Hallo Herr Merx, das Jobcenter sollte Sie nicht unzuständigkeitshalber wegschicken, wenn die Einkünfte nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreichen. Es hat jedoch nach positiver Prüfung Ihrer Bedürftigkeit, die Möglichkeit, Sie an die Rentenversicherung hinsichtlich der Prüfung weiterer Rentenansprüche (volle EM-Rente) zu verweisen. Diese wird dann prüfen müssen, ob Ihnen möglicherweise wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht. Diesen Schritt können Sie natürlich auch ohne Einschaltung des Jobcenters gehen, wenn Ihre Versorgung während des Antragsverfahrens gesichert ist.