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Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin
Hallo Sebastian
Die Hinzuverdienstanrechnung auf Erwerbsminderungsrenten ist in der Vorschrift §96a SGB VI geregelt.
Unter Ziff. 3.1.8. gibt es in den rechtlichen Arbeitsanweisungen dazu Ausführungen zu Abfindungen.
Fazit:
Abfindung als Abfindung ist kein Hinzuverdienst, Abfindung als `versteckte Lohnzahlung` o.ä. würde als Arbeitsentgelt und damit als Hinzuverdienst gewertet werden müssen.
Es kommt also auf die konkrete Ausgestaltung/Zusammensetzung der Einmalzahlung an. Nur die Begrifflichkeit `Abfindung` sagt erstmal noch nichts aus.
Zu steuerlichen Aspekten einer Abfindung bitte Steuerexperten (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Finanzamt) befragen
Das einzig Richtige darin, ab zum Anwalt und beraten lassen.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob die Abfindung aus diesem Vertrag auf meine EM-Rente angerechnet wird?
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob die Abfindung aus diesem Vertrag auf meine EM-Rente angerechnet wird?
Gehen Sie zum Anwalt. Wenn z.B. ein AV, oder ein Tarifvertrag vorsieht, dass ein AV beendet wird durch eine EM-Rente, kann es passieren das Sie gar nichts bekommen, weil ihr AG schlau ist.
Vorher klären, nicht hinterher dumm dastehen und nichts zum Anrechnen bekommen :-)
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