auch Rentner und Studenten fallen unter die Steuerklasse 6, wenn sie über 556 Euro monatlich verdienen und daneben entweder eine Betriebsrente beziehen oder einem anderen sozialversicherungspflichtigem Hauptberuf nachgehen." Aber das mit der Steuerklasse 6 ist auch völlig egal. Denn zum Jahresende müssen Sie sowieso eine Einkommensteuererklärung abgeben. Eventuell wegen der Steuerklasse 6 zu viel bezahlte Steuern bekommen Sie dann natürlich auf den Cent genau zurückgezahlt. Also null Problem! PS: bei einer vollen EM-Rente dürfen Sie täglich nur "UNTER 3 Stunden täglich" arbeiten (egal ob Minijob, normaler Job oder Ehrenamt) und eben nicht GENAU 3 Stunden (außer während einer zeitlich befristeten Arbeisterprobung". Dann also auch nur "UNTER 15 Stunden" pro Woche (bei einer 5-Tage-Woche). Das sollten Sie unbedingt beachten
Falsch hieram 27.10.2025 | 16:04
Natürlich wird auch der steuerpflichtige Anteil der gesetzliche Rente ganz normal versteuert (aber ohne jede Steuerklasse), ganz egal, was Sie sonst noch an einkommensteuerpflichtigen Einkommensquellen haben oder auch nicht
Uninteressant!am 27.10.2025 | 16:13
Steuerexperte schrieb

Danke für den Link, dann werde ich da gleich mal hinschreiben denn diese Auskunft ist falsch

Wen interessierst? Ist nicht Thema dieses Forums!
Steuerexperte am 27.10.2025 | 16:13
Steuerexperte schrieb

Danke für den Link, dann werde ich da gleich mal hinschreiben denn diese Auskunft ist falsch

Ich ändere meine Auskunft. Wie kann man bei verwirrten Rentner das so umständlich formulieren? Auch Rentner und Studenten fallen unter die Steuerklasse 6, wenn sie über 556 Euro monatlich verdienen und daneben entweder eine Betriebsrente beziehen oder einem anderen sozialversicherungspflichtigem Hauptberuf nachgehen. Das bedeutet selbstverständlich dass die Steuerklasse 6 nur greift, wenn man daneben noch einen weiteren sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf neben der Rente hat.
Steuerklasse egalam 27.10.2025 | 16:13
Wenn Sie ganz knapp "UNTER 3 Stunden" (nicht genau 3 Stunden!)" täglich in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeiten, dürfen Sie nicht zusätzlich noch einen Minijob oder anderen Job ausüben. Denn damit kämen Sie "ÜBER 3 Stunden" täglich und die volle EM-Rente wäre ratz-fatz weg. Und dann arbeiten Sie eben knapp "unter 3 Stunden täglich" im sozialversicherungspflichtigen Job in einer ganz normalen Steuerklasse (1 bis 4 je nach Familienstand und ggf. Wahlrecht), wenn keine Betriebsrente zusätzlich bezogen wird. Für die gesetzliche Rente gilt überhaupt keine Steuerklasse, weil dafür kein monatlicher Vorsteuer-Abzug durch einen Arbeitgeber anfällt.
Du meine Güteam 27.10.2025 | 16:16
Falsches Forum
Na jkaam 27.10.2025 | 16:19
Steuerexperte schrieb

Danke für den Link, dann werde ich da gleich mal hinschreiben denn diese Auskunft ist falsch

Tja, Sie sind ganz offensichtlich kein "Steuerexperte", aber schreiben Sie ruhig!
Dreist!am 27.10.2025 | 16:20
"Aktuell arbeite ich auf Minijob-Basis und gehe zusätzlich noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (20 Stunden im Monat). " Hat man Ihnen die volle EM-Rente noch nicht aberkannt? Sie dürfen nur UNTER 3 Stunden arbeiten. "Ab Mitte nächsten Monat höre ich bei den oben genannten auf zu arbeiten und werde bei einem anderen Arbeitgeber anfangen bei dem ich direkt 15 Stunden wöchentlich arbeiten kann (mit der Option die Stunden stufenweise zu erhöhen." Sie kapieren es anscheinend nicht. Die Rentenversicheurng wird sich mit Sicherheit bei Ihnen melden. Dreist!
Nicht Dreist!am 27.10.2025 | 17:24
Dreist! schrieb

