Für die Zeit der Kindererziehung erhalten Sie monatlich 0,0833 Entgeltpunkte (jährlich 0,9996 Entgeltpunkte). Diese Entgeltpunkte während der Kindererziehung werden zusätzlich erhöht z. B. durch eine weitere Beschäftigung. Kindererziehungszeiten und eine weitere Beschäftigung werden jedoch begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese BBG beträgt im Jahr 2019 jährlich 80.400 Euro (monatlich 6700 Euro). Mit Ihren erzielten Einkünften neben der Kindererziehungszeit wird die BBG nicht überschritten, so dass keine Begrenzung vorgenommen wird.
Es gilt also der Grundsatz: Höhere Einkünfte bewirken auch höhere Renten.