Ich kann den Rat von Zelda, sich bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung zu informieren, nur unterstützen.
Richtig ist, dass Sie bei Ausübung eines Mini-Jobs und Verzicht auf die Versicherungsfreiheit im Hinblick auf den Mini-Job versicherungspflichtig sind. Als Selbständiger haben Sie auch die Möglichkeit, auf Antrag versicherungspflichtig zu werden.Dies richtet sich nach § 4 Abs. 2, 4 SGB VI.