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Experten-Antwort

Stufenweiser Wiedereinstieg nach 12 Jahren Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Rose07.05.2022 | 15:35
2092 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, seit 12 Jahren beziehe ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Durch eine Behandlung mit einem nicht zugelassenen Medikament im Rahmen einer medizinischen Studie hat sich mein Gesundheitszustand zumindest ein wenig verbessert. Deshalb möchte ich versuchen, Schritt für Schritt ins Berufsleben zurückzukehren. Gibt es aus der Erwerbsminderungsrente heraus eine stufenweise Wiedereingliederung, z.B. ähnlich dem Hamburger Modell? Falls ja, wo und wie wird das beantragt? Gibt es alternativ eine Art Reha-Maßnahme, die mich auf den Wiedereinstieg besser vorbereiten könnte? Gäbe es die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren, ohne dass mir die Rentenversicherung wegen Arbeit über 3 Stunden pro Tag gleich die Rente streicht? Falls ich beim Arbeitsversuch merke, dass ich dem gesundheitlich doch noch nicht gewachsen bin oder sich mein Gesundheitszustand nach Ende der medizinischen Studie wieder deutlich verschlechtert, gibt es dann einen unkomplizierten Weg zurück in die Rente oder stehe ich dann ohne alles da? Ich habe bereits vor einigen Jahren den Wiedereinstieg versucht, mein Gesundheitszustand verschlechterte sich dann aber so sehr, dass ich nach 5 Monaten ins Krankenhaus musste, mit dem Resultat, dass ich ein halbes Jahr lang weder Krankengeld noch Rente bekam, während dieser Zeit aber alle Sozialversicherungsbeiträge ohne Einkommen komplett selbst zahlen musste, was mich in existenzielle Nöte gebracht hat. Dieses Risiko möchte ich nicht noch einmal eingehen. Ich würde mich freuen, wenn es Angebote gibt, die mir den Wiedereinstieg erleichtern oder zumindest die daraus entstehenden Risiken minimieren.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rose,

bei einer Erwerbsminderungsrente müssen die Hinzuverdienstgrenzen und die Arbeitsgrenzen berücksichtigt werden.

Hinzuverdienstgrenzen:

Hier darf das kalenderjährliche Entgelt die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR nicht übersteigen, da es sonst zu einer Anrechnung auf die Rentenzahlung kommt.

Arbeitsgrenzen:

Um eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten zu können, muss ihr Leistungsvermögen regelmäßig unter 3 Stunden täglich liegen. Sofern Sie nun eine Beschäftigung/Arbeitsversuch ausüben, in der Sie regelmäßig mehr als diese 3 Stunden beschäftigt sind, kann es sein, dass Ihnen dann „nur noch“ die teilweise Erwerbsminderungsrente zusteht (auch wenn Sie evtl. die obengenannte Hinzuverdienstgrenze einhalten).

Eine allgemeingültige Aussage können wir im Forum dazu jedoch nicht treffen.

In diesem Fall sollten Sie Ihrer Sachbearbeitung den Fall genau schildern (auch ihren Vorschlag mit dem Praktikum) und um eine entsprechende (schriftliche) Mitteilung bitten.

Die Möglichkeit einer unterstützten Wiedereingliederung (wie das „Hamburger-Modell“) gibt es leider nicht.

Eine Reha-Maßnahme kann jederzeit beantragt werden (auch bei parallelem Bezug einer Erwerbsminderungsrente).

Für die Antragstellung können Sie gern unsere Online-Dienste verwenden. Hier kommt der passende Link dazu:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?zugang=OK

Sollten Sie eine Beschäftigung mit einem Arbeitsaufwand von mehr als 6 Stunden täglich aufnehmen und die Sachbearbeitung nach den medizinischen Ermittlungen zu dem Entschluss kommen, dass Ihnen die Rente nicht mehr zusteht, wird Ihnen ein entsprechender Bescheid erteilt (gegen den Sie ggf. Widerspruch einlegen können) und die bezogene Rente wird entzogen.

Sofern nach einer gewissen Zeit erneut eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes eintreten sollte, muss die Rente neu beantragt werden und die Bescheiderteilung kann eine gewisse Zeit beanspruchen.

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen (derzeit nur telefonisch unter der 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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19 Antworten

Abschlägeam 07.05.2022 | 16:11
Hallo Rose, wie hier im Forum in den letzten Wochen mehrfach von den Experten erwähnt wurde, gibt es wohl tatsächlich ein 'Pilotprojekt' zum Wiedereinstieg aus einer EM-Rente in das Erwerbsleben, an dem sich die verschiedenen Regionalträger der DRV beteiligen. Damit Sie konkrete und für Sie verbindliche Informationen und Möglichkeiten hierzu erhalten, sollten Sie sich aber bitte direkt an Ihre zuständige DRV wenden, da es für den Einzelfall geregelt und entschieden wird. Viel Erfolg und alles Gute!
Glaskugelam 07.05.2022 | 16:46
Hallo und guten Tag Rose. Die Geschichte, die ich hier lese, kommt einem kleinen Wunder gleich; schön, dass es Ihnen nach einer so langen Zeit wieder besser geht. Die Geschichte zeigt mir auch, wie wichtig die Arbeit als solches nach dieser Zeit für Sie ist. Ähnlich gelagerte Fragestellungen, mit der Rückkehr aus einer Rente, wurden hier häufig diskutiert und nicht immer zur Zufriedenheit des Fragestellers und weil es nicht immer eine individuelle, passende Antwort darauf gibt. Vielleicht kann Ihnen hier ein Experte einen guten Tipp mit auf dem Weg geben. Ich kann Ihnen nur sagen: Geben Sie nicht unüberlegt das auf, was Ihnen gegeben wurde. Sie sind jetzt gut über zehn Jahre aus dem Arbeitsmarkt raus, entfremdet was die Arbeitsbelastung angeht. Nicht umsonst werden Rehabilitanden, und das nach wesentlich kürzerer Zeit durch Unterbrechung wegen einer Erkrankung, Belastungserprobungen vorgeschlagen oder auch Erkrankte mit einem ruhenden Arbeitgeber im Hintergrund über das Hamburger Modell an der täglichen Belastung heran geführt. Zur Zeit steht auf Ihrer Akte "erledig". Wollen Sie das reaktivieren?? Mein Vorschlag wäre: Lassen Sie sich ganz ungezwungen einen Termin bei einem in Ihrer Nähe zuständigen Renten/Reha Berater geben. Vielleicht sind Ihm solche Fälle schon mal vor gekommen und kann Sie dazu beraten. Vielleicht können Sie eine Art Belastungs Praktikum, unter Gewährleistung! Ihrer Rente, absolvieren. Das müsste natürlich von Ihren Behandlern gut formuliert werden und vom sozialmedizinischen Dienst Ihrer Rentenversicherung genehmigt werden. Ansonsten keine Schnellschüsse! Alles Gute für Sie. G.
Berateram 07.05.2022 | 19:38
Zitat von Glaskugel anzeigenausblenden
Glaskugel schrieb

Hallo und guten Tag Rose.

Die Geschichte, die ich hier lese, kommt einem kleinen Wunder gleich; schön, dass es Ihnen nach einer so langen Zeit wieder

besser geht. Die Geschichte zeigt mir auch, wie wichtig

die Arbeit als solches nach dieser Zeit für Sie ist. Ähnlich gelagerte Fragestellungen, mit der Rückkehr aus einer Rente, wurden hier häufig diskutiert und nicht immer zur Zufriedenheit des Fragestellers und weil es nicht immer eine individuelle, passende Antwort darauf gibt. Vielleicht kann Ihnen hier ein Experte einen guten Tipp mit auf dem Weg geben. Ich kann Ihnen nur sagen: Geben Sie nicht unüberlegt das auf, was Ihnen gegeben wurde. Sie sind jetzt gut über zehn Jahre aus dem Arbeitsmarkt raus, entfremdet was die Arbeitsbelastung angeht. Nicht umsonst werden Rehabilitanden, und das nach wesentlich kürzerer Zeit durch Unterbrechung wegen einer Erkrankung, Belastungserprobungen vorgeschlagen oder auch Erkrankte mit einem ruhenden Arbeitgeber im Hintergrund über das Hamburger Modell an der täglichen Belastung heran geführt. Zur Zeit steht auf Ihrer Akte "erledig". Wollen Sie das reaktivieren?? Mein Vorschlag wäre: Lassen Sie sich ganz ungezwungen einen Termin bei einem in Ihrer Nähe zuständigen Renten/Reha Berater geben. Vielleicht sind Ihm solche Fälle schon mal vor gekommen und kann Sie dazu beraten. Vielleicht können Sie eine Art Belastungs Praktikum, unter Gewährleistung! Ihrer Rente, absolvieren. Das müsste natürlich von Ihren Behandlern gut formuliert werden und vom sozialmedizinischen Dienst Ihrer Rentenversicherung genehmigt werden.

