Guten Tag Dirk,
die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen in der DDR sind seit über 10 Jahren abgelaufen.
Fehlende Versicherungszeiten können Sie nur noch mit Unterlagen belegen, die Sie gegebenenfalls selbst besitzen.
Das können zum Beispiel Arbeitsverträge, Lohnzettel, Zeugnisse oder ähnliche Dokumente sein.
Glaubhaft gemacht werden können die Zeiten gegebenenfalls im Rahmen einer eidesstaatlichen Versicherung. Hierüber entscheidet Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.
Er hat doch völlig Recht, der Trottel bist doch eher Du. Es waren über 3 Jahrzehnte Zeit, die DDR-Zeiten bei der Rentenversicherung zu klären. Wer sich um nichts kümmert und dann noch das SV-Buch verliert, wird zu Recht die Konsequenzen tragen müssen. Es gibt keine Archive mehr und ob Zeugenaussagen ausreichen, darf zumindest bezweifelt werden.
Mein Sv Buch ist weg wo finde ich noch Unterlagen
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