Voraussetzung für die Regelaltersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres ist die Erfüllung einer Wartezeit von 60 Kalendermonaten. Für die Erziehung der drei Kinder erhält Ihre Mutter lediglich 36 Kalendermonate gutgeschrieben, so dass ein Rentenanspruch allein aus den Kindererziehungszeiten nicht besteht.
Zuständig für die Durchführung einer Reha- Maßnahme müsste meines Wissens die Krankenkasse sein.