Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Tagesmutter

von Lisa M.03.04.2018 | 14:44
488 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin seit September 2014 als Tagesmutter tätig. Ich habe bisher den halben Regelbeitrag gezahlt. Nun hat sich die Anzahl der Kinder, die ich betreue, verringert, so dass ich nur noch unter 450,00 EUR Einkünfte habe und somit wohl keine Beiträge mehr zahlen werde. Ich möchte aber unbedingt weiter Pflichtbeiträge als Tagesmutter zahlen, um den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente nicht zu verlieren. Welche Möglichkeiten habe ich? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lisa M.,

Sie können sich auf Antrag pflichtversichern. Den Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Rententräger bzw. bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Den monatlichen Beitrag können Sie im Prinzip frei wählen, mindestens beträgt er zur Zeit 83,70 Euro.

Vielleicht bleibt Ihnen aber die Zeit und Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich einen Minijob aufzunehmen? Dann hätten Sie ggf. auch einen Pflichtbeitrag um den Erwerbsminderungsschutz aufrecht zu erhalten aber erheblich niedrigere Beitragskosten.

Lassen Sie sich hierzu bitte beraten!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Tagesvateram 03.04.2018 | 15:51
..., so dass ich nur noch unter 450,00 EUR Einkünfte habe und somit wohl keine Beiträge mehr zahlen werde. ... und Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich einen Minijob aufzunehmen?... So gibt es Sinn: Nicht zusätzlich sondern das "Tagesmuttergeschäft" als Minijob. Mit sehr geringem Eigenbeitrag bleibt der Erwerbsrentenschutz erhalten.
Feliam 04.04.2018 | 08:20
Welche VP auf Antrag für eine geringfügig tätige Tagesmutter soll das denn sein, bei der man die Beitragshöhe auch noch frei wählen kann? Entweder liegt VP als Tagesmutter vor, jedoch keine Beitragspflicht, wenn die Einkünfte geringfügig sind, oder man zahlt halt den Regelbeitrag. Regeln Sie es über einen Minijob, das ist für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sinnvoller.
MSam 04.04.2018 | 22:37
Hierbei handelt es sich in dreifacher Hinsicht um eine unzutreffende Auskunft. 1. Eine Pflichtversicherung auf Antrag gem. § 4 Abs. 2 SGB VI scheidet in diesem Fall aus, da die betroffene als selbstständige tätige Erzieherin (die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt) bereits dem Grunde nach versicherungspflichtig ist (vgl. RAA zu § 4 SGB VI, Abschnitt 3.5) 2. Selbst wenn eine Pflichtversicherung auf Antrag begründet werden könnte, würde sie für die Dauer, in der die Tätigkeit nur geringfügig ausgeübt worden ist, versicherungsfrei gem. § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB 6 (vgl. R3.6). 3. Bei einer Antragspflichtversicherung kann die Höhe des Beitrag nicht frei gewählt werden. Es gelten dieselben Vorschriften wie bei anderen selbstständigen Versicherungspflichtigen auch (d. h. halber Regelbeitrag in der Gründungsphase, danach Regelbeitrag oder alternativ einkommensbezogene Beiträge), lediglich mit der Maßgabe des § 165 Abs. 3 SGB 6, dass bei einkommensbezogenen Beiträgen auch das steuerliche Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt wird. Eine freie Wahl der Beitragshöhe gibt es nur bei der freiwilligen Versicherung gem. § 7 SGB 6. In diesem Fall kann jedoch nur noch ausnahmsweise ein Erwerbsminderungsschutz aufrecht erhalten werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026