Hallo Panikaxel,
wir empfehlen Ihnen so schnell wie möglich bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Bringen Sie bitte den Bescheid der Agentur für Arbeit zum Beratungstermin mit.
Das Beratungsgespräch ist unter verschiedenen Perspektiven für Sie sehr interessant.
1. Hinsichtlich des Leistungsvermögen
Den Ausführungen konnten wir entnehmen, dass Sie an einer Reha-Maßnahme teilgenommen haben.
Es ist für Sie wichtig zu wissen, ob und ggf. welche Leistungseinschränkungen in der Fachklinik festgestellt wurden. Liegt ein eingeschränktes Leistungsvermögen vor? Falls ja, in welchem Umfang? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
2. Hinsichtlich der möglichen Erwerbsminderungsrente
Mit welchem Rentenbetrag kann ich rechnen bei teilweiser / voller Erwerbsminderung?
Wann bestehen diese Ansprüche? Welche Auswirkungen haben Sie auf mögliche Zahlungen des Arbeitslosengeldes?
3. Hinsichtlich des beantragten Arbeitslosengeldes
Sie können möglicherweise erkennen, weshalb das Arbeitsamt die Gewährung des Arbeitslosengeldes abschlägig beschieden hat, bzw. sie können Ansätze für eine Korrektur Ihrer Angaben beim Arbeitsamt erkennen. Das Gespräch dient Ihnen als Informationsgrundlage.
Wir empfehlen Ihnen vorsorglich fristwahrend bei der Agentur für Arbeit Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung zu erheben. Die Begründung können Sie auch noch nachreichen.
Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Service/Beratungsstellen“ ermitteln.