Hallo BB,
durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz wurde dem sogenannten "Syndikus-Steuerberater" die Zulassung nunmehr ermöglicht.
Mit der Bestellung zum Steuerberater wird der Syndikus automatisch Mitglied im zuständigen Versorgungswerk und hat den dortigen Pflichtbeitrag zu entrichten.
Ob und unter welchen Umständen eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht möglich ist wird weiterhin noch zwischen der Deutschen Rentenversicherung und der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke geklärt.