Ansonsten keine Schnellschüsse!

Alles Gute für Sie.

G.

Auch ein Berater wird Sie an Ihren zuständigen Rententräger verweisen, da medizinische Entscheidungen nicht in einer Beratungsstelle getroffen werden. Daher kann auch dort nur eine Anfrage mit Sachverhaltsschilderung für den zuständigen Rententräger aufgenommen werden. Daher sind derartige Verweisungen an eine Beratungsstelle eher unzweckmäßig, da dort weder medizinische Einschätzungen/Prognosen oder gar Entscheidungen getroffen und somit falsche Erwartungen geweckt werden.
Aloisam 07.05.2022 | 20:22
Von besagtem Pilotprojekt abgesehen wird allgemein empfohlen, es anfangsweise mit einem meist Rentenunschädlichen Minijob zu probieren. Da kann man nicht nur etwas verdienen, sondern auch ausprobieren, was man sich zumuten kann.
Roseam 08.05.2022 | 10:19
Herzlichen Dank für Eure lieben und hilfreichen Antworten. Wahrscheinlich bin ich beim Suchen etwas ungeschickt... zum Pilotprojekt Wiedereingliederung habe ich nichts finden können und wäre für einen Link sehr dankbar. Ein Minijob kommt eher nicht in Frage, da die Tätigkeit auch mit meinem Beruf Berührungspunkte haben sollte. Aber vielleicht lässt sich mit der Rentenversicherung heutzutage eine Lösung für ein Praktikum finden. Vor einigen Jahren hieß es dazu leider sinngemäß, Ihr Praktikum darf maximal unter 3 Stunden täglich umfassen, sonst streichen wir Ihnen die Rente; daher empfehlen wir Ihnen, es erst gar nicht zu probieren... Ich fand empfand das damals als demotivierend, zumal es doch ein Anliegen sein sollte, dass Leistungsempfänger irgendwann wieder auf eigenen Beinen stehen und der Solidargemeinschaft möglichst kurz zur Last fallen.
Falsch...am 08.05.2022 | 14:12
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Hier wurde aus der Perspektive der Solidargemeinschaft gesprochen, und nicht aus der Perspektive von Anna. Natürlich kann man das verallgemeinern. Und es ist selbstverständlich keine gute Idee, einfach wieder arbeiten zu gehen, weil das Risiko dann größer ist, dass es nicht klappt. Eine vernünftige Chance auf Wiedereingliederung ist eine Maßnahme, die andere Länder längst eingeführt haben, in Deutschland gibt es jetzt dieses sagenumwobene Pilotprojekt, zudem man nirgendwo eine Broschüre, konkrete Informationen oder sonst etwas findet, was das Pilotprojekt von der Situation zuvor unterscheidet. Es kann schon sein, das Anna die Solidargemeinschaft egal ist, aber genau das kann man eben nicht verallgemeinern.
Annaam 08.05.2022 | 13:25
"zumal es doch ein Anliegen sein sollte, dass Leistungsempfänger irgendwann wieder auf eigenen Beinen stehen und der Solidargemeinschaft möglichst kurz zur Last fallen." @Rose Sprechen Sie bitte für sich selbst und nicht für andere, für mich sprechen Sie nicht. Wenn es Ihnen so wichtig ist, nach 12 Jahren Erwerbsminderungsrente wieder ins Arbeitsleben zu kommen, dann verzichten Sie einfach auf Ihre Rente. Schließlich wollen Sie der Solidargemeinschaft nicht zur Last fallen.
Abschlägeam 08.05.2022 | 14:02
Zitat von Rose anzeigenausblenden
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/umwandlu… Detaillierte Auskünfte erhalten Sie direkt bei Ihrer zuständigen DRV (es gibt hierzu anscheinend tatsächlich -noch- keine öffentlich zugänglichen Informationen/Broschüren oder ähnliches) Berufen Sie sich deshalb gern auf den oben verlinkten Beitrag Forum, falls ein Mitarbeiter, den Sie bei Ihrer DRV erreichen, dazu meint 'kenne ich nicht, weiß ich nix von...' Allerdings erreichen Sie bei Ihrer zuständigen DRV erst ab Montag wieder jemanden. Und vielleicht hat ja der 'Experte' hier im Forum am Montag auch noch weitere Hinweise dazu. Einen schönen Sonntagnachmittag!
Annaam 08.05.2022 | 14:49
Zitat von Falsch... anzeigenausblenden
"zumal es doch ein Anliegen sein sollte, dass Leistungsempfänger irgendwann wieder auf eigenen Beinen stehen und der Solidargemeinschaft möglichst kurz zur Last fallen." @Rose Sprechen Sie bitte für sich selbst und nicht für andere, für mich sprechen Sie nicht. Wenn es Ihnen so wichtig ist, nach 12 Jahren Erwerbsminderungsrente wieder ins Arbeitsleben zu kommen, dann verzichten Sie einfach auf Ihre Rente. Schließlich wollen Sie der Solidargemeinschaft nicht zur Last fallen.
Hier wurde aus der Perspektive der Solidargemeinschaft gesprochen, und nicht aus der Perspektive von Anna. Natürlich kann man das verallgemeinern. Und es ist selbstverständlich keine gute Idee, einfach wieder arbeiten zu gehen, weil das Risiko dann größer ist, dass es nicht klappt. Eine vernünftige Chance auf Wiedereingliederung ist eine Maßnahme, die andere Länder längst eingeführt haben, in Deutschland gibt es jetzt dieses sagenumwobene Pilotprojekt, zudem man nirgendwo eine Broschüre, konkrete Informationen oder sonst etwas findet, was das Pilotprojekt von der Situation zuvor unterscheidet. Es kann schon sein, das Anna die Solidargemeinschaft egal ist, aber genau das kann man eben nicht verallgemeinern.
Das kann man eben nicht verallgemeinern, wenn die Dame Ihre Erwerbsminderungsrente nicht mehr will, dann bitteschön soll darauf verzichten und nicht von Solidargemeinschaft sprechen. Vielleicht ist es Ihnen eher egal, da Sie Ihr Eigenes auf mich projizieren
Roboam 08.05.2022 | 14:31
Zitat von Falsch... anzeigenausblenden
"zumal es doch ein Anliegen sein sollte, dass Leistungsempfänger irgendwann wieder auf eigenen Beinen stehen und der Solidargemeinschaft möglichst kurz zur Last fallen." @Rose Sprechen Sie bitte für sich selbst und nicht für andere, für mich sprechen Sie nicht. Wenn es Ihnen so wichtig ist, nach 12 Jahren Erwerbsminderungsrente wieder ins Arbeitsleben zu kommen, dann verzichten Sie einfach auf Ihre Rente. Schließlich wollen Sie der Solidargemeinschaft nicht zur Last fallen.
Hier wurde aus der Perspektive der Solidargemeinschaft gesprochen, und nicht aus der Perspektive von Anna. Natürlich kann man das verallgemeinern. Und es ist selbstverständlich keine gute Idee, einfach wieder arbeiten zu gehen, weil das Risiko dann größer ist, dass es nicht klappt. Eine vernünftige Chance auf Wiedereingliederung ist eine Maßnahme, die andere Länder längst eingeführt haben, in Deutschland gibt es jetzt dieses sagenumwobene Pilotprojekt, zudem man nirgendwo eine Broschüre, konkrete Informationen oder sonst etwas findet, was das Pilotprojekt von der Situation zuvor unterscheidet. Es kann schon sein, das Anna die Solidargemeinschaft egal ist, aber genau das kann man eben nicht verallgemeinern.
Es heißt aber RentenVERSICHERUNG und nicht Rentensolidargemeinschaft. Sie zahlen in eine Versicherung ein(auch wenn diese quasi dem Staat gehört) und somit trägt diese auch das Risiko der Haftung im Versicherungsfall. Selbst bei privaten ist das nicht anders, die handeln zwar aus Gewinnabsicht, aber ändert nichts daran, dass im Leistungsfall das Geld anderer ausgezahlt wird. EM-Rente ist eine Leistung für Kranke/Behinderte, die nicht mehr leistungsfähig sind. Wer als Betroffener wieder gesundet, sehr schön. Das Ausnutzen von Sozialleistungen geschieht eher durch die welche können, aber nicht wollen. EM-Rentner wollen oft, können aber nicht.
Roseam 09.05.2022 | 00:17
