Hallo Avente,
bitte wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Frage an Ihre Krankenkasse.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Avente,
bitte wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Frage an Ihre Krankenkasse.
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Kann es auch sein, dass einfach der Entgeltbemessungszeitraum erweitert wird?Hallo, beim Bezug einer 99% Teilrente bleibt der Krankengeldanspruch weiterhin bestehen. Nun ist es so, dass seit einiger Zeit nur die 99% Teilrente bezogen wurde und keine weiteren Nebeneinkünfte. Im Krankheitsfall wird dann die Teilrente als Grundlage gelegt oder ggf. ein längerer zurückliegender Zeitraum z.B Bezug von Arbeitslosengeld 1?Hallo Avente, wenn Sie nun erst 'zukünftig' krank werden, haben Sie auch mit 99% Rente keinen Krankengeldanspruch. Dieser würde m.W. nur weiter bestehen, wenn die AU bereits vor Beendigung des letzten Arbeitsverhältnis durchgehend bestanden hätte. Aber fragen Sie hierzu bitte auch nochmals Ihre zuständige Krankenkasse, denn nur die kann Ihnen dies 'verbindlich' beantworten. Wenn Sie zzt. aber keine weiteren Nebeneinkünfte haben, könnten Sie auch die Rente wieder als Vollrente beziehen (gilt dann ab Folgemonat nach Antrag, wäre also wenn Sie es jetzt beantragen ab Dezember möglich). Und dann entsprechend erst wieder auf 99% gehen, wenn wieder eine neue Nebentätigkeit vorhanden ist. Sprechen Sie also zunächst mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie es sich dann ggfs. schriftlich bestätigen, wenn Ihnen telefonisch gesagt würde, dass doch weiterhin ein KG-Anspruch besteht. Alles Gute!
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