Hallo Immikus,
wenn Sie haben, schicken Sie eine Kopie Ihres neuen Arbeitsvertrages, aus dem die Anzahl der Stunden und des Gehalts ab Januar hervorgeht, an Ihren Rententräger. Haben Sie keinen entsprechenden Arbeitsvertrag, lassen Sie sich die Höhe des Gehalts vom Arbeitgeber bescheinigen und schicken diese ab. Ausserdem muss die RV einen Kopie der Einstellungsmitteilung des Arbeitsamtes bekommen.
Die RV wird die Umstellung dann aufgrund des bescheinigten Entgelts vornehmen und die Rente nachzahlen. Um sicher zu gehen, dass die Rente in der richtigen Höhe gezahlt wird, sollten Sie aber im Februar noch die tatsächliche Entgeltbescheinigung nachschicken.