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Teilrente: Die kaum genutzte Chance

von Fisch12.02.2011 | 15:57
1488 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, Ihr Bericht: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Fragen dazu: Ab welchem Alter kann man die frühestens beantragen ? Wird unter Zuverdienst nur Erwerbsverdienst gemeint oder auch Einkünfte aus Kapitalvermögen ? Danke ! Fisch

2 Antworten

Schadeam 12.02.2011 | 17:39
Die Teilrente wegen Alters kann man dann in Anspruch nehmen, wenn man auch die Vollrente wegen Alters beziehen könnte (aber noch mehr als 400€ zuverdienen will). Als Zuverdienst zählen lediglich Arbeitseinkommen und Gewinn aus selbständiger Tätigkeit. Andere Einkommensarten wie Miete oder Kapitaleinkünfte rechnen nicht dazu.
Anitaam 13.02.2011 | 14:26
"kaum genutzte Chance" ist gut: Wie viele Arbeitgeber kennen Sie, die da mitspielen? Meist haben ja schon die Mütter kleiner Kinder dicke Probleme, nach der Elternzeit einen Teilzeitarbeitsplatz in ihrer bisherigen oder einer anderen Firma zu kriegen!
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