Hallo Martin S.,
die im niederländischen System gezahlten Beiträge können nicht in die Deutsche Rentenversicherung übernommen werden und verbleiben im im niederländischen System.
Allerdings werden die in den Niederlanden zurückgelegten Beitragszeiten bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf eine deutsche Rente mit berücksichtigt. Ebenso werden auch die in Deutschland zurückgelegten Zeiten bei der Anspruchsprüfung auf eine niederländische Leistung mit berücksichtigt. Sie erhalten dann später also sowohl eine Leistung aus den Niederlanden (auf Basis der niederländischen Zeiten) als auch eine Leistung aus Deutschland (auf Basis der Deutschen Zeiten). Eine Zahlung freiwilliger Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung wäre damit prinzipiell nicht erforderlich (aber grundsätzlich möglich). Im Zweifel sollten Sie sich hierzu nochmals individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe beraten lassen.
Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie auch in den folgenden Broschüren:
„Leben und arbeiten in Europa“:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=28
„Meine Zeit in den Niederlanden – Arbeit und Rente europaweit“:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/19_meine_zeit_in_den_niederlanden.pdf?__blob=publicationFile&v=21