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Teilhabe am Arbeitsleben

von Bach03.08.2009 | 09:27
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2 Antworten

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Sehr geehrte Experten, bin 31 Jahre alt, habe die letzten Jahre als "Quereinsteiger" in der Pflege gearbeitet, habe im April eine med. Reha absolviert (aufgrund eines Beinbruchs im Nov. letzten Jahres), dort mit einem Berufsberater gesprochen der mir riet einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Dieser Antrag wurde am 07.06. "dem Grunde nach" bewilligt. Möchte jetzt eine Ausbildung zum st. anerkannten Heilerziehungspfleger machen (das Warum und welche Perspektiven ich in diesem Beruf ich für mich sehe, habe ich in meinem Antrag recht ausführlich erläutert) . Habe bereits den Platz an einer Berufsfachschule vor Ort sicher, einen Praktikumsplatz bereits erfolgreich gesucht und alle Unterlagen zusammen...auf Nachfrage bei der DRV Nordbayern wurde mir bestätigt, dass das der zuständige Facharzt (der DRV?) sein O.K. hinsichtlich körperlicher Anforderungen an den Beruf, gegeben hat. Nun zu meinem Problem...bzw. meiner Frage...den Termin beim zuständigen Rehafachberater habe ich erst Ende August, die Ausbildung beginnt allerdings bereits Mitte September...habe jetzt wahnsinnige Angst vor dem Gespräch...eine Arbeitserprobung wäre aufgrund der zeitlichen Enge das aus für diese Ausbildung (zum. in diesem Jahr)...wie beurteilen sie meine Chancen? Ist eine Arbeitserprobung Pflicht? Sitze hier wie auf Kohlen...über ein bisschen Grund zum Hoffen würde ich mich freuen...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Arbeitserprobung ist nicht in jedem Fall zwingend. Sie wird nur dann durchgeführt, wenn sie erforderlich ist, z. B., um bestimmte Fragestellungen noch abzuklären.

Offensichtlich haben Sie Ihre konkreten Vorstellungen und Planungen bereits dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Leider schreiben Sie nicht, ob Sie bereits auf den kurzfristigen Beginntermin hingewiesen haben. Bitte nehmen Sie umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt auf, und weisen Sie ggf. noch darauf hin. Vielleicht können Sie auch Ihren Ansprechpartner aus dem Rehabilitations-Fachberatungsdienst vorab informieren. Sie / er wäre am Beratungstermin auf dem aktuellen Stand der Überlegungen / Planungen. Klären Sie bitte auch, ob Sie noch Unterlagen usw. beibringen müssen und ob ggf. eine grundsätzliche Zustimmung / Entscheidung zu Ihrer gewünschten Ausbildung im Hause des Rentenversicherungssträgers bereits vor dem Gespräch getroffen werden kann.

Sorgen bzgl. des Gespräches würde ich mir nicht machen. Ihre Eigeninitiative ist bemerkenswert.

1 Antworten

Nixam 03.08.2009 | 14:07
Machen Sie sich hinsichtlich des Beginntermins und Ihres sehr kurzfristigen Beratungstermins keine Sorgen. Es sind schon Massnahmen bewilligt worden, die direkt am nächsten Tag begonnen haben. Nix
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