Hallo Claudia,
ihre Pflegetätigkeit wirkt sich nur dann auf die Rente aus, wenn Sie zusätzlich nebenbei nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Wenn Sie mit Ihren bestehenden Arbeitsstunden weiterarbeiten, ist diese Voraussetzung damit nicht erfüllt.
Wir empfehlen, sich mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung