Hallo, Moni,
vorab, grds. kann eine bereits gewährte Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht mehr in eine andere Altersrente (hier Regelaltersrente) umgewandelt werden. Ferner gibt es ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Sollte es aber so sein, wie bereits auch von Magnus vermutet, dass Sie eine andere Person pflegen und daran interessiert sind, dass die Pflegekasse deshalb weiterhin für Sie Rentenversicherungsbeiträge in Ihr eigenes Rentenversicherungskonto leistet, langt eine formlose Mitteilung an die zuständige DRV. Gerne können Sie dies schriftlich mitteilen oder persönlich bei einer Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe bekannt geben. Informieren Sie in diesem Fall auch die zuständige Pflegekasse über Ihre Absicht. Bei Reduzierung der Altersrente um mind. 1% (also 99%-Teilrente) wird die Pflegekasse dann weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für Sie leisten.
Sollten Sie aber keine Person pflegen, hat der 2. Absatz in Ihrer Situation für Sie keine Bedeutung.