Hallo,
Ihre Fragen zum Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten werden in folgender Broschüre ausführlich beantwortet:
Homepage | Erwerbsminderungs¬rentner: So viel können Sie hinzuverdienen | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Witwenrente und Betriebsrente werden nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt. Wenn Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt bekommen, wird allerdings diese Rente als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung