Guten Morgen benito63,
wenn ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden festgestellt wird, und sie damit "teilweise erwerbsgemindert" sind, besteht ein Anspruch auf eine teilweise (halbe) Erwerbsminderungsrente, wenn auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Grds. soll das verbliebene Leistungsvermögen (3-unter 6 Stunden) auf dem Arbeitsmarkt eingebracht werden. Die teilweise Erwerbsminderungsrente gilt als Einkommensergänzung. Wenn Sie aber keinen Arbeitsplatz im Rahmen ihres Restleistungsvermögen finden und arbeitslos wären, würde eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam