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Über 45 Berufsjahre

von Der Unwissende23.07.2009 | 06:36
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hab da mal eine Frage, wie sieht es aus mit dem jenigen der 45 Berufsjahre hat und erst 60 ist?...und somit noch nicht sein Renteneintrittsalter erreicht hat?...67 !...wie werden die Jahre die über 45 Jahre hinausgehen gerechnet?...oder hat man mit 45 Berufsjahren sein Soll erfüllt?...welche ohne Fehlzeiten gearbeitet wurden. Besten Dank erstmal.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

um auf Ihre Frage konkret antworten zu können, wäre es wichtig, Ihr genaues Geburtsdatum zu ken-nen. Ich gehe in dieser Ausführung davon aus, dass Sie zum aktuellen Zeitpunkt Ihr 60. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Dadurch, dass Sie 45 Berufsjahre zurück gelegt haben, gilt die Wartzeit von 45 Jahren als erfüllt. Sie haben somit einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährige Versicherte mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Diese Rente kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Sie haben auch die Wartzeit von 35 Jahren erfüllt. Somit haben Sie einen Anspruch auf reguläre Inan-spruchnahme einer Altersrente für langjährig Versicherte, wenn Sie 65 Jahre und 1 bis 3 Monate alt sind (je nach Geburtsmonat im Jahre 1949). Diese Rente kann vorzeitig mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, was allerdings mit Abschlägen im Umfang von circa 8 Prozent verbun-den ist.

Darüber hinaus wirken sich die 45 Jahre natürlich in der Rentenhöhe aus, jedes Jahr zählt hierbei für die Rente.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

In der Tat gibt es für über 45 Jahre Pflichtbeiträge hinaus keine besonderen Vergünstigungen. Wohl aber bin ich davon überzeugt, dass Sie diese Lebensleistung im monatlichen Rentenbetrag wiederfinden werden. Jeder Euro Beitrag erhöht grundsätzlich die Rente, eine Deckelung findet nicht statt.

15 Antworten

Rentendocam 23.07.2009 | 07:25
45 Berufsjahre haben lediglich die Folge das man die Rente mit 65 ohne Rentenabschlag in Anspruch nehmen kann. Die Zeiten die nach den 45 Jahren folgen, werden bei der Rentenberechnung genau so bewertet wie die anderen 45 Jahre auch. Mit 60 Jahren kann man lediglich in Rente gehen, wenn man die besonderen Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt. Ob man nun 45 Jahre oder 50