Sehr geehrter Ben,
wie Schiko schon dargestellt hat, gilt für die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit 01.01.2005 die nachgelagerte Besteuerung, mit einem Besteuerungsanteil der Rentenbeträge von 50% (Bestandrentner/Rentner des Jahres 2005) dieser Besteuerungsanteil erhöht sich folgend jährlich für jeden neuen Rentnerjahrgang in festgelegten Stufen, bis er 100% erreicht hat. Daneben, auch das hat schiko bereits erwähnt, bleibt für die meisten Renten aus privaten Systemen die so genannte Ertragsanteilsbesteuerung steuerlich anwendbar. Die entsprechenden Besteuerungssätze ergeben sich aus dem Einkommenssteuergesetz. Es wird sich in der fraglichen Fallgestaltung sicher um eine Rente aus privater oder betrieblicher Herkunft handeln.
Mit freundlichem Gruß