die Abschläge haben Sie nur auf den Teil der Rente, den Sie vorzeitig in Anspruch nehmen, in diesem Fall auf die 40%. Die anderen 60% der Rente werden mit 65 Jahren ohne Abschläge gezahlt, vorausgesetzt, die Voraussetzungen für den Bezug einer Abschlagsfreien Rente mit 65 Jahren (45 Jahr Wartezeit) sind zu dem Zeitpunkt erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung