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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von Doris Krey18.08.2021 | 12:21
101 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe drei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente: 1. Für die Pflege meines Kindes (Pflegegrad 2) erhalte ich Anwartschaften bei der Rentenversicherung. Die Krankenkasse meldet hierfür jährlich rund 10.000 € als versicherungspflichtiges Einkommen an die Rentenversicherung. Zählt dieses "Einkommen" mit zum Hinzuverdienst? 2. Werden von der Teilerwerbsminderungsrente bei paralleler Berufstätigkeit Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen? 3. Bei der erstmaligen Besteuerung der Rente wird ein Freibetrag errechnet, der sich nicht verändert. Wie verhält es sich, wenn von der Teil-EM-Rente später in die volle Altersrente gewechselt wird? Wird der Freibetrag dann verdoppelt oder bleibt er weiterhin gleich? Oder wird er neu berechnet, da man sozusagen hälftig bis zur Rente weitergearbeitet hat? Viele Grüße und vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.08.2021 | 13:12

Hallo Doris Krey,

den bisherigen Antworten kann ich mich anschließen.

Viele Grüße

3 Antworten

Kurz und Knappam 18.08.2021 | 12:37
1. Nein 2. Ja 3. Finanzamt/Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein geben diesbezüglich gern Antwort
Siehe hieram 18.08.2021 | 12:46
zu 3. Der Freibetrag wird neu berechnet. Es bleibt Ihnen aber der %-Satz des Jahres, in dem Ihre EM-Rente begann, auch für eine nachfolgende Altersrente erhalten. Näheres dazu auch unter §22 EStG (spart vielleicht zunächst einmal den Weg zum Steuerberater oder Finanzamt)
Doris Kreyam 18.08.2021 | 13:45
Danke für die schnellen Antworten!
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