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Teilrente oder Erwerbminderungsrente oder was anderes ?

von Tecker06.05.2009 | 18:19
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo -habe da mal wieder ein Problem für Euch. Mein Alter 36 Jahre Hatte eine Einladung bei meiner FM( Arge ) . Die nach Aktenlagen mir empfohlen hat, doch erst mal Teilrente zu beantragen. Grund dafür ist das ich einen Behinderungsgrad habe, imoment bin ich in Psychologischer bzw. beim Psychiater in Betreuung bin. Und jetzt kommt noch dazu ich Gelenk bzw. Muskelerkrankung habe. Mein Vermittlungsbudget für Bewerbung für diese Jahr bis Nov. 2009 sind ca. 50 Euro. Hatte noch Glück das ich überhaupt was bekomme. Normalerweise dürfte ich gar nix mehr bekommen. Da ich einfach sehr schlecht Vermittel bar bin. Eigentlich gar nicht. Wie soll ich jetzt vorgehen ? Habe gehört das der Gutachter von der Rentenstelle grundsätzlich ablehnt. Muss ich bzw. ich meine Ärzte von der Schweigepflicht dann entbinden ? Wäre schön wenn Ihr mir das weiter helfen könntet. -Was ich mich jetzt nun Frage, was ist das richtige ? Soll ich den Antrag bei der Rentenstelle selber beantragen oder soll meine FM drum bitten das ich beim Argeamtsarzt vorgestellt werde. Oder sollte ich beides zur gleichen Zeit fahren lassen. Vielen dank im Vorraus

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie können beide Verfahren zeitgleich betreiben. Es ist durchaus nicht so, dass die Gutachter der Rentenversicherung grundsätzlich Gutachten verfassen, die zur Ablehnung führen. Eine dahingehende Anweisung gibt es selbstverständlich nicht. Die Gutachter orientieren sich an rein objektive Gesichtspunkte und an den rentenversicherungsrechtlichen Kriterien.

Sie entbinden mit der Stellung des Rentenantrages die Ärzte von der Schweigepflicht. Das Gutachten der Agentur für Arbeit wird dann von der Rentenversicherung angefordert. Der Rentenversicherungsträger ist nicht zur Übernahme der Entscheidung der anderen Behörden verpflichtet, sondern urteilt unter "freier Beweiswürdigung", das bedeutet unabhängig.

Zur vorherigen persönlichen Beratung mit einer evtl. Antragsaufnahme empfehle ich Ihnen, einen Termin mit der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren. Die Beantragung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist selbstverständlich auch möglich. Sollte der Rentenversicherungsträger feststellen, dass Sie voll erwerbsgemindert sind, wird er sich vor Bescheiderteilung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Zur Antragstellung sind mehrere Formulare erforderlich.

So gelangen Sie zu den Vordrucken:

Startseite der Deutschen Rentenversicherung.de>

Formulare und Publikationen>

Formulare>

Rente>

Komplettpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Es ist jedoch dass sinnvollste, dass Sie den Antrag bei der Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen lassen, da es sich um viele Vordrucke handelt und zudem der Kollege mit Ihnen gemeinsam die erforderlichn Vordrucke ausfüllt und bei den einzelnen Punkten mit seinem Fachwissen Fragen und Sachverhalte klären kann.

Außerdem wird die amtliche Bestätigung Ihrer Daten gefordert. Da reicht es leider nicht, dass Sie die Vordrucke zu Hause ausfüllen und direkt zu Ihrem Rentenversicherungsträger senden. Sie würden dann ohnehin die Antragsvordrucke von dort zurück erhalten und gebeten, den Antrag bei einer sog. Antragsaufnehmenden Stelle aufnehme zu lassen.

4 Antworten

Corlettoam 06.05.2009 | 20:05
"Habe gehört das der Gutachter von der Rentenstelle grundsätzlich ablehnt. " Das ist Blödsinn ! Außerdem entscheidet letztlich nicht der Gutachter ob Sie eine EM-Rente bekommen, sondern der medizinische Dienst der Rentenversicherung nach Sichtung/Prüfung ALLER über Sie vorliegenden ärztlichen Unterlagen/Befundberichte etc. pp Das Gutachten ist nur ein Teil in dem Puzzle - wenn auch ein sehr wichtiger. "Muss ich bzw. ich meine Ärzte von der Schweigepflicht dann entbinden ? " Ja - natürlich müssen Sie das, da in der Regel ihre behandelnden Ärzte im Rentenverfahren angeschrieben und um Auskunft gebeten werden. Verweigern Sie denen die Auskunftsangabe über ihre gesundheitliche Situation, wird dies ihren Rentenantrag sehr negativ begleiten.... " Was ich mich jetzt nun Frage, was ist das richtige ? Soll ich den Antrag bei der Rentenstelle selber beantragen oder soll meine FM drum bitten das ich beim Argeamtsarzt vorgestellt werde. Oder sollte ich beides zur gleichen Zeit fahren lassen." Den Antrag auf eine EM-Rente können Sie nur SELBST stellen. Die Arge hat mit einer Rentenantragstellung nichts zu tun . Ebenfalls hat der " Argeamtsarzt " nichts aber auch gar nichts mit der der EM-Rente zu tun. Der ärztliche Dienst der Arge kann auschließlich im Bezug auf ALG I und II tätig werden - nicht wegen einer EM-Rente. Das Rentenverfahren läuft nur und ausschließlich über die Rentenversicherung. Stellen Sie den EM-Antrag und warten ab, was dabei heraus kommen wird.
Teckeram 07.05.2009 | 06:19
Hallo Corletto, vielen Dank für die Antwort und Hilfe. Welchen Antrag bzw. Formular soll ich nehmen ? Teilrentenantrag oder Erwerbsminderungsantrag oder ... ??? Vielen Dank im Vorraus für deine Antwort Mmit freundlichen grüßen Tecker
Corlettoam 07.05.2009 | 08:56
Es gibt keine verschiedenen EM-Anträge für eine teil oder eine volle Erwerbsminderungsrente. Es gibt nur ein Formular zum Ausfüllen und die Rentenversicherung entscheidet dann welche Rente ( teil, volle oder gar keine Rente) Sie bekommen werden. Sie können den Rentenantrag z.b. auch bei ihrer Stadtverwaltung/Rathaus stellen und sogar von Mitarbeitern dort ausfüllen lassen. Hier können Sie den EM-Antrag selbst ausdrucken und anschließend ausfüllen : http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18796/DRVB/de/…
Teckeram 11.05.2009 | 07:26
Hallo Ihr beiden, vielen dank für die Antworten. Bei den einen Link, den ich folge weis ich nicht welches Formular ich nehmen muss. Gibt es einen direkten Link zu den Antrag den ich nehmen muss ? mfg tecker
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