Hallo,
die Entgeltpunkte für Kalendermonate, die mit Zurechnungszeiten aus der teilweisen EM-Rente und zeitgleicher versicherungspflichtige Beschäftigung belegt sind, werden bei einer späteren Altersrente miteinander verglichen. Sollten die Entgeltpunkte aus Beschäftigung höher sein als die für die Zurechnungszeiten, erhalten Sie die Differenz zusätzlich. Sollten die Entgeltpunkte für die Zurechnungszeiten bereits höher als die aus der Beschäftigung für die Bewertung der Beitragszeiten sein, verbleibt es bei diesen.
Kalendermonate mit Beschäftigung, die in der teilweisen EM-Rente nicht mit Zurechnungszeiten belegt waren (ggf. ab dem 60. Lebensjahr) erhalten bei der Altersrente somit auf jeden Fall erhöhende Entgeltpunkte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung