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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente Arbeitszeit auf 3 Tage verteilen

von Sandra8304.10.2020 | 17:03
1198 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Miteinander, auf Grund von körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen habe ich mittlerweile einen GdB von 80. Ich arbeite schon seit vielen Jahren nur noch knapp 60 %. Allerdings arbeite ich 3 Tage jeweils Vollzeit. Mein Orthopäde, Schmerztherapeut, Neurologe und auch Psychiater empfehlen mir nun schon länger einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Lt. Ihnen hätte ich Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente da ich stark beeinträchtigt bin im Berufsleben. Aber macht dies überhaupt Sinn? Müsste ich meine Arbeitszeit von derzeit 24 Stunden dann nicht auf 5 Tage verteilen um auf unter 6 Stunden täglich zu kommen? Ich persönlich denke nicht das mir dies wirklich viel bringen würde. So wie ich aktuell arbeite in einer 3 Tage Woche mit 4 freien zusammenhängen Tagen geht es mir am besten bis jetzt. Ich habe einen weiteren Anfahrtsweg zu meiner Arbeit und brauche auf Grund meiner Erkrankungen längere zusammenhängende Ruhephasen da insbesondere auch mein Schlaf sehr gestört ist und ich unter starken vegetativen Begleiterscheinungen leide. Kann mir jemand helfen? VG Sandra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sandra 83,

teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Es liegt also noch ein Restleistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden täglich vor, das eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung erlaubt.

Kann irgendeine Arbeit mindestens sechs Stunden täglich durchgeführt werden, so liegt keine Erwerbsminderung vor.

Die üblichen Bedingungen des allg. Arbeitsmarktes werden definiert nach der bestehenden Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung von Arbeitsentgelt, Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, wie sie sich aus gesetzlichen Regelungen, Tarifvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen ergibt. Schonarbeitsplätze, bei denen die individuellen Leistungseinschränkungen bereits berücksichtigt werden, entsprechen nicht den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Wenn Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen wollen (teilweise EM) unterliegen Sie zukünftig diesen Kriterien. Bei Weiterbeschäftigung über 6 Std. täglich, wären die Voraussetzungen wie oben dargestellt nicht erfüllt. Eine Umstellung der tgl. Beschäftigungszeit und einer damit verbundenen Reduzierung des Einkommens würde notwendig werden.

Wird dann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gewährt, würden Sie einen Rentenanspruch neben der zeitlich reduzierten Beschäftigung haben.

Klären Sie für sich mit dem Arbeitgeber und Ihren medizinischen Beratern, ob Sie die Rente beantragen wollen. Wir empfehlen Ihnen auch eine persönliche oder telefonische Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Hilsbereitam 05.10.2020 | 07:13
Hallo Sandra, ich bin zwar kein Experte, aber erhalte auch eine tw. EM-Rente. Ich würde dir raten den Antrag auf Erwerbsminderungsrente auf jeden Fall zu stellen. Besonders, wenn 3 deiner Ärzte der Meinung sind. Du machst dir schon Gedanken, was ist wenn... Ein Schritt nach dem anderen. Zu verlieren hast du nichts, nur zu gewinnen! Es kann sein, dass du nur noch 3 bis unter 6 Std. Arbeiten kannst, oder nur noch unter 3 Std., vielleicht wird festgestellt, dass du gar nicht mehr Erwerbsfähig bist und erhälst eine volle EM-Rente. Aber das weißt du erst, wenn du es angehst. Ich hätte nach Mobbing in die volle EM-Rente gehen können. Doch zum einen war ich noch zu jung und zum anderen, wollte ich mir mein Gesicht (nach dem Mobbing) zurückholen. Ich arbeite momentan an 4 Tagen 5 Std. es passt! P. S. das mit dem Gesicht zurückholen hat auch geklappt :-). LG Sandra
Deutsche Rentenversicherung
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