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Teilhabe Arbeitsleben und Aussteuerung

von Wolfram27.10.2007 | 13:10
1275 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, folgende Situation. Ich bezieher derzeit Krankengeld und werde im Februar 08 ausgesteuert. Derzeit nehme ich an einer erweiterten Berufsfindung und Arbeitserprobung teil. Wenn es nun so kommt, dass nicht direkt an die EBA mit einer Umschulung oder sonstigen Maßnahme begonnen werden kann, z.B. weil mit dem Leistungsträger ggf. keine Einigkeit über die Art der Maßnahme erreicht wird und z.B. ein Widerspruchsverfahren notwendig ist, und ich ausgesteuert werde, d.h. kein Krankengeld mehr bekomme, welche Leistungen würde ich dann erhalten? ALG 1 oder Übergangsgeld? Danke Wolfram

2 Antworten

uweam 27.10.2007 | 14:03
ALG 1 bekommen Sie sicher gesetzl. Grundlage ist der §125 SGB 3
Antonam 27.10.2007 | 21:12
Meine Frage dazu: Warum bezieht Wolfgang denn während seiner Berufsfindungsmaßnahme noch Krankengeld ? Meiner Meinung nach hätte er doch jetzt schon Anspruch auf Übergangsgeld nach § 20 SGB VI und dannach auf (Zwischenübergangsgeld) Weiterzahlung der Leistungen nach § 51 SGB IX, weil ja weitere Leistungen zur Teilhabe erforderlich sind und Wolfram den Grund für die Unterbrechung nicht zu vertreten hätte. Wer bezahlt eigentlich die Arbeitserprobung(Arbeitsamt oder Rentenversicherung)? "Der" müßte doch auch das Übergangsgeld zahlen, oder??
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