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Experten-Antwort

Teilzeitarbeit und Teilrente.

von DvD26.02.2019 | 08:59
105 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, Ich könnte am 01.10.19 in Altersrente gehen. Da mir meine Arbeit noch Spaß macht und ich auch Gesundheitlich in der Lage bin zu arbeiten, werde ich teilzeit mit meinem AG vereinbaren. 1 Woche arbeiten, 1 Woche frei. Ich werde Teilrente beantragen. Nehmen wir an ich verdiene 1500€ und habe Anrecht auf 1500€ Rente. 2019 3 x 1500€ = 4500€ < 6300€ kein Abzug an der Rente. 2020 12 x 1500€ = 18000€ - 6300€ : 12 x 0,4 = 390€ ist 1110€ Rente. 2021 11 x 1500€ = 16500€ - 6300€ : 12 x 0,4 = 340€ ist 1160€ Rente. Ist meine Rechnung richtig, oder habe ich einen Denfehler drin ????? Danke für Eure Antworten. Gruss DvD

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DvD,

beachten sie bei ihrer Berechnung auch den Hinzuverdienstdeckel.

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen sie bis zu 6300 Euro im Kalenderjahr, also jeweils vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres, anrechnungsfrei zu ihrer vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen. Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehende Verdienst wird durch 12 geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Rente wird dann nur noch als Teilrente ausgezahlt. Es gibt eine individuelle Höchstgrenze für den Hinzuverdienst( Hinzuverdienstdeckel). Dafür rechnet man die gekürzte Rente und den Hinzuverdienst zusammen. Liegt dieser Betrag über ihrem bisherigen Einkommen( höchstes Einkommen für die letzten 15 Jahre)wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/flexirentenrechner/Hinzuverdienstrechner_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 26.02.2019 | 09:08
Neben der Hinzuverdienstgrenze gibt es noch den Hinzuverdienstdeckel. Sollten Sie mit Rente und Hinzuverdienst mehr verdienen als vorher (nur mit Einkommen), werden nicht nur 40% angerechnet, sondern 100% vom übersteigenden Teil. siehe dazu https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… Dieser Deckel errechnet sich aus dem höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre Ihres Erwerbslebens. Aber in der Regel sollte Ihre Rechnung aufgehen, da der Hinzuverdienst ja doch eher gering ist.
DvDam 26.02.2019 | 10:46
Da ich eine Phase hatte in der ich Vorarbeiter war und Bereitschaftsdienst machte war die höchste Punktzahl 2006 1,5. Die Bezugsgröße für 2019 ist 3115€ X 1,5 = 4672,50€ An diesen Wert komme ich nie ran. Also sollte der Hinzuverdienstdeckel kein Problem sein. Danke füe Eure Antworten. gruss DvD
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