Es war nicht meine Absicht, dass sich Anna oder andere Menschen von meinen Worten persönlich angegriffen fühlen. Worum es mir ging ist, dass ich die Situation als unbefriedigend empfinde - und das sollte sie auch für einen Leistungsträger oder die Solidargemeinschaft sein - wenn es aus der Erwerbsminderungsrente heraus keine Wiedereingliederungshilfen i.S.v. Erleichterungen gibt, die einen "sanften" Übergang von der Rente zurück ins Berufsleben schaffen, eine Möglichkeit, sich auszuprobieren, vielleicht auch mal einen Schritt nach vorn und dann wieder zwei Schritte zurück zu gehen und, wenn es eben doch nicht geht, die Rente nicht gleich zu verlieren, nur weil man versucht hat, zu arbeiten. So etwas demotiviert, es überhaupt auszuprobieren. Es sollte im Interesse des Rentenversicherung sein, Erwerbsminderungsrentnern die Rückkehr in den Beruf so einfach wie möglich zu machen. Stattdessen droht denjenigen, die es versuchen, gleich die Aberkennung der Rente, selbst wenn sich nach kurzer Zeit zeigt, dass es eben doch nicht geht. Ich würde gerne einen Arbeitsversuch unternehmen, aber nach 12 Jahren Rente wegen voller Erwerbsminderung kann ich nicht mehr einschätzen, ob ich der Arbeitsbelastung gewachsen bin. Das Risiko, im Falle eines Scheiterns dann wieder bis zur Neubewilligung der Rente 6 Monate ohne Erwerbseinkommen, ohne Krankengeld und ohne Rente dazustehen, werde ich nicht noch einmal eingehen. Dann probiere ich es erst gar nicht, wie es mir der Berater der Rentenversicherung vor einiger Zeit empfohlen hat...
Roseam 09.05.2022 | 00:27
Vielen Dank für den Link auf das Pilotprojekt. Ich werde bei der Rentenversicherung nachfragen und hoffe, dass dieses Pilotprojekt nicht nur für Menschen zugänglich ist, die erst seit Kurzem eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Falls ich mehr darüber erfahre, werde ich es hier posten.
Abschlägeam 09.05.2022 | 10:36
Hallo Rose, nun hat sich der DRV-Experte ja 'geschickt aus der Affäre gezogen' und lediglich die 'allgemeinen Konditionen bei einer EM-Rente' erwähnt und keine weiteren Hinweise auf dieses 'Pilotvorhaben' gegeben. So bleibt Ihnen also tatsächlich nur der Weg, dies bei Ihrer zuständigen DRV direkt zu erfragen, bohren Sie da bei evtl. anfänglichem 'weiß ich nix von' einfach ordentlich nach!! Viel Erfolg!!
Super....am 09.05.2022 | 12:04
... da hat er Experte ja genau alles geschildert, was Roses Problem ist und was sie vorher schon wusste. Das ganze ist ein hausgemachtes Dilemma mit Vorsatz, und keineswegs unlösbar, wie andere Länder es vormachen. Der Experte hat das Problem geschildert, aber nicht die Lösung! Das ist nicht einmal rhetorisch besonders geschickt sondern wirkt langsam roboterhaft. Diese Frage taucht er hier mittlerweile regelmäßig auf und wird immer wieder genau gleich beantwortet....Was ist denn jetzt mit diesem Pilotprojekt? Wann kommen da endlich mal Regeln, Unterlagen, fixes Vorgehen? Eine Reha ist natürlich keine Lösung, weil man dort von irgendwelchen Fremden die einen kaum kennen möglicherweise gesund geschrieben wird, obwohl man eben das genau nicht ist und eine Reha mit der Arbeitsrealität auch nichts zu tun hat. Das bringt einem also so und so nichts. Gesetzt den Fall, man ist nach der Reha immer noch angeblich voll erwerbsgemindert. Dann hat sich nichts geändert und man hat sich auf dem Arbeitsmarkt nicht ausprobieren können. Gesetzt den Fall, man ist nach der Reha wieder gesund geschrieben. Dann ist die Rente weg und man hat keine Ahnung, ob es auf dem Arbeitsmarkt wieder funktioniert. Dieser Rat ist also mehr als zynisch. Genau darum ging es bei der gestellten Frage eben NICHT!
Urselam 09.05.2022 | 13:36
Zitat von Berater anzeigenausblenden
wünschenswert wäre wenn man etwas nachlesen könnte. Ein LINK zum Pilotprojekt Wiedereingliederung. Danke
Da gibt es keinen Link, da dieses Pilotprojekt nicht einmal von jedem Rententräger angeboten wird. Es bleibt bei der individuellen schriftlichen Sachverhaltsschilderung und Nachfrage mit der Bitte um eine entsprechende Stellungnahme beim jeweils zuständigen Rententräger. Weiter wird sich hier auch kein Experte aus dem Fenster lehnen.
Die Rentenversicherung ist ja nicht unmündig, auch wenn sie ausführen muss, was die Politik beschließt. Sie könnte durchaus an den Gesetzgeber herantragen, was aktuelle Probleme in der Praxis sind. Beispielsweise auch, dass es viele Versicherte gibt, die sich gerne ausprobieren möchten um aus der EM-Rente heraus zu kommen, dass besagte Pilotprojekt wäre ein Schritt in die richtige Richtung und muss ja anscheinend von jemand Entscheidungsgewaltigen iniziiert worden sein und sollte für alle Rententräger möglich gemacht werden. Eine weitere wichtige Veränderung wäre, dass nach dem Ende einer EM-Rente ein langsamer Wiedereinstieg möglich ist und nicht gleich von 0 auf 100 ins kalte Wasser. Rentenversicherung und Politik sprechen doch miteinander, oder nicht?
Wieam 09.05.2022 | 12:38
wünschenswert wäre wenn man etwas nachlesen könnte. Ein LINK zum Pilotprojekt Wiedereingliederung. Danke
Berateram 09.05.2022 | 12:53
Da gibt es keinen Link, da dieses Pilotprojekt nicht einmal von jedem Rententräger angeboten wird. Es bleibt bei der individuellen schriftlichen Sachverhaltsschilderung und Nachfrage mit der Bitte um eine entsprechende Stellungnahme beim jeweils zuständigen Rententräger. Weiter wird sich hier auch kein Experte aus dem Fenster lehnen.
Königam 09.05.2022 | 13:44
Zitat von Ursel anzeigenausblenden
Da gibt es keinen Link, da dieses Pilotprojekt nicht einmal von jedem Rententräger angeboten wird. Es bleibt bei der individuellen schriftlichen Sachverhaltsschilderung und Nachfrage mit der Bitte um eine entsprechende Stellungnahme beim jeweils zuständigen Rententräger. Weiter wird sich hier auch kein Experte aus dem Fenster lehnen.
Die Rentenversicherung ist ja nicht unmündig, auch wenn sie ausführen muss, was die Politik beschließt. Sie könnte durchaus an den Gesetzgeber herantragen, was aktuelle Probleme in der Praxis sind. Beispielsweise auch, dass es viele Versicherte gibt, die sich gerne ausprobieren möchten um aus der EM-Rente heraus zu kommen, dass besagte Pilotprojekt wäre ein Schritt in die richtige Richtung und muss ja anscheinend von jemand Entscheidungsgewaltigen iniziiert worden sein und sollte für alle Rententräger möglich gemacht werden. Eine weitere wichtige Veränderung wäre, dass nach dem Ende einer EM-Rente ein langsamer Wiedereinstieg möglich ist und nicht gleich von 0 auf 100 ins kalte Wasser. Rentenversicherung und Politik sprechen doch miteinander, oder nicht?
Und Sie glauben, durch Beiträge in einem offenen Forum würde sich irgendetwas in dieser Sache bewegen? Ihre Naivität muss man erst mal haben.
Valzuunam 09.05.2022 | 14:36
So recht nachvollziehen lässt sich das Problem nicht. Keinesfalls fällt die Rente wegen der Aufnahme der Beschäftigung sofort weg. Es wir allenfalls eine medizinische Prüfung eingeleitet. Stellt sich heraus dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt fällt die Rente dann -völlig zu recht- weg. Stellt sich heraus, dass sich der Rentner überschätzt hat, bleibt alles wie gehabt. Ein Nachteil kann also nur für denjenigen entstehen, der trotz wiedererlangter Erwerbsfähigkeit weiter den Rentenanspruch behalten möchte. Das ist dann aber weder gerecht noch fair-und zum Glück eben auch nicht rechtens. Ob das im Rahmen des vielbeschworenen und schlecht greifbaren „Pilotprojekts“ organisatorisch / technisch etwas einfacher wird (ist) mag dahin gestellt bleiben-der Grundgedanke wird sich letztlich nicht ändern.
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