Hallo Martin,
bezüglich der Anrechenbarkeit von Zeiten der schulischen Ausbildung können wir uns dem Beitrag von -_- anschließen.
Treffen Zeiten der schulischen Ausbildung mit Pflichtbeitragszeiten zusammen, ergibt sich eine sogenannte beitragsgeminderte Zeit.
Diese Zeit wird mindestens mit den Entgeltpunkten bewertet, die sich aufgrund des Verdienstes während der Beschäftigung ergeben. Ein Zuschuss kann sich für beitragsgeminderte Zeiten durch den sogenannten individuellen Gesamtleistungswert ergeben.
In diesem Fall jedoch nicht, da für Anrechnungszeiten aufgrund von Schul- oder Hochschulausbildung keine Entgeltpunkte gebildet werden.