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Experten-Antwort

Teilrente und Krankengeldanspruch

von Avente11.11.2022 | 14:24
103 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, beim Bezug einer 99% Teilrente bleibt der Krankengeldanspruch weiterhin bestehen. Nun ist es so, dass seit einiger Zeit nur die 99% Teilrente bezogen wurde und keine weiteren Nebeneinkünfte. Im Krankheitsfall wird dann die Teilrente als Grundlage gelegt oder ggf. ein längerer zurückliegender Zeitraum z.B Bezug von Arbeitslosengeld 1?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Avente,

bitte wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Frage an Ihre Krankenkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Abschlägeam 11.11.2022 | 15:44
Hallo Avente, wenn Sie nun erst 'zukünftig' krank werden, haben Sie auch mit 99% Rente keinen Krankengeldanspruch. Dieser würde m.W. nur weiter bestehen, wenn die AU bereits vor Beendigung des letzten Arbeitsverhältnis durchgehend bestanden hätte. Aber fragen Sie hierzu bitte auch nochmals Ihre zuständige Krankenkasse, denn nur die kann Ihnen dies 'verbindlich' beantworten. Wenn Sie zzt. aber keine weiteren Nebeneinkünfte haben, könnten Sie auch die Rente wieder als Vollrente beziehen (gilt dann ab Folgemonat nach Antrag, wäre also wenn Sie es jetzt beantragen ab Dezember möglich). Und dann entsprechend erst wieder auf 99% gehen, wenn wieder eine neue Nebentätigkeit vorhanden ist. Sprechen Sie also zunächst mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie es sich dann ggfs. schriftlich bestätigen, wenn Ihnen telefonisch gesagt würde, dass doch weiterhin ein KG-Anspruch besteht. Alles Gute!
Aventeam 11.11.2022 | 16:22
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Hallo, beim Bezug einer 99% Teilrente bleibt der Krankengeldanspruch weiterhin bestehen. Nun ist es so, dass seit einiger Zeit nur die 99% Teilrente bezogen wurde und keine weiteren Nebeneinkünfte. Im Krankheitsfall wird dann die Teilrente als Grundlage gelegt oder ggf. ein längerer zurückliegender Zeitraum z.B Bezug von Arbeitslosengeld 1?
Hallo Avente, wenn Sie nun erst 'zukünftig' krank werden, haben Sie auch mit 99% Rente keinen Krankengeldanspruch. Dieser würde m.W. nur weiter bestehen, wenn die AU bereits vor Beendigung des letzten Arbeitsverhältnis durchgehend bestanden hätte. Aber fragen Sie hierzu bitte auch nochmals Ihre zuständige Krankenkasse, denn nur die kann Ihnen dies 'verbindlich' beantworten. Wenn Sie zzt. aber keine weiteren Nebeneinkünfte haben, könnten Sie auch die Rente wieder als Vollrente beziehen (gilt dann ab Folgemonat nach Antrag, wäre also wenn Sie es jetzt beantragen ab Dezember möglich). Und dann entsprechend erst wieder auf 99% gehen, wenn wieder eine neue Nebentätigkeit vorhanden ist. Sprechen Sie also zunächst mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie es sich dann ggfs. schriftlich bestätigen, wenn Ihnen telefonisch gesagt würde, dass doch weiterhin ein KG-Anspruch besteht. Alles Gute!
Kann es auch sein, dass einfach der Entgeltbemessungszeitraum erweitert wird?
Abschlägeam 11.11.2022 | 17:21
Zitat von Avente anzeigenausblenden
Vielleicht... (hängt davon ab, ob dies und das und etc.). Aber das erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Krankversicherung. Oder in einem Krankenkassenforum. Nicht bei der Rentenversicherung, die ist für Krankengeld nicht zuständig. Sorry.
W°lfgangam 13.11.2022 | 15:20
Hallo Avente, warum läuft dann noch die 99%-Teilrente? Gruß w.
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