Hallo Wallo,
Sie können beim Verlängerungsantrag angeben, dass sich Ihr Gesundheitszustand dahingehend gebessert hat, dass Sie nun 3 bis unter 6 Stunden am Tag arbeitsfähig sind und wieder in Teilzeit arbeiten gehen möchten. Die Rentenversicherung prüft dann Ihre Erwerbsunfähigkeit und stellt diese erneut fest. Das Ergebnis kann in diesem Forum natürlich nicht vorausgesagt werden. Eine Arbeitsmarktrente würde Ihnen nicht gezahlt werden, da Sie ja dann in Teilzeit arbeiten gehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung