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Teilhabe am Arbeitsleben

von Marie5531.08.2018 | 09:46
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich hatte im März 2018 Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, der abgelehnt wurde mit der Begründung: Es liegen keine ausreichenden Gründe vor ich könnte weiterhin in meiner Führungsposition arbeiten. Ich hatte aber ausreichend medizinische Befunde eingereicht, die dies widerlegen. Bin dann auch noch nach meinem Widerspruch in einen stationären klinischen Aufenthalt..keine Reha...gegangen und im Befund bestätigt. Ich bin 54 Jahre, wegen Depression krank geschrieben, fühle mich aber noch zu jung um in Rente zu gehen. Daraufhin hat die RV nochmals geprüft und schickt mich jetzt zum Gutachter... Das kostet weiterhin Zeit und Geld, was ist der Hintergrund dafür und was darf ich dort erwarten, der Gutachter macht sich dann in 20 Minuten ein Bild von mir und entscheidet dann über meinen Antrag? Wie soll ich mich dort verhalten? Mir ist schon was komisch dabei. VG

3 Antworten

???am 31.08.2018 | 10:02
"Das kostet weiterhin Zeit und Geld, was ist der Hintergrund dafür und was darf ich dort erwarten, der Gutachter macht sich dann in 20 Minuten ein Bild von mir und entscheidet dann über meinen Antrag? Wie soll ich mich dort verhalten?" Hintergrund ist natürlich Ihr Widerspruch. Die ärztlichen Unterlagen, die Sie eingereicht sind, sind aus Sicht des ärztlichen Dienstes der DRV für eine abschließende Beurteilung nicht ausreichend. Sie erhalten jetzt die Chance, dass der Gutachter sich selbst ein Bild von Ihnen und Ihrer Erkrankung macht. Viele andere Antragsteller bemängeln, dass bei ihnen genau das nicht gemacht wird. Die Dauer der Begutachtung ist nicht vorgeschrieben. Sie sagt auch nicht wirklich etwas über die Qualität des Ergebnisses aus. Von daher sollten Sie sich darüber nicht allzu viele Sorgen machen. Seien Sie bei der Begutachtung einfach Sie selbst. Sie müssen nichts übertreiben. Vielleicht schreiben Sie sich vorher Punkte, die für Sie wichtig und die Sie an Ihrer Berufstätigkeit hindern auf. Auch eine Begleitperson können Sie mitnehmen.
Marie55am 31.08.2018 | 12:28
Vielen Dank für die Information und die Tipps...werde mir wichtige Punkte notieren und mich auch vorbereiten auf den Termin. "Das kostet weiterhin Zeit und Geld, was ist der Hintergrund dafür und was darf ich dort erwarten, der Gutachter macht sich dann in 20 Minuten ein Bild von mir und entscheidet dann über meinen Antrag? Wie soll ich mich dort verhalten?" Hintergrund ist natürlich Ihr Widerspruch. Die ärztlichen Unterlagen, die Sie eingereicht sind, sind aus Sicht des ärztlichen Dienstes der DRV für eine abschließende Beurteilung nicht ausreichend. Sie erhalten jetzt die Chance, dass der Gutachter sich selbst ein Bild von Ihnen und Ihrer Erkrankung macht. Viele andere Antragsteller bemängeln, dass bei ihnen genau das nicht gemacht wird. Die Dauer der Begutachtung ist nicht vorgeschrieben. Sie sagt auch nicht wirklich etwas über die Qualität des Ergebnisses aus. Von daher sollten Sie sich darüber nicht allzu viele Sorgen machen. Seien Sie bei der Begutachtung einfach Sie selbst. Sie müssen nichts übertreiben. Vielleicht schreiben Sie sich vorher Punkte, die für Sie wichtig und die Sie an Ihrer Berufstätigkeit hindern auf. Auch eine Begleitperson können Sie mitnehmen.
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