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Experten-Antwort

Teilrente mit Abschlägen, der Rest auch?

von qwertz_m21.05.2025 | 12:56
768 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, eine besonders langjährig Versicherter, Jahrgang 65, möchte mit 63 eine Teilrente 40%, mit Abschlägen beziehen und weiter Teilzeit arbeiten. Mit 65 möchte er in Vollrente gehen. Werden dann die restlichen 60% auch nur mit Abschlägen ausgezahlt? Danke vorab ... qwertz_m

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.05.2025 | 06:38

die Abschläge haben Sie nur auf den Teil der Rente, den Sie vorzeitig in Anspruch nehmen, in diesem Fall auf die 40%. Die anderen 60% der Rente werden mit 65 Jahren ohne Abschläge gezahlt, vorausgesetzt, die Voraussetzungen für den Bezug einer Abschlagsfreien Rente mit 65 Jahren (45 Jahr Wartezeit) sind zu dem Zeitpunkt erfüllt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

21 Antworten

Falscher Denkansatz!am 21.05.2025 | 13:18
Schon der Ansatz ist falsch. Warum sollte man bei einem möglichen unbegrenzten Hinzuverdienst eine 40%-Teilrente beantragen?
Rente am 21.05.2025 | 13:30
Wir beantworten die Frage und nehmen keine Wertung. Richtig, die nicht in Anspruch genommene Rente hat keinen Abschlag. Sprich auf die 60% werden keine Abschläge fällig.
.am 21.05.2025 | 14:21
Wenn er mit 65 die restlichen 60 % in Anspruch nehmen will, hat er darauf noch 7,2 % Abzüge. Es wird ja bis 67 gerechnet. Und er nimmt ja die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch und nicht die für besonders langjährig Versicherte. Wenn er keine Abzüge haben will, muss er bis 65 warten und darf vorher keine 40 %-Rente beantragen.
Wechsel der Altersrentenart nicht möglicham 21.05.2025 | 14:28
Sie beantragen also im Alter von 63 Jahren eine Teilrente. Dieser Betrag ist dann mit 14,4 % Abschlag belegt. Da Sie damit die "Rente für langjährig Versicherte" beantragt haben, ist mit 65 Jahren ein Wechsel in die "Rente für besonders langjährig Versicherte" nicht mehr möglich, auch nicht für die 60 Prozent. Wenn Sie also im Alter von 65 die restlichen 60 Prozent in Anspruch nehmen, fallen darauf ebenfalls Abschläge an in Höhe von 7,2 Prozent.
am 21.05.2025 | 14:43
Falsch. Im Alter von 65 fallen hier 7,2 Prozent an, weil ein Wechsel in die "Rente für besonders langjährig Verischerte" nicht mehr möglich ist (Altersrentenart-Wechsel ist verboten).
Mikeam 21.05.2025 | 15:35
Wieso will man auf 60 % seiner Rente verzichten? Manchmal frage ich mich ..
DaViam 21.05.2025 | 16:23
Hallo, die genannte Person würde mit 63 eine Altersrente für langjährige Versicherte beantragen mit einem Abschlag von 14,4 %. Die Altersrente für besonders langjährige Versicherte kann erst mit 65 Jahren beginnen. Ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente ist gar nicht möglich, so dass die Rente ab dem 65.Lj auch Abschläge hätte. Die Vers. würde erst ab dem 67.Lj. (Regel-Altersgrenze) die Rente erhöht bekommen mit den Beiträgen, die zwischen dem 63. und 65.Lj noch in die Rentenkasse eingezahlt worden sind. Eine persönliche Beratung wäre sicherlich anzuraten.
Mimimiam 21.05.2025 | 16:49
Wegen der hohen Abschläge, ist doch wohl klar!
Mumumuam 21.05.2025 | 18:07
Hast Du überhaupt etwas vom Sachverhalt verstanden? Scheinbar nicht!
Berateram 21.05.2025 | 18:12
Was soll man von Versicherten erwarten, die sich in einem anonymen Forum informieren wollen, statt sich individuell beraten zu lassen und gar nicht erkennen, welchen Unsinn Sie da geplant haben?