"Aktuell arbeite ich auf Minijob-Basis und gehe zusätzlich noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (20 Stunden im Monat). "

Hat man Ihnen die volle EM-Rente noch nicht aberkannt? Sie dürfen nur UNTER 3 Stunden arbeiten.

"Ab Mitte nächsten Monat höre ich bei den oben genannten auf zu arbeiten und werde bei einem anderen Arbeitgeber anfangen bei dem ich direkt 15 Stunden wöchentlich arbeiten kann (mit der Option die Stunden stufenweise zu erhöhen."

Sie kapieren es anscheinend nicht. Die Rentenversicheurng wird sich mit Sicherheit bei Ihnen melden. Dreist!

Natürlich kann man geleichzeitiog einen Minijob und einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen bei voller EM-Rente, wenn man dauerhaft (also von einer Arbeitserprobung abgesehen) "taglich nur unter 3 Stunden" arbeitet. Minijobs kann man auch nur wenige Stunden im Monat ausüben und ein gutbezahlter Teilzeitjob kann auch bei wenigen Arbeitststunden Einkommen oberhalb der Minijob-Grenze generieren.
Eher weniger am 27.10.2025 | 17:24
MA schrieb

Maximiliane wird sich sicher auch melden

Dem sein Problembär ist eher die Arbeitsmarktrente!
Erbsenzähleram 27.10.2025 | 18:51
aberhallo schrieb

3h*5Tage*4Wochen gibt wieviel Stungden im Monat?

A) unter 3 Stunden B) unter 3*5 Tage* 4,33 ergibt die monatl. Stunden Grins Hat aber ebenso nichts bis wenig mit der Fragestellung zu tun
Du meine Güteam 27.10.2025 | 19:37
Ihnen sollten man die Rente sofort entziehen. Ansonsten völlig falsches Forum.
Raram 28.10.2025 | 12:20
Experte/in schrieb

Hallo Ka,

 

Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen und nebenbei noch einen Minijob, sowie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, kann es sein, dass für die sozialversicherungspflichtige Arbeit die Lonsteuerklasse 6 angewendet wird. Diese Steuerklasse kommt zum Einsatz, wenn Sie mehrere Jobs haben und für den Nebenjob keine andere Steuerklasse zugeordnet wurde. Minijobs sind davon ausgenommen und bleiben bis zur aktuellen Verdienstgrenze steuerfrei. Die Steuerklasse 6 führt zu höheren Abzügen, da hier keine Freibeträge berücksichtigt werden. Ihre Erwerbsminderungsrente wird getrennt von der Lohnsteuer betrachtet und über die Einkommenssteuererklärung versteuert. Es ist daher möglich, dass Sie für die Arbeit mehr Lohnsteuer zahlen, während die Rente separat besteuert wird.

 

Wir empfehlen Ihnen, für eine optimale steuerliche Gestaltung tatsächlich eine Beratung durch das Finanzamt in Anspruch zu nehmen, oder es nochmals bei einem Steuerberater zu versuchen. Denn in diesem Forum können wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte zum Steuerrecht geben, da es ein komplett anderes Rechtsgebiet als das Renten-und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt.

 

Auch möchten wir Ihnen hier den Hinweis geben, dass die Zeitgrenze für eine Beschäftigung bei gleichzeitigem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente unter 15 Stunden wöchentlich liegt.

 

Wir empfehlen Ihnen daher auch bezüglich Ihrer Angelegenheit einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, auch um  gegebenenfalls rechtliche Nachteile zu vermeiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Ja, und UNTER 3 Stunden täglich....
Kaiseram 28.10.2025 | 14:41
. schrieb

Geh endlich sterben

Blubb!
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