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Experten-Antwort

T-RENA-Nachsorge: Ist eine Teilnahme 2x pro Woche verpflichtend oder reicht 1x?

von Carola Fischer09.10.2026 | 05:02
32 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Expertinnen und Experten, ich habe kürzlich eine 5-wöchige Reha abgeschlossen (chronisch krank, Diagnose MS) und im Anschluss die Verordnung für das T-RENA-Programm erhalten. Leider bin ich kurz nach dem ersten Termin zu Hause umgeknickt, was aufgrund meiner Vorgeschichte zu einer längeren, schmerzhaften Schwellung und einer Zwangspause führte. Von der Übungsleiterin wurde ich daraufhin sehr schroff auf die Einhaltung der Termine hingewiesen. Da ich stark in Beruf und Familie eingebunden bin, schaffe ich es zeitlich oft nicht, die geforderten 2 Termine pro Woche wahrzunehmen – es würde mir meistens nur 1x pro Woche zeitlich und gesundheitlich (Stressvermeidung bei MS) passen. Die Übungsleiterin erklärte mir jedoch vehement, eine 2-malige wöchentliche Teilnahme sei zwingend vorgeschrieben, da sonst die Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gefährdet sei. Dieser Druck belastet mich enorm. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Ist die Frequenz von 2 Terminen pro Woche bei T-RENA von Seiten der Rentenversicherung zwingend verpflichtend, oder ist laut Richtlinien auch eine 1-malige wöchentliche Teilnahme zulässig? 2. Welche Fristen bzw. Konsequenzen drohen, wenn sich das Gesamtkontingent durch die geringere Frequenz oder durch Unterbrechungen (wie meine Fußverletzung) nach hinten verschiebt? Vielen Dank im Voraus für Ihre entlastende Klarheit! Mit freundlichen Grüßen Carola Fischer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Carola Fischer,

T-RENA® ist kontinuierlich durchzuführen. Aus trainingstherapeutischen Gesichtspunkten sollten regelmäßig zwei Termine pro Woche stattfinden. Um ein Übertraining in Folge zu kurzer Regenerationszeiten zwischen den Trainingseinheiten zu verhindern, sollte nicht an aufeinanderfolgenden Tagen trainiert werden, sondern Ruhetage (ein bis drei Tage) dazwischen liegen.

Häufigkeit, Dauer und tageszeitliche Organisation richten sich nach Indikation, Konzept und individueller Situation des Betroffenen (zum Beispiel Belastbarkeit, Berufstätigkeit) und werden nach den Vorgaben des Rahmenkonzepts zur Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung in der jeweils aktuellen Fassung grundsätzlich durch die mit der vorhergehenden Teilhabeleistung befasste Reha-Einrichtung festgelegt.

Im begründeten Einzelfall kann von den Empfehlungen abgewichen werden.

Bei der Therapieplanung muss grundsätzlich die individuelle Belastbarkeit und Regenerationsfähigkeit des Teilnehmenden berücksichtigt werden, um den Gesamterfolg von T-RENA® nicht zu gefährden.

Sie sollten mit Ihrem Anbieter eine Anpassung des Therapieplans besprechen.

Die Reha-Nachsorge soll regelmäßig nicht später als drei Monate nach Beendigung der vorhergehenden Teilhabeleistung beginnen und grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach deren Ende abgeschlossen sein.

Grundsätzlich ist eine Fortführung von T-RENA® nach kurzfristiger, begründeter Unterbrechung der Teilnahme zulässig. Nach einer durchgehenden Unterbrechung von mehr als 6 Wochen ist die Fortführung von T-RENA® ausgeschlossen, wenn aus Sicht des Nachsorgeanbieters das Nachsorgeziel nicht mehr erreicht werden kann. Die Unterbrechung ist dann einem Abbruch gleichzusetzen. In diesem Fall kann eine erneute T-RENA® erst wieder nach einer weiteren Leistung zur medizinischen Rehabilitation eingeleitet werden. Versicherte können bei 3-maligem unentschuldigtem Fehlen, bei Fehlverhalten oder bei mangelnder Trainingsmotivation vom Leistungserbringer vorzeitig von T-RENA® ausgeschlossen werden.

Unter folgendem Link können Sie sich das Fachkonzept T-RENA® herunterladen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_reha_einrichtungen/nachsorge/fachkonzept_trena_2026

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

T-RENAam 09.10.2026 | 07:07
Wenn der Druck Sie so belastet, dann brechen Sie T-RENA eben ab. Dass grundsätzlich 2 Termine wöchentlich wahrzunehmen sind, war Ihnen doch vor der Beantragung bewusst, da war Ihnen der Druck mit Beruf und Familie Dich auch schon bekannt. Man kann eben nicht alles haben.
Deutsche Rentenversicherung
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