Hallo Rose,
bei einer Erwerbsminderungsrente müssen die Hinzuverdienstgrenzen und die Arbeitsgrenzen berücksichtigt werden.
Hinzuverdienstgrenzen:
Hier darf das kalenderjährliche Entgelt die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR nicht übersteigen, da es sonst zu einer Anrechnung auf die Rentenzahlung kommt.
Arbeitsgrenzen:
Um eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten zu können, muss ihr Leistungsvermögen regelmäßig unter 3 Stunden täglich liegen. Sofern Sie nun eine Beschäftigung/Arbeitsversuch ausüben, in der Sie regelmäßig mehr als diese 3 Stunden beschäftigt sind, kann es sein, dass Ihnen dann „nur noch“ die teilweise Erwerbsminderungsrente zusteht (auch wenn Sie evtl. die obengenannte Hinzuverdienstgrenze einhalten).
Eine allgemeingültige Aussage können wir im Forum dazu jedoch nicht treffen.
In diesem Fall sollten Sie Ihrer Sachbearbeitung den Fall genau schildern (auch ihren Vorschlag mit dem Praktikum) und um eine entsprechende (schriftliche) Mitteilung bitten.
Die Möglichkeit einer unterstützten Wiedereingliederung (wie das „Hamburger-Modell“) gibt es leider nicht.
Eine Reha-Maßnahme kann jederzeit beantragt werden (auch bei parallelem Bezug einer Erwerbsminderungsrente).
Für die Antragstellung können Sie gern unsere Online-Dienste verwenden. Hier kommt der passende Link dazu:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?zugang=OK
Sollten Sie eine Beschäftigung mit einem Arbeitsaufwand von mehr als 6 Stunden täglich aufnehmen und die Sachbearbeitung nach den medizinischen Ermittlungen zu dem Entschluss kommen, dass Ihnen die Rente nicht mehr zusteht, wird Ihnen ein entsprechender Bescheid erteilt (gegen den Sie ggf. Widerspruch einlegen können) und die bezogene Rente wird entzogen.
Sofern nach einer gewissen Zeit erneut eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes eintreten sollte, muss die Rente neu beantragt werden und die Bescheiderteilung kann eine gewisse Zeit beanspruchen.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen (derzeit nur telefonisch unter der 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung