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Experten-Antwort

Teilrente als Einkommenserhöhung

von Jutta6024.01.2024 | 11:48
1041 Ansichten
11 Antworten
Hallo ! Habe vor kurzem meine 63J erreicht, nun hat man mir geraten neben meinem Verdienst ein 20 % Teilrente zu beantragen, dadurch würde ich mein monatliches Einkommen erhöhen. Normalerweise ist aber neben dem Vorteil auch immer ein Nachteil verbunden. Aber da brauche ich etwas Nachhilfe, bekommen ich dann später eine geringere Altersrente oder was ist noch zu beachten?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 24.01.2024 | 15:43

Hallo Jutta60,

 

davon ausgehend, Sie haben im Januar 2024 das 63. Lebensjahr vollendet und die sonstigen Voraussetzungen sind erfüllt, müssten Sie aktuell bei einem vorzeitigem Altersrentenbezug mit einem Rentenabschlag von 12,6 Prozent bei der Altersrente für langjährig Versicherte bzw. von 5,4 Prozent bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen rechnen. Dieser Abschlag gilt dann auf Dauer für den Teil der Rente in Höhe von 20 Prozent.

 

Ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente (zum Beispiel in die Regelaltersrente) ist nach bindender Bewilligung nicht mehr möglich.

 

Grundsätzlich kann man bei Altersrenten seit 01.01.2023 unbegrenzt hinzuverdienen, so dass Sie zum Beispiel auch eine volle Altersrente anstatt einer 20 Prozent-Teilrente neben Ihrer Beschäftigung erhalten können.

 

Sie können sich auch unter folgendem Link weitere Infos einholen: Teilrente: Für wen sie sich lohnt | Ihre Vorsorge (ihre-vorsorge.de)

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 25.01.2024 | 10:06
lang und breit schrieb
Es wird bei der Rentenberechnung immer erst einmal berechnet, wie hoch Ihre Rente zum gewünschten Rentenbeginn wäre. Je nach Monaten, die noch bis zur Regelaltersrente verbleiben, werden hier monatlich 0,3% abgezogen. Das ergibt den Zugangsfaktor. Der in Ihrem Fall also 12% bzw. 0,088 ergibt. Und erst NACH dieser Berechnung können Sie entscheiden, in welcher Teilrentenhöhe Sie Ihre Rente beziehen wollen. Nicht Inanspruchgenommene Teile werden erst bei der Regelaltersrente nochmals neu bewertet (behalten aber dennoch den ursprünglich berechneten Abschlag und werden nur geringfügig wieder aufgewertet), gleichen also den 'Verlust', den Sie in den kommenden Jahren bis zur Regelaltersrente barcash machen nicht aus. Deshalb hatte ich Ihnen empfohlen, auch einmal hoch zu rechnen, wie hoch Ihre Altersrente wäre, wenn Sie nicht jetzt in Rente gehen und noch bis zur Regelaltersrente weiter arbeiten (also gar keine Abschläge dann hätten). Denn erst damit würde für Sie deutlich, dass eine 20%-Rente ziemlicher Blödsinn ist, weil es ja keinerlei Hinzuverdienstbegrenzungen mehr gibt. Da wäre dann alternativ evtl. zu überlegen, ob sie den vorgezogenen Rentenbeginn nicht noch etwas hinausschieben, denn dann hätten Sie pro Monat später 0,3% Abzüge weniger. Aber auch das könnten Sie anhand des Berechnungsbeispiels ja nun selbst errechnen :-) Sie müssen sich ja gar nicht heute entscheiden, die Rente ab 01.01.2024 könnten Sie auch noch bis inklusiv 31.03.2024 beantragen. Also rechnen Sie erst einmal noch etwas rum. Basierend darauf, dass Ihr jetziger EP-Stand komplett alle Abzüge erhält und nicht nur 20% davon!! Und erst ab Regelaltersrente würde noch einmal 'nachberechnet'. Eine Teilrente könnten Sie dann (nach Lust und Laune... die DRV-Mitarbeiter wird's freuen) hoch oder runter setzen (zwischen 10,00% und 99,99%), es gilt dann immer ab Folgemonat nach (formloser) Mitteilung. 99,99% rettet Ihnen nach aktueller Gesetzeslage einen weiteren Krankengeldanspruch aus der Beschäftigung, den Sie mit einer Vollrente nicht mehr hätten. Die Krankenkassen ärgert's (unverständlicherweise, denn Sie bezahlen ja Beiträge dafür) und es kann sich noch ändern... aber dann könnten Sie immer noch den Teilrentenbetrag anpassen. Sie können sich auch 'Probeberechnungen' bei Ihrer zuständigen DRV anfordern, die aber dauern... bis dahin haben - Sie z.B. am nächsten Sturmwochenende - das schon längst selbst überschlagen :-) Und die mit dem prognostischem Überschuss angeschafften Goldbarren verkaufen Sie dann pö à pö, wenn Sie merken, Sie werden doch weitaus älter als die statistischen 83,2 Jahre, denn der ursprüngliche Abschlag bleibt Ihnen ja 'lebenslang'... Viel Spaß beim Rechnen :-)

Hallo lang und breit,

 

Ihre Aussage "Nichtinanspruchgenommene Teile werden erst bei der Regelaltersrente nochmals neu bewertet (behalten aber dennoch den ursprünglich berechneten Abschlag und werden nur geringfügig wieder aufgewertet)" ist unzutreffend.

 

Einerseits ist ein Wechsel von einer vorgezogenen Altersrente in eine Regelaltersrente nicht zulässig, wie Sie bereits der ersten Expertenantwort hätten entnehmen können.  Wir verweisen auf § 34 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI.

 

Andererseits werden nicht in Anspruch genommene Entgeltpunkte nicht "neu bewertet" und "behalten" nicht den "ursprünglich berechneten Abschlag". Einer Teilrente wegen Alters in Höhe von 20 % der Vollrente liegen nur 20 % der Entgeltpunkte der Vollrente zugrunde, § 66 Abs. 3 SGB VI. Die übrigen 80 % sind in dieser Teilrente nicht enthalten und erhalten daher bei Rentenfeststellung auch keinen Abschlag. Bei einem späteren Wechsel in eine höhere Teilrente oder in eine Vollrente werden die neuen Entgeltpunkte erstmalig bei der Rente in Anspruch genommen und der Zugangsfaktor wird erstmalig für diese Entgeltpunkte ermittelt. Bezieht Jutta60 beispielsweise ab dem 63. Lebensjahr eine Teilrente in Höhe von 20 % der Vollrente, dann liegen der Rentenberechnung nur 20 % der Entgeltpunkte einer Vollrente zugrunde und erhalten einen Abschlag. Wechselt Sie dann mit Erreichen der Regelaltersgrenze in eine Vollrente, wird für 80 % der Entgeltpunkte der Zugangsfaktor erstmalig bestimmt. Dieser beträgt dann 1,0. Es ergibt sich kein Abschlag. 

 

Ihre Aussage, diese Entgeltpunkte würden einen Abschlag "behalten" und würden bei der Regelaltersrente "nur geringfügig aufgewertet" ist also nicht richtig. Leider haben Sie auch hier der ersten Expertenantwort widersprochen, liegen aber falsch. 

 

Nobody is perfect, uns Experten können auch mal Fehler unterlaufen und wir sind für jede Hinweis auf Fehler dankbar. Wir wären Ihnen aber sehr dankbar, wenn Sie die Expertenantworten gut durchlesen, bevor Sie widersprechen. Ansonsten können Sie für viel Verwirrung sorgen und helfen den Fragestellern mit Ihren Antworten nicht.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

     

9 Antworten

Ultraam 24.01.2024 | 12:05
Wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt haben, können Sie neben der Beschäftigung die "Altersrente für langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen. Da es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt, können Sie vollumfänglich weiterarbeiten, ohne dass sich Ihre Rente dadurch mindert. Sie bleiben bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze weiterhin versicherungspflichtig. Eine Teilrente brauchen Sie nicht zu beantragen. Das erhöht nach Erreichen der Regelaltersgrenze Ihre Rente nochmal. Und jetzt kommen die Nachteile: Durch die vorzeitige Inanspruchnahme haben Sie lebenslang Abschläge auf die Rente. Für jeden Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt, sind es 0,3%. Bei beispielsweise 40 Monaten ergeben sich 12%. Die Steuerlast erhöht sich ebenfalls, weil Sie dann zwei Einkünfte haben, die beide steuerpflichtig sind.
Königam 24.01.2024 | 12:38
Wer hat Ihnen denn eine Teilrente von 20% und aus welchem Grund empfohlen? Das ist doch einfach nur Unsinn!
lang und breitam 24.01.2024 | 13:01
Habe mal etwas für Sie gerechnet, setzen Sie da einfach Ihre Zahlen ein Angenommen Sie haben jetzt bereits 45 EP. Diese würden gekürzt um den Abschlag für vorzeitige Inanspruchnahme der Rente, = 12,0 % Dann verbleiben 39,6 EP, die mit dem aktuellen Rentenwert (37,60 EUR) multipliziert werden Dies ergibt eine Brutto-Rente in Höhe von 1488,96 abzüglich KV/PV (8,3%/3,4%) -174,20 nach Rentenanpassung Juli (3,0%) 1533,6288 brutto, abzüglich KV/PV Die Bruttojahresrente beträgt dann 18135,5328 Steuerpflichtiger Anteil der Rente 84% 15233,84755 (>hier nehmen Sie dann einen Steuerrechner aus dem Netz) Bei Inanspruchnahme einer Teilrente mindern sich diese Bruttobeträge entsprechend und auch die Abzüge für KV/PV Aber die Abschläge auf die 45 EP bleiben erhalten, auch wenn Sie nur eine Teilrente davon 'entnehmen'. Lediglich die EP aus dem Einkommen, die dann mit Regelrentenalter berechnet werden, sind abschlagsfrei. Ihre Regelaltersrente beginnt am 01.05.2027 Unbeachtet weiterer Rentenanpassungen könnten Sie also im Jahr 2024 im Jahr 2025+2026 zusammen und im Jahr 2027 bis April als vorgezogene Altersvollrente brutto neben Ihrem Einkommen verdienen Machen Sie nun eine entsprechende 'Vergleichsrechnung', in der Sie die Rente nicht beziehen, sondern bis zur Regelaltersrente warten', also dann zu den bisherigen EP (im Beispiel 45) noch die neuen EP hinzurechnen, die dann alle Abschlagsfrei sind. Und wenn Sie damit fertig sind, dann beantragen Sie Ihre vorgezogene Altersrente als 99,99%-Teilrente, denn damit haben Sie dann auch weiterhin Anspruch auf Krankengeld aus Ihrer Tätigkeit (und legen das Ihnen aus der vorgezogenen Rente jetzt übrig bleibende Geld z.B. in Goldbarren an).
Jutta60am 24.01.2024 | 13:04
König schrieb

Wer hat Ihnen denn eine Teilrente von 20% und aus welchem Grund empfohlen? Das ist doch einfach nur Unsinn!

Das hat mir ein Bekannter empfohlen, nach dem Motto eine hohe Teilrente würde bei den 12 % Abschlag zuviel die spätere Altersrente reduzieren, genauer konnte er es aber nicht erläutern, deshalb meine Fragen hier, was es für Einflussfaktoren gibt, ich habe im Internet auch keine Beispielrechnung gefunden. Ich tappe da ziemlich im Dunklen. leider ! Oder muss ich da nach Gefühl entscheiden ?
Jutta60am 24.01.2024 | 14:51
lang und breit schrieb

Habe mal etwas für Sie gerechnet, setzen Sie da einfach Ihre Zahlen ein

Angenommen Sie haben jetzt bereits 45 EP.

Diese würden gekürzt um den Abschlag für vorzeitige Inanspruchnahme der Rente, = 12,0 %

Dann verbleiben 39,6 EP, die mit dem aktuellen Rentenwert (37,60 EUR) multipliziert werden

Dies ergibt eine Brutto-Rente in Höhe von 1488,96 abzüglich KV/PV (8,3%/3,4%) -174,20

nach Rentenanpassung Juli (3,0%) 1533,6288 brutto, abzüglich KV/PV

Die Bruttojahresrente beträgt dann 18135,5328

Steuerpflichtiger Anteil der Rente 84% 15233,84755 (>hier nehmen Sie dann einen Steuerrechner aus dem Netz)

Bei Inanspruchnahme einer Teilrente mindern sich diese Bruttobeträge entsprechend und auch die Abzüge für KV/PV

Aber die Abschläge auf die 45 EP bleiben erhalten, auch wenn Sie nur eine Teilrente davon 'entnehmen'.

Lediglich die EP aus dem Einkommen, die dann mit Regelrentenalter berechnet werden, sind abschlagsfrei.

Ihre Regelaltersrente beginnt am 01.05.2027

Unbeachtet weiterer Rentenanpassungen könnten Sie also im Jahr 2024

im Jahr 2025+2026 zusammen

und im Jahr 2027 bis April

als vorgezogene Altersvollrente brutto neben Ihrem Einkommen verdienen

Machen Sie nun eine entsprechende 'Vergleichsrechnung', in der Sie die Rente nicht beziehen, sondern bis zur Regelaltersrente

warten', also dann zu den bisherigen EP (im Beispiel 45) noch die neuen EP hinzurechnen, die dann alle Abschlagsfrei sind.

Und wenn Sie damit fertig sind, dann beantragen Sie Ihre vorgezogene Altersrente als 99,99%-Teilrente, denn damit haben Sie

dann auch weiterhin Anspruch auf Krankengeld aus Ihrer Tätigkeit (und legen das Ihnen aus der vorgezogenen Rente jetzt übrig bleibende Geld z.B. in Goldbarren an).

Hallo von lang und breit ! Danke für die ausführliche Erklärung, habe ich soweit verstanden, nur den Effekt der Teilrente von 20 % noch nicht so ganz " Aber die Abschläge auf die 45 EP bleiben erhalten, auch wenn Sie nur eine Teilrente davon 'entnehmen'. Lediglich die EP aus dem Einkommen, die dann mit Regelrentenalter berechnet werden, sind abschlagsfrei." D.h. Sie rechnen für eine 99,99 % Teilrente. Ich wollte aber wissen, was bei 20% Teilrente passiert. Mein Verständnis wäre, wenn ich mit 63 J einen Punktestand von 45 Punkten habe und eine 20% Teilrente beantrage, werden doch 20% von 45 Punkten = 9 Punkte in Rente umgewandelt, d.h. es wird von den 9 Punkten ein Abschlag von 12 % gerechnet, d.h. es bleiben knapp 7,9 Punkte zur Teilrentenberechnung übrig. Die restlichen 36 Punkte bleiben "unangetastet" und wachsen durch die RV-Beiträge auf den Verdienst an ca. 3 Punkte, d.h. zur Regelaltersgrenze hatte ich eine abschlagsfreie Rente aus 39 Punkten + die 7,9 Punkte aus der Teilrente, oder habe ich da einen Denkfehler ?
lang und breitam 24.01.2024 | 17:41
Jutta60 schrieb

Hallo von lang und breit !

Danke für die ausführliche Erklärung, habe ich soweit verstanden, nur den Effekt der Teilrente von 20 % noch nicht so ganz

" Aber die Abschläge auf die 45 EP bleiben erhalten, auch wenn Sie nur eine Teilrente davon 'entnehmen'. Lediglich die EP aus dem Einkommen, die dann mit Regelrentenalter berechnet werden, sind abschlagsfrei."

D.h. Sie rechnen für eine 99,99 % Teilrente. Ich wollte aber wissen, was bei 20% Teilrente passiert.

Mein Verständnis wäre, wenn ich mit 63 J einen Punktestand von 45 Punkten habe und eine 20% Teilrente beantrage, werden doch

20% von 45 Punkten = 9 Punkte in Rente umgewandelt, d.h. es wird von den 9 Punkten ein Abschlag von 12 % gerechnet, d.h. es bleiben knapp 7,9 Punkte zur Teilrentenberechnung übrig.

Die restlichen 36 Punkte bleiben "unangetastet" und wachsen durch die RV-Beiträge auf den Verdienst an ca. 3 Punkte, d.h. zur Regelaltersgrenze hatte ich eine abschlagsfreie Rente aus 39 Punkten + die 7,9 Punkte aus der Teilrente, oder habe ich da einen Denkfehler ?

Es wird bei der Rentenberechnung immer erst einmal berechnet, wie hoch Ihre Rente zum gewünschten Rentenbeginn wäre. Je nach Monaten, die noch bis zur Regelaltersrente verbleiben, werden hier monatlich 0,3% abgezogen. Das ergibt den Zugangsfaktor. Der in Ihrem Fall also 12% bzw. 0,088 ergibt. Und erst NACH dieser Berechnung können Sie entscheiden, in welcher Teilrentenhöhe Sie Ihre Rente beziehen wollen. Nicht Inanspruchgenommene Teile werden erst bei der Regelaltersrente nochmals neu bewertet (behalten aber dennoch den ursprünglich berechneten Abschlag und werden nur geringfügig wieder aufgewertet), gleichen also den 'Verlust', den Sie in den kommenden Jahren bis zur Regelaltersrente barcash machen nicht aus. Deshalb hatte ich Ihnen empfohlen, auch einmal hoch zu rechnen, wie hoch Ihre Altersrente wäre, wenn Sie nicht jetzt in Rente gehen und noch bis zur Regelaltersrente weiter arbeiten (also gar keine Abschläge dann hätten). Denn erst damit würde für Sie deutlich, dass eine 20%-Rente ziemlicher Blödsinn ist, weil es ja keinerlei Hinzuverdienstbegrenzungen mehr gibt. Da wäre dann alternativ evtl. zu überlegen, ob sie den vorgezogenen Rentenbeginn nicht noch etwas hinausschieben, denn dann hätten Sie pro Monat später 0,3% Abzüge weniger. Aber auch das könnten Sie anhand des Berechnungsbeispiels ja nun selbst errechnen :-) Sie müssen sich ja gar nicht heute entscheiden, die Rente ab 01.01.2024 könnten Sie auch noch bis inklusiv 31.03.2024 beantragen. Also rechnen Sie erst einmal noch etwas rum. Basierend darauf, dass Ihr jetziger EP-Stand komplett alle Abzüge erhält und nicht nur 20% davon!! Und erst ab Regelaltersrente würde noch einmal 'nachberechnet'. Eine Teilrente könnten Sie dann (nach Lust und Laune... die DRV-Mitarbeiter wird's freuen) hoch oder runter setzen (zwischen 10,00% und 99,99%), es gilt dann immer ab Folgemonat nach (formloser) Mitteilung. 99,99% rettet Ihnen nach aktueller Gesetzeslage einen weiteren Krankengeldanspruch aus der Beschäftigung, den Sie mit einer Vollrente nicht mehr hätten. Die Krankenkassen ärgert's (unverständlicherweise, denn Sie bezahlen ja Beiträge dafür) und es kann sich noch ändern... aber dann könnten Sie immer noch den Teilrentenbetrag anpassen. Sie können sich auch 'Probeberechnungen' bei Ihrer zuständigen DRV anfordern, die aber dauern... bis dahin haben - Sie z.B. am nächsten Sturmwochenende - das schon längst selbst überschlagen :-) Und die mit dem prognostischem Überschuss angeschafften Goldbarren verkaufen Sie dann pö à pö, wenn Sie merken, Sie werden doch weitaus älter als die statistischen 83,2 Jahre, denn der ursprüngliche Abschlag bleibt Ihnen ja 'lebenslang'... Viel Spaß beim Rechnen :-)
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