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Experten-Antwort

Teilrente und geringfügige Beschäftigung

von Clara29.04.2026 | 08:42
222 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich übe seit mehreren Jahren eine geringfügige Beschäftigung aus, in der ich mich von der Versicherungspflicht habe befreien lassen. Die Beiträge meines Arbeitgebers erhöhen ja trotzdem meine Rente (natürlich in entsprechend geringem Umfang). Ab 1.9.2026 habe ich nun Anspruch auf meine Regelaltersrente (ca. 210 Euro netto). Die geringfügige Beschäftigung werde ich aber auch danach noch weiter ausüben. Wenn ich die Altersrente nur als Teilrente von 99,99 % in Anspruch nehme, werden dann auch zukünftig die Pauschalbeiträge meines Arbeitgebers meiner Rente gutgeschrieben? Immer zum 1. Juli des Folgejahres? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.04.2026 | 09:15

Hallo Clara,

 

bei Bezug einer Teilrente wegen Alters sind Beiträge nach Beginn einer Rente wegen Alters auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.

 

Dies gilt grundsätzlich auch für Zuschläge für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung.

 

Durch die Ermittlung von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung nach Beginn der Rente wegen Alters wird sichergestellt, dass sich die neben der Rente wegen Alters gezahlten (deutschen) Beiträge in der Regel immer rentensteigernd in der Altersrente auswirken. Nach dem ab 01.07.2017 geltenden Recht werden Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend jährlich zum 1. Juli berücksichtigt

 

Zuschläge für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung sind nicht zu ermitteln, wenn die Regelung des § 76b Abs. 4 SGB VI anzuwenden ist, zum Beispiel bei Bezug einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Au weiaam 29.04.2026 | 08:44
In Ihrem Fall erhöhen die Arbeitgeberbeiträge Ihre Rente nicht. Dazu müssten sie auch einen Eigenbeitrag leisten. Sie haben sich aber befreien lassen (warum eigentlich?).
Nochauweieram 29.04.2026 | 09:01
Widerspruch, die bisherigen AG-Beiträge allein erhöhen die Rente um ein paar Euro pro Monat.
Übersetzungam 29.04.2026 | 09:36
Um die Antwort des Experten zu übersetzen: Wenn der Minijobber bei Antritt seines Minijobs die "Befreiung von der SV-Pflicht" (dies schließt selbstverständlich auch die Befreiung von der Beitragspflicht zur RENTENVERSICHERUNG ein) gewählt hat, dann führt der Arbeitgeber einen sog. Pauschbetrag in Höhe von 15% ab. Dieser Pauschbetrag erhöht dann die Rente des Minijobbers NICHT. Diese ist im entsprechenden vom Experten erwähnten Paragraphen eindeutig nachzulesen 😉...
Peanuts!am 29.04.2026 | 10:18
Ja, aber dass es sich dabei nur um eine Erhöhung von aktuell 5,68 € monatlich handelt, wenn Sie einen Minijob von 603 € ein Jahr ausgeübt haben, ist Ihnen aber schon klar, oder? Das sehen Sie doch alleine schon an der Ihnen bisher zuständigen Rentenhöhe.
O weh, o weham 29.04.2026 | 10:41
Was Sie schreiben, ist Unsinn. Es gilt: "Erhöhung der Rente durch einen Minijob im gewerblichen Bereich Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro liegt der Eigenbeitrag der Minijobber deshalb bei 21,71 Euro pro Monat. Dabei steigt die monatliche Rente mit jedem Jahr in einem Minijob um 5,68 Euro. Wenn der Minijobber sich befreien lässt und nur der Arbeitgeber seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlt, erhöht ein Jahr Minijob die monatliche Rente um rund 4,58 Euro." Quelle: https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/rentenversic…
.am 29.04.2026 | 10:42
Zitat von Übersetzung anzeigen
Die Minijobzentrale sagt dazu etwas anderes und die sollten es eigentlich wissen. Zitat: "Erhöhung der Rente durch einen Minijob im gewerblichen Bereich Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro liegt der Eigenbeitrag der Minijobber deshalb bei 21,71 Euro pro Monat. Dabei steigt die monatliche Rente mit jedem Jahr in einem Minijob um 5,68 Euro. Wenn der Minijobber sich befreien lässt und nur der Arbeitgeber seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlt, erhöht ein Jahr Minijob die monatliche Rente um rund 4,58 Euro."
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