Hallo DvD,
beachten sie bei ihrer Berechnung auch den Hinzuverdienstdeckel.
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen sie bis zu 6300 Euro im Kalenderjahr, also jeweils vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres, anrechnungsfrei zu ihrer vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen. Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehende Verdienst wird durch 12 geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Rente wird dann nur noch als Teilrente ausgezahlt. Es gibt eine individuelle Höchstgrenze für den Hinzuverdienst( Hinzuverdienstdeckel). Dafür rechnet man die gekürzte Rente und den Hinzuverdienst zusammen. Liegt dieser Betrag über ihrem bisherigen Einkommen( höchstes Einkommen für die letzten 15 Jahre)wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/flexirentenrechner/Hinzuverdienstrechner_node.html