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Teilweise EM Rente und Aussteuerung Krankengeld

von Carla26.01.2018 | 14:28
1153 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe eine teilweise EM und gehe noch 3h arbeiten Aufgrund vorheriger Krankschreibungen werde ich nun bald vom Krankenkgeld ausgesteuert. Die Krankschreibung hält aber noch an, kann oder muss ich bei der DRV einen Antrag auf volle Rente stellen oder wer springt ein (ARbeitsamt?)

10 Antworten

Schorscham 26.01.2018 | 14:45
Da Sie nur teilweise erwerbsgemindert sind aber nicht voll, ist zunächst die Bundesagentur für Arbeit oder Ihr zuständiges JobCenter für Sie zuständig. Teilweise Erwerbsgeminderte (Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen drei und UNTER sechs Stunden täglich) KÖNNEN eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" in Form einer volle EM-Rente erhalten, wenn sie arbeitslos sind UND ihr regionaler (Teilzeit)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Da Sie jedoch berufstätig sind, dürfte eine Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes von der DRV in Ihrem Fall zumindest angezweifelt werden. Allerdings können Sie trotzdem formlos eine "Arbeitsmarktrente" beantragen und abwarten wie die DRV darauf reagiert. MfG
Schorscham 26.01.2018 | 18:19
Wenn man glaubt die Voraussetzungen dafür zu erfüllen, kann man selbstverständlich eine "Arbeitsmarktrente" beantragen. Ansonsten müsste man darauf warten, bis die DRV von sich aus eine solche Rente bewilligt und würde dann wertvolle Zeit verlieren und (eventuell) viel Geld verschenken. Einen speziellen Antragsvordruck gibt es natürlich nicht dafür. Deshalb reicht ein formloses Schreiben. MfG
Stimmt das?am 26.01.2018 | 17:49
"Arbeitsmarktrente" kann man doch nicht beantragen, oder doch?
Stimmt das?am 26.01.2018 | 19:27
Ich wundere mich deshalb, weil ich just heute einen Beratungstermin bei der DRV hatte, bei dem es um genau diese Fragestellung ging. Mir wurde gesagt, dass eine EMR bei Bezug von Teil-EMR + Arbeitslosigkeit wegen verschlossenem Arbeitsmarkt nicht beantragt werden könne (auch nicht formlos), sondern ausschliesslich auf Bericht/Initiative der AfA angestoßen werden könne. Interessant - was stimmt denn nun? Oder gemäß dem Motto "ein Versuch ist es wert" einen formlosen Antrag stellen?
Formulierungshilfeam 26.01.2018 | 19:10
Ich weiß zwar nicht wie SIE die folgende beispielhafte schriftliche Anfrage nennen. Für mich ist das ein zulässiger Antrag: Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem xx.xx.xxxx beziehe ich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsmiderung. Da ich arbeitslos bin und der hiesige Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist, bitte ich Sie zu überprüfen, ob in meinem Fall eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage bewilligt werden kann. Mit freundlichen Grüßen XX XXXX
W*lfgangam 26.01.2018 | 19:32
Zitat von Formulierungshilfe anzeigenausblenden
"Arbeitsmarktrente" kann man doch nicht beantragen, oder doch?
Ich weiß zwar nicht wie SIE die folgende beispielhafte schriftliche Anfrage nennen. Für mich ist das ein zulässiger Antrag: Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem xx.xx.xxxx beziehe ich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsmiderung. Da ich arbeitslos bin und der hiesige Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist, bitte ich Sie zu überprüfen, ob in meinem Fall eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage bewilligt werden kann. Mit freundlichen Grüßen XX XXXX
...so kann es sein - Punkt! Die Datenlage > Ich beziehe eine teilweise EM und gehe noch 3h arbeiten ist allerdings zu dünn, um den Hintergrund der laufenden EM-Rente zu spezifizieren ... - volle/dauerhafte EM(rein soz.-med.)/reduziert durch Einkommen, somit teilweise EM - volle befristete EM - aus Arbeitsmarktgründen ...auch hier teilweise, wg, Hinzuverdienst - Teil-EM, weil es für volle EM/gesundheitlich nicht reicht + Einkommen - Teil-EM aus Gründen 'Berufsschutz' für vor 1962 Geborene ...die Anfragen zu diesem Thema EM + Hinzuverdienst sollten von den FragestellerInnen _etwas_ mehr konkretisiert werden, um auf den Punkt genau zur _jeweiligen_ EM-Rente/deren Grundlage eingehen zu können!!! Gruß w.
Carlosam 26.01.2018 | 20:03
Hallo Carla, du hast Sie alle wieder mit Deinen schwammigen Text ( Frage/n) kirre gemacht. Alle Achtung! Mfg
Bodo 59am 27.01.2018 | 18:26
Ich bekomme auch die Teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Bin Arbeitslos und kann auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kein Teilzeitstelle finden.Seit September habe ich einen Minijob 448 €.Die Rente und der Minijob reichen kaum zum Leben. Im Dezember 2017 wurde ich von der AFA Eingeladen, der Sachbearbeiter stellte mir keine positive Aussicht auf eine Teilzeitstelle. Wäre es möglich einen Antrag auf die sogenante Arbeitsmarktrente zu stellen??
Schorscham 27.01.2018 | 18:59
Zitat von Bodo 59 anzeigenausblenden
Vermutlich besteht ein uneingeschränktes Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, da man Ihre teilweise EM-Rente aufgrund Ihrer Berufsunfähigkeit bewilligt hat. In diesem Fall besteht gewöhnlich kein Anspruch auf eine "Arbeitsmarktrente", weil bei einem vollschichtigen Leistungsvermögen grundsätzlich nicht von einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes ausgegangen wird. Nur wenn ein eingeschränktes Leistungsvermögen für alle Tätigkeiten des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes vorliegt, könnte ein Anspruch auf eine "Arbeitsmarktrente" bestehen, weil (nach Ansicht des Gesetzgebers) je nach Region nicht genügend Teilzeitstellen verfügbar sind. MfG
-am 29.01.2018 | 10:19
Hallo Carla, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, sollten Sie bei der Agentur für Arbeit prüfen lassen, ob Sie im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Da Sie bereits eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, 3 Stunden täglich arbeiten und nun erkrankt sind, könnte sich Ihre Erwerbsfähigkeit verschlechtert haben. In diesem Fall können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger das Vorliegen von voller Erwerbsminderung prüfen lassen.
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