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Experten-Antwort

trotz Vollerwerbsminderungsrente Anerkennung Versicherungspflicht bei Pflege

von Nussi11.03.2011 | 10:36
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5 Antworten

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Ich bin seit 2004 Vollerwerbsminderungrentnerin und pflege seit Januar 2011 meinen Vater, die Pflegestufe I wurde bewilligt und nun stellt sich die Frage, bringt es für mich bzw. meine Rente etwas, das die Pflegezeit (mind.14 Std.wtl.) als Versicherungspflicht anerkannt wird und die Beiträge von der Pflegekasse abgeführt werden ?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich dem Beitrag von "Klemens" an.

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4 Antworten

Klemensam 11.03.2011 | 11:27
Ob sich die Pflege ihres Vaters letztlich finanziell in einer Erhöhung ihrer späteren Altersrente niederschlägt, lässt sich nicht sagen und zum jetzigen Zeitpunkt schon mal gar nicht. Es kommt z.b. ganz entscheidend auch darauf an , wie lange Sie ihren Vater noch pflegen werden und damit wieviel Rentenpunkte ihnen letztlich dann für diese Zeit gutgeschrieben werden. 10 Jahre Pflege bringen natürlich mehr als z.b. nur 1 Jahr und die Pflegebeiträge für " nur" Pflegestufe I sind ja nicht besonders hoch und "bringen" damit nicht so viel wie z.b. für die Stufe III. Die Pflegebeiträge werden auch erst bei der Umwandlung der EM-Rente in eine Altersrente berücksichtigt. Die durch die Pflege erzielten Rentenpunkte werden außerdem zwar ihrem Rentenkonto gutgeschrieben , aber bei der späterern Neuberechnung der Altersrente mit der Rentenpunkten ihrer Zurechnungszeit ( also Eintritt ihrer EM bis zum 60. Lebensjahr ) die Sie für ihre volle EM-Rente erhalten haben, verrechnet ! Die Pflegeversicherungsbeiträge wirken sich also nur dann rentensteigernd aus, wenn diese Beiträge höher zu bewerten sind, als die zeitgleich zu berücksichtigende Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ! Das heisst , das sich praktisch auch eine Zeit der Pflege - vor allem wenn diese eben nur wenige Jahre dauerte und in Stufe I verbleibt - später unter Umständen gar nicht auf die Höhe der Altersrente auswirkt, sondern diese so bleibt wie bisher in Höhe ihrer jetzigen EM-Rente. Die Zurechnungszeit "frisst " also die durch die Pflege erworbenen Beiträge unter Umständen komplett wieder auf.
Klemensam 11.03.2011 | 17:16
Außerdem sollte bei der Pflege des eigenes Vaters ja eigentlich nicht das Geld im Vordergung stehen. Meine Meinung dazu.
Schadeam 11.03.2011 | 17:11
Allerdings schadet es auch nicht wenn die Pflegekasse Beiträge zahlt. Schlimmstenfalls bleibt die Rente auch als Altersrente gleich; das täte ja auch nicht weh, weil man die Beiträge nicht selbst gezahlt hat. Also ich würde den Antrag bei der Pflegekasse stellen, selbst wenn diese Beiträge im ungünstigen Fall gar nichts bringen - man weiß ja nie, was sich in Zukunft noch alles ändert. :)
...am 14.03.2011 | 07:43
Nach § 44 SGB XI ist die Pflegekasse verpflichtet Sie bei der UV und RV anzumelden.
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