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Experten-Antwort

Teil Rente

von Moni25.11.2020 | 13:13
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6 Antworten

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Servus Ich bin Bj.09.1955 bekomme seit 01.04.2019 eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Zum 01.07.2021 bin ich 65 und 9 Mon. dann möchte ich die Regelaltersrente als Teil Rente beantragen. Welchen Antrag (Online) muß ich stellen? Antrag R0100 oder R0110 ? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Moni,

vorab, grds. kann eine bereits gewährte Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht mehr in eine andere Altersrente (hier Regelaltersrente) umgewandelt werden. Ferner gibt es ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Sollte es aber so sein, wie bereits auch von Magnus vermutet, dass Sie eine andere Person pflegen und daran interessiert sind, dass die Pflegekasse deshalb weiterhin für Sie Rentenversicherungsbeiträge in Ihr eigenes Rentenversicherungskonto leistet, langt eine formlose Mitteilung an die zuständige DRV. Gerne können Sie dies schriftlich mitteilen oder persönlich bei einer Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe bekannt geben. Informieren Sie in diesem Fall auch die zuständige Pflegekasse über Ihre Absicht. Bei Reduzierung der Altersrente um mind. 1% (also 99%-Teilrente) wird die Pflegekasse dann weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für Sie leisten.

Sollten Sie aber keine Person pflegen, hat der 2. Absatz in Ihrer Situation für Sie keine Bedeutung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

santanderam 25.11.2020 | 13:24
Wenn sie die REGELaltersrente beziehen brauchen sie keine Teilrente beantragen das es dann keine Hinzuverdiestgrenzen mehr gibt
Magnusam 25.11.2020 | 13:46
Wenn Sie Ihre Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze als (99 %?)-Teilrente (z.B. wegen Pflegetätigkeit) beziehen möchten, müssen Sie dies der Deutschen Rentenversicherung rechtzeitig formlos mitteilen. Es gibt hierfür kein gesondertes Formular.
Valzuunam 25.11.2020 | 15:13
Sie können zwar -auch ab erreichen der Regelaltersgrenze- Ihre Altersrente für besonders langjährig Versicherte als Teilrente beziehen - formlose Mitteilung wie oben beschrieben reicht aus. Sie können jedoch nicht die Rentenart wechseln; also nicht in die Regelaltersrente wechseln. Deshalb erübrigen sich auch die beiden oben erwähnten Formulare.
W°lfgangam 26.11.2020 | 20:56
Hallo Moni, ergänzend zu den Vorbeiträgen: der formlose Antrag auf Altersteilrente sollte spätestens im Juni 2021 gestellt werden, wenn die Teilrente ab 01.07.2021 wirksam sein soll (unabhängig von den Gründen dafür), ein rückwirkender Teilrenten'wunsch' ist nicht möglich. Genauso sollten Sie dann/künftig/wenn gewünscht wieder die Vollrente für den Folgemonat (auch formlos) beantragen, auch hier keine rückwirkende Möglichkeit. Gruß w.
Moniam 03.12.2020 | 14:54
Vielen Dank für ihre Hilfe an alle Beitrags-Schreiber. Sie haben mir sehr geholfen. Wünsche ihnen ein schönes Weihnachtsfest. Moni
Deutsche Rentenversicherung
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