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Thema GKV Beiträge auf Renten

von Fragender20.03.2010 | 21:36
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ja schon klar falsches Forum usw. ich will die Fragen trotzdem stellen, weil hier meist gute Antworten zu finden sind. Auf welche Renten sind als gesetzlich Versicherter Rentner (KVdR) Krankenkassenbeiträge zu entrichten? Bei BaV & Direktversicherungen bei denen der AG mitbezahlt hat oder betrieblich abgeschlossen wurde ist mir bekannt das hier die volle sog. Verbeitragung zuschlägt. Klar sind also gesetzliche Renten und Betriebsrenten voll Beitragspflichtig bei der GKV. Wie sieht es aber aus mit privat finanzierten Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen als Einmalzahlung oder als monatliche Renten Zahlung? Falls auch diese Einkünfte beitragspflichtig wären als Rentner wäre es ja Sinnvoll die Auszahlung vor den Rentenbeginn zu legen oder ggf. den Rententermin um z.B. ein paar Monate nach hinten in das nächste Jahr zum Beispiel. Ist diese Vorgehensweise möglich um Krankenkassenbeiträge auf hohe Lebensversicherungen zu vermeiden, es geht hier oft nicht um einige Hundert sonder um Tausende Euro, da kann man ja schon mal etwas spitzfindig werden. Eigentlich wurde ja auf die monatliche Prämie schon während des Berufslebens Krankenkassenbeiträge erhoben genauso wie Steuern bezahlt wurden, schließlich wurden die Einzahlungen aus bereits verbeitragtem Nettolohn getätigt. Wie schaut es aus mit Krankenkassenbeiträge auf Zins-, Miet- und Pachteinnahmen ? Welche Rolle spielt es ob man während seines Berufslebens freiwillig- oder pflichtversichert war macht das einen Unterschied falls ja in wie fern? Sorry, falls diese Fragen schon behandelt wurden. Vielen Dank für eure Antworten vorab und ein schönes Wochenende noch.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

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2 Antworten

Falsches Forumam 20.03.2010 | 22:43
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.Fragen bezüglich der Krankenversicherungspflicht sind natürlich mit der dafür zuständigen Institution,der sogenannten Krankenkasse zu klären. Ein kurzer Anruf genügt,und schon hat man umgehend alle Fragen geklärt. Sicher einfacher als Schuster nach Brötchen zu fragen. Allen ein schönes Wochenende
Kollektoram 21.03.2010 | 10:35
Wenn man der KVdR angehört, sind private Lebensversicherungen, Riesterrenten, Einkommen aus Kapital, Mieteinnahmen etc. nicht beitragspflichtig in der Krankenkasse. Renten aus BAV, aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit sind beitragspflichtig bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
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