Hallo Teilrentner,
die Frage nach einem Anspruch auf Arbeitslosengeld neben einer Teilrente müssten Sie bitte mit der Arbeitsagentur klären.
Sollte es zu einer Zahlung von Arbeitslosengeld kommen, dann werden daraus auch weitere Einzahlungen in die Rentenversicherung erfolgen und die spätere Vollrentenzahlung erhöhen.
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