Bitte dringend überprüfen, DRV-Experten!am 22.05.2025 | 07:17
Zitat von Experte/in anzeigen
Sind Sie sicher, dass Ihre Antwort korrekt ist? Gilt hier nicht, dass durch die Teilrente als "Rante für langjährig Versicherte" ein späterer Wechsel in die "Rente für besonders langjährig Versicherte" ausgeschlossen wird, also dann auf die 60 Prozent noch ein Abschlag von 7,2 Prozent anfällt? Stichwort "Verbot des Wechsels von einer Altersrenten-Art in eine andere Altersrenten-Art"?
lesenam 22.05.2025 | 08:04
Zitat von . anzeigen
Das scheint mir hier die einzig richtige Antwort zur Frage zu sein. Auch die Expertenantwort dürfte diesbezüglich falsch sein. Aus der Frage ist KEIN Wechsel der Rentenart anzunehmen, sondern lediglich ein Wechsel von Teil- auf Vollrente zum 65. Geburtstag.
qwertz_mam 22.05.2025 | 10:10
Ich habe versucht, mich von der DRV beraten zu lassen. Nach kurzem Schriftwechsel und zwei Telefonaten FUNKSTILLE!
qwertz_mam 22.05.2025 | 10:18
Nur mal zur Info für alle! Es ist in meiner Region oder vielleicht zur zu meinem Fall nicht möglich beraten zu werden. Schriftliche Anfrage und zwei Telefonate danach nix mehr. Ab 65 kommt für mich nur die Vollrente in Frage, weil die Betriebsrente bei Teilrentenbezug nicht gezahlt wird. Und bei einem Teilzeitjob würde Krankengeld oder Arbeitslosengeld in jedem Fall geringer ausfallen, als die Betriebsrente. Eine Teilrente von 40% würde für mich lediglich den Teilzeitjob ausgleichen. Viel mehr = mehr Steuern und mehr Abschlag, bei Vollrentenbezug. Was sich hier manche aufplustern müssen und am Thema bzw. an der Frage vorbeischwafeln müssen, so etwas ist mir unverständlich. Fazit: Es geht in der Fragestellung nicht darum wie hoch meine Teilrente für Euer Geldsäckl sein sollte, sonder lediglich, ob der Wechsel von Teilrente für langjährig Versicherte in die Vollrente für besonders langjährig Versicherte ist. Danke
Schade am 22.05.2025 | 11:55
...und genau deshalb kann man schon die Frage stellen ob man nicht besser gleich eine 100% (oder 99,99% Rente wegen etwaiger KG Ansprüche) wählt und nicht auf Geld verzichtet. Dass es seit 2023 keine Verdienstgrenze gibt, erfordert halt ein Umdenken........und deshalb macht eine 40% oder 60% Teil -alters-rente seither wenig Sinn.
Berateram 22.05.2025 | 13:42
Sie scheinen beratungsresistent zu sein. Keine Sorge, auch Subjekte wie Sie, die glauben immer alles besser zu wissen und selbst vernünftige Ratschläge zurückweisen, werden schnell geerdet werden. Beantragen Sie nur Ihre Teilrente. Wer nicht hören will, muss eben fühlen. Außerhalb der Anonymität würde man sich nur noch über Sie amüsieren.
Dann eben nicht!am 22.05.2025 | 13:57
Dann glauben Sie eben der fragwürdigen Expertenantwort und handeln Sie danach. Allerdings können Sie sich später nicht darauf berufen, da in einem anonymen Forum keine rechtssicheren Antworten gegeben werden.
Leoider hier keine Fehlerkorrekturam 22.05.2025 | 14:52
Zitat von Experte/in anzeigen
Schade, dass diese offenichtliche Fehler von wegen "Keine Abschläge mit 65 Jahren" hier nicht korrigiert wird. In einer "Nachfrage" wurde das wenigstens richtig gestellt, also hier 7,2 Prozent Abschlag, weil ein Wechsel der Altersrentenart verboten ist. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/bitte-die-expertenant…
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