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Zur Experten-Antwort springenHallo Clara,
bei Bezug einer Teilrente wegen Alters sind Beiträge nach Beginn einer Rente wegen Alters auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.
Dies gilt grundsätzlich auch für Zuschläge für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung.
Durch die Ermittlung von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung nach Beginn der Rente wegen Alters wird sichergestellt, dass sich die neben der Rente wegen Alters gezahlten (deutschen) Beiträge in der Regel immer rentensteigernd in der Altersrente auswirken. Nach dem ab 01.07.2017 geltenden Recht werden Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend jährlich zum 1. Juli berücksichtigt
Zuschläge für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung sind nicht zu ermitteln, wenn die Regelung des § 76b Abs. 4 SGB VI anzuwenden ist, zum Beispiel bei Bezug einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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