Hallo Jens,
die Rentenversicherung prüft anhand des Entlassberichtes aus der Rehaklinik, ob eine Verminderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Wird eine volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt (und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt), kommt die Rentenversicherung in der Regel von sich aus auf Sie zu.
Darüber hinaus steht es Ihnen jederzeit offen, einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stellen.
Eine pauschale Aussage über die Auswirkungen auf eine mögliche spätere Altersrente ist im Rahmen dieses Forums nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung