Eine Arbeitserprobung ist nicht in jedem Fall zwingend. Sie wird nur dann durchgeführt, wenn sie erforderlich ist, z. B., um bestimmte Fragestellungen noch abzuklären.
Offensichtlich haben Sie Ihre konkreten Vorstellungen und Planungen bereits dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Leider schreiben Sie nicht, ob Sie bereits auf den kurzfristigen Beginntermin hingewiesen haben. Bitte nehmen Sie umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt auf, und weisen Sie ggf. noch darauf hin. Vielleicht können Sie auch Ihren Ansprechpartner aus dem Rehabilitations-Fachberatungsdienst vorab informieren. Sie / er wäre am Beratungstermin auf dem aktuellen Stand der Überlegungen / Planungen. Klären Sie bitte auch, ob Sie noch Unterlagen usw. beibringen müssen und ob ggf. eine grundsätzliche Zustimmung / Entscheidung zu Ihrer gewünschten Ausbildung im Hause des Rentenversicherungssträgers bereits vor dem Gespräch getroffen werden kann.
Sorgen bzgl. des Gespräches würde ich mir nicht machen. Ihre Eigeninitiative ist bemerkenswert.