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Experten-Antwort

Trotz Erwerbsminderungsrente, darf ich Geld Erben?

von Rentner X17.07.2024 | 18:33
918 Ansichten
34 Antworten
Hallo. Darf ich als Erwerbsminderungsrentner einen hohen Geldbetrag Erben oder Schenkung erhalten? Oder wird mir dann die EM Rente gekürzt?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 18.07.2024 | 05:47

Liebe Teilnehmende am Forum,
 

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – aber auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.
 

Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin

Experten-Antwortam 18.07.2024 | 11:37

Hallo,

 

die Rente wegen voller Erwerbsminderung  soll den Verdienst ersetzen, wenn man selbst nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Hinzuverdienen kann man aber – in gewissen Grenzen – trotzdem.

Als Hinzuverdienst, der nur bis zu einer bestimmten Höhe rentenunschädlich ist, gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen. 

Die Auszahlung eines (Immobilien)-Erbes ist also rentenunschädlich..

Nähere Informationen enthält die Broschüre "Erwerbsminderungsrente: So viel können Sie hinzuverdienen"

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=11

Mit freundlichen Grüßen

32 Antworten

Maxam 17.07.2024 | 18:35
Nein, wird nicht angerechnet!
Rentner Xam 17.07.2024 | 18:45
Max schrieb

Nein, wird nicht angerechnet!

Jetzt nicht falsch verstehen, ist das Wissen oher denken sie das es so ist? Habe einen Bericht im gelesen wo ein EM Rentner 300.000 Euro geerbt hat und daraufhin die EM Rente eingestellt wurde. Angeblich weil ja genug Geld zum Unterhalt da wäre. Ich finde das unverschämt weil er ja nun einmal zig Plichtjahre gearbeitet hat und sich krankheitsbedingt bestimmt nicht ausgesucht hat frühzeitig in EM Rente zu müssen. Nun zurück zur Fragen, ist es so daß es die Rentenkasse interessiert und die EM Rente kürzt/ einstellt oder nicht.
Bellaam 17.07.2024 | 18:50
Weder ein Erbe noch eine Schenkung sind Einkommen. Also wird es daher auch nicht zur Anrechnung kommen.
Rentner Xam 17.07.2024 | 18:56
Lesen schrieb

Hätten SIe mal nicht so ein unsinniges Zeug gelesen, sondern besser die Suche hier benutzt, dann wären Sie schlauer:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/rente-wegen-erwerbsminderung-und-erbe

Hätten SIE mal ordentlich bzw gar nicht geantwortet wäre es noch besser. Es ist eine Frage die sich mir gestellt hat aufgrund eines Berichts. Deshalb wurde hier gefragt um eine fundierte Antwort zu bekommen. Danke dem anderen für den Link👍🏼 Das hilft weiter.
Mustermannam 17.07.2024 | 19:14
Bella schrieb

Weder ein Erbe noch eine Schenkung sind Einkommen. Also wird es daher auch nicht zur Anrechnung kommen.

Ich habe gerade den Link gelesen von Ihrem Vorredner. Da hat eine Frau anteilsmäßig ihr Elternhaus geerbt und 30000 erhalten. In dem Bericht den ich auch gesehen habe ging es um über 300.000 Euro Da stellt auch mir sich die Frage, wenn ein EM Rentner mit sagen wir 1200 Euro im Monat / 14400 im Jahr dann ein ERBE/SCHENKUNG erhält die ja ausreichen würde 20 Jahre EM Rente auszugleichen, was dann passiert? Im gelesenen stand als Begründung, es würde ja mehr als ausreichen den Lebensstand zu decken ohne EM Rente. Auch ich dachte mir, hey der hat ja nun aber bis zur EM Rente eingezahlt und es steht im zu. Ich habe jetzt mehrere Beiträge zu ähnlichem Hier gelesen aber das waren Summen die etwas 1 /2 Jahre EM Rente gleichzusetzen sind und nicht locker 20 Jahre.
Rentner Xam 17.07.2024 | 19:37
Oh je schrieb

Du hast aber auch gleich alles als UNVERSCHÄMT hingestellt, ohne die Fakten zu kennen und dafür lieber einen unsinnigen Bericht vertraut,

Ne ich lass mich nicht anplaffen weil ich etwas lese, mir die Frage Stelle ob da was dran ist, dieses Forum finde und nach Fragestellung angeplafft werde und mit einem Link vertröstet werde wo es um ein Peanuts Erbteil geht. Und ja die eine Antwort war völlig unnütz und der Link nicht zielführend, von unverschämt war keine Rede. Ist ja wohl legitim, wenn einer soviel Geld bekommt das er bis zum Renteneintritt mehr als das doppelte zur Verfügung hätte, sich zu fragen ob das egal ist oder nicht. Einen Link wo das hervorgeht finde ich nicht und Aussagen es ist egal was man Erbt oder geschenkt bekommt ist halt ohne passenden Link nicht mehr wie der vorgenannte Bericht worum es eigentlich ging Und an Mustermann, siehste schon ein zweiter der Zweifel an der Sache hat und sich Fragen stellt.
Rentner Xam 17.07.2024 | 19:53
Mustermann schrieb

OK, das macht Sinn. Danke

Ja stimme ich zu. Fragt sich halt bei soviel Geld, daraus resultierenden Zinsen oder sonstigem Kapitalertrag der soviel ist wie ein Jahresbeitrag an EM Rente, wie wird das gehändelt von der RV.
KSCam 17.07.2024 | 19:59
Rentner X schrieb

Ja stimme ich zu. Fragt sich halt bei soviel Geld, daraus resultierenden

Zinsen oder sonstigem Kapitalertrag der soviel ist wie ein Jahresbeitrag an EM Rente, wie wird das gehändelt von der RV.

Eigentlich ganz einfach: Zuverdienst ist nur das, was steuerrechtlich als Arbeitsverdienst oder Gewinn aus selbständiger Tätigkeit bewertet wird. Erbe, Schenkung, Kapitalerträge: all das ist kein Zuverdienst bei EM Renten. Und da braucht man nicht mehr lange zu diskutieren. Wird auch der Experte morgen bestätigen.
Nein, falscham 17.07.2024 | 20:50
KSC schrieb

Eigentlich ganz einfach: Zuverdienst ist nur das, was steuerrechtlich als Arbeitsverdienst oder Gewinn aus selbständiger Tätigkeit bewertet wird.

Erbe, Schenkung, Kapitalerträge: all das ist kein Zuverdienst bei EM Renten.

Und da braucht man nicht mehr lange zu diskutieren. Wird auch der Experte morgen bestätigen.

Sie schreiben: "Erbe, Schenkung, Kapitalerträge: all das ist kein Zuverdienst bei EM Renten." Das ist bezüglich der Kapitalerträge schlicht FALSCH. Richtig ist: "Was wird alles angerechnet? (...) Auch das sogenannte Vermögenseinkommen ist seit der Reform zu berücksichtigen. Unter Vermögenseinkommen versteht man z.B. Einnahmen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften. Hierbei ist die steuerrechtliche Beurteilung ausschlaggebend. Diese Einkommensarten sind in der Höhe zu berücksichtigen, in der das Finanzamt sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Einnahmen festgestellt hat." Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R…
Hier findet man seinen Meister!am 18.07.2024 | 06:01
Manometer schrieb

Sie stellen eine Frage.

Sie bekommen eine korrekte Antwort.

Sie glauben die Antwort nicht.

Sie werden ranzig.

Sind Sie sicher, dass eine offenes Forum das richtige Format für Sie ist?

Ich denke das gerade ein anonymes Forum für derartige Fragesteller der richtige Ort ist, da diese von ihrer Art bei fehlender Anonymität zu Recht ausgelacht oder aber zurechtgewiesen worden wären. Gerade diese Besserwisserei bei völliger Ahnungslosigkeit kommt nicht immer gut an.🤦‍♂️
Änderung der Forenregeln erforderlich!am 18.07.2024 | 06:15
Experte/in schrieb

Liebe Teilnehmende am Forum,
 

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – aber auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.
 

Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin

Das alles wäre gut zu vermeiden, wenn man endlich die Forenregeln ändern würde und zum Beispiel erst Antworten von Usern zulassen würde, wenn schon eine Expertenantwort vorliegt. Da man aber von der Betreiberseite offensichtlich noch nicht erkannt hat, dass dieses Forum mehr und mehr seine Seriösität verliert, wird sich dieses auch nicht ändern.
Peter T.am 18.07.2024 | 06:18
Warum liest keine/r mehr ihren/seinen Rentenbescheid?
Trolljägeram 18.07.2024 | 06:26
Maximiliane schrieb

Glauben Sie KSC kein Wort. Der hat nämlich keine Ahnung. Dieser Mensch ist einfach nur inkompetent

Das sagt ausgerechnet der/die größte Unwissende hier im Forum!😂 Deine Beiträge haben hier noch niemandem geholfen, wie auch, wenn man nichts weiß, sich aber trotzdem zu Wort meldet?🤦‍♂️ Du musst sehr einsam sein, sich hier ständig zu blamieren, nur um ein wenig Aufmerksamkeit zu erhalten. Da gibtbes doch andere Anlaufstellen, wo man Dich besser unterstützen kann. Du musst diese Hilfe nur annehmen wollen.
Änderung der Forenregeln erforderlich.am 18.07.2024 | 06:32
nicht unbedingt! schrieb

Das hätte dann aber den Nachteil für die Experten, dass sie sich nicht mehr auf korrekte Antworten "einiger weniger" User berufen könnten und dadurch weniger Arbeit haben.

Das wäre für die Experten und die Forenbetreiber eine beschämende Rechtfertigung!
Mustermann am 18.07.2024 | 08:23
Peter T. schrieb

Warum liest keine/r mehr ihren/seinen Rentenbescheid?

Oh das hab ich nicht getan weil die Frage auf einen Bericht gemünzt war. Ohne wissen wo ich eine Erklärung her bekomme sagte Google, hey da gibt's ein Forum. Was nun nicht geholfen hat. -der erste plafft einen an weil man unwissend hilfesuchend fragt. - dann ein Besserwisser, der null Ahnung hat (was andere Antwortensteller so anprangern) - dann Links die am Thema vorbeigehen - mal wieder Angeprangerte die andere beleidigen. - da es kommt eine manierliche nette Antwort 👍🏼👍🏼👍🏼👍🏼 - man hofft auf den nächsten Tag und Antwort von einem RV Schreiber UND dann? --- Der RV Schreiber ermannt die Antwortschreiber und nicht im entferntesten denkt er daran den Fragesteller mit einer Antwort zu erhellen. super Forum👍🏼👍🏼👍🏼👍🏼 das hilft besser wie Google, zwar nicht als Antwortquelle, eher als Nonstop Nonsens Splapstick Ersatz. Danke an diejenigen mit bemüht ordentlichen Antworten...alle anderen " sucht euch ein Hobby"
Richtigam 18.07.2024 | 10:19
KSC schrieb

Nein, richtig!

Sie zitieren den Passus, der bei Hinterbliebenenrenten steht.

Gefragt war bei EM Renten.

Auch wieder wahr. Da war ich schlampig und habe etwas "velwechsert" ;-)
Hallig Hoogeam 18.07.2024 | 12:17
Maximiliane schrieb

Glauben Sie KSC kein Wort. Der hat nämlich keine Ahnung. Dieser Mensch ist einfach nur inkompetent

Maximilliane, was hast Du nur gegen den Rentenberater an der Deutsch-Schweizerischen Grenzlinie? Inkompetent = DRV-Rentenberater?
Ozam 18.07.2024 | 13:49
Kaiset schrieb

Blubb!

Sag ich doch: Kaiset = Kaiser = Legasthenie
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