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Experten-Antwort

Teilerwerbsrente und Alg1

von Feli14.02.2024 | 13:28
166 Ansichten
9 Antworten
Guten Tag, ich möchte mein derzeit bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen und mich, bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle, arbeitslos melden. Nun habe ich auch Teilerwerbsrente beantragt. Wieviel würde mir vom Arbeitsamt abgezogen werden, sollte die Teilerwerbsrente bewilligt werden, noch während des Bezugs ALG1?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.02.2024 | 12:01

Hallo Feli,

ob Ihnen von der Agentur für Arbeit etwas bei Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung abgezogen wird, können wir Ihnen leider nicht beantworten. Das sollten Sie direkt bei der Agentur für Arbeit erfragen.

Allerdings entscheidet die Deutsche Rentenversicherung, ob Sie eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bewilligt bekommen. 

Aber vielleicht sind Sie ja krank und können aus gesundheitlichen Gründen diese Beschäftigung nicht mehr ausüben, dann haben Sie ja Anspruch auf Krankengeld.

Eine Kündigung ist immer schlecht, da Sie dann eine Sperrfrist erhalten.

 

Hier tauchen noch mehr Fragen auf, um eine konkrete Beratung durchzuführen (Geburtsdatum, sind Sie krank, wann wurde der Antrag auf EM-Rente gestellt, ab wann Anspruch auf Altersrente, Schwerbehindertenausweis usw.).

Wir empfehlen Ihnen daher eine individuelle Beratung (entweder mit einem Termin vor Ort in einer Beratungsstelle der DRV oder über einen Termin zur Videoberatung über unsere Internetseite).

 

8 Antworten

Oh Mannam 14.02.2024 | 13:48
Das sollten Sie die AfA fragen!
Josef Hausfrauam 14.02.2024 | 13:53
6,59 Euronen
Alles Guteam 14.02.2024 | 14:12
Vor allem werden Sie bei Eigenkündigung eine schmerzhafte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhalten und „dürfen“ sich dann „unter Aufsicht und Betreuung“ fleißig auf Stellen bewerben, die Sie vielleicht gar nicht haben wollen. Man könnte natürlich auch erst eine neue Stelle finden und dann erst kündigen. Aber das ist natürlich Ihre Entscheidung.
Abwarten!am 14.02.2024 | 14:25
Erst mal abwarten, ob Sie überhaupt eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Ist ja kein Wunschkonzert.
Das Pferd von hinten aufgezäumtam 14.02.2024 | 14:28
Nun ja, die Entscheidung über einen EM-Rentenantrag Antrag kann viele, viele Monate dauern, nicht selten sogar länger als ein Jahr... Im übrigen können Sie auch gar keine "Teilerwerbsminerungsrente" beantragen bzw. beantragt haben, sondern nur ganz allgemein eine EM-Rente. Das ist kein Wunschkonzert. Was daraus wird, entscheiden dann alleine die DRV-Gutachter. Und eine EM-Rente zu bekommen, ist schwer. Die Entscheidung ist also völlig offen, ob volle EM-Rente, teilweise EM-Rente oder , was häufig ist, auch gar keine Rente bewilligt wird. Es gibt hier im Forum dazu viele schlimme Geschichten. Die Frage nach der möglichen zukünftigen Höhe des ALG1 während einer möglicherweise zukünftig bewilligten teilweisen EM-Rente ist dabei aktuell mit Sicherheit Ihr kleinstes Problem.
Fittiam 14.02.2024 | 14:45
Eine Teilerwerbsrente gibt es doch garnicht
gut überlegenam 14.02.2024 | 15:54
Ihre Idee ist nicht schlau, so lange über einen Anspruch auf EM-Rente noch nicht entschieden wurde. Eine Eigenkündigung hat immer Nachteile in finanzieller Hinsicht und führt meist zunächst zu einer Sperre beim Arbeitsamt. Und zudem ist die Arbeitsstelle dann weg, auch wenn es keine Erwerbsminderungsrente gibt. Und was wäre mit einer neuen, gibt es da schon einen? Aber falls ja, dann wohl nur in Teilzeit (sonst würden Sie wohl keine 'halbe' EM-Rente beantragen wollen). Und wenn die Probezeit dort abgelaufen ist, ist der Job vielleicht trotzdem auch doch schnell wieder weg. Wenn Sie vielleicht schon lange krank geschrieben sind und also schon länger Krankengeld beziehen hätten Sie evtl. dann trotz noch bestehendem Arbeitsverhältnis Anspruch auf ALG gem. §145 SGB III 'Nahtlosigkeit' und könnten somit erst einmal 'gemütlich' abwarten, ob bei Ihnen überhaupt eine Erwerbsminderung festgestellt wird. Überlegen Sie sich das also alles noch also richtig gut und informieren Sie sich auch bei der Agentur für Arbeit. Hier finden Sie noch Informationen über Erwerbsminderungsrente (unter welchen Voraussetzungen es diese geben KÖNNTE) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Scrollen Sie auch noch weiter durch dieses Forum (oder benutzen Sie die obige Suchfunktion), zu Ihrem Ansinnen gibt es fast wöchentlich 'warnende' Hinweise.
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