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Steuern auf EU Rente

von Ben04.05.2007 | 15:08
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2 Antworten

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Hallo, ist es richtig, dass einige Renten mit 37 % besteuert werden und nicht wie üblich mit 50 % b.z.w. 52 % Über eine kurze Antwort wäre ich dankbar velen Dank. MfG Ben

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Ben,

wie Schiko schon dargestellt hat, gilt für die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit 01.01.2005 die nachgelagerte Besteuerung, mit einem Besteuerungsanteil der Rentenbeträge von 50% (Bestandrentner/Rentner des Jahres 2005) dieser Besteuerungsanteil erhöht sich folgend jährlich für jeden neuen Rentnerjahrgang in festgelegten Stufen, bis er 100% erreicht hat. Daneben, auch das hat schiko bereits erwähnt, bleibt für die meisten Renten aus privaten Systemen die so genannte Ertragsanteilsbesteuerung steuerlich anwendbar. Die entsprechenden Besteuerungssätze ergeben sich aus dem Einkommenssteuergesetz. Es wird sich in der fraglichen Fallgestaltung sicher um eine Rente aus privater oder betrieblicher Herkunft handeln.

Mit freundlichem Gruß

1 Antworten

Schiko.am 04.05.2007 | 20:14
Grundsätzlich galt bis ende 2004 bei renten die sogenannte ertragsanteilberechnung zur steuer. Je geringer das eintrittsalter, desto höher der an- zurechende prozentsatz. Mit 65 jahren 27%, mit 63 jahren 29 %, mit 60 jahren 32 %, usw. Für die erwerbsminderungsrente auf zeit war der satz wesentlich geringer. Nunmehr gilt ab 2005 die EA. berechnung nicht mehr. Bestandsrentner und neurentner des jahres 2005 haben einen lebenslangen freibetrag von 50%. Rentenbeginn 2006 nur mehr 48% usw. bis endlich in 2040 die voll- versteuerung gilt. Rentenerhöhungsbeträge sind jetzt schon mit 100 % steuer- pflichtig. Dagegen gilt für privatrenten weiterhin der anrechnungs- modus des ertragsanteiles, der sich sogar verringert hat. Statt 27 % ( mit 65) 18%, statt 28% ( mit 64) 19% usw. Mit freundlichen Grüßen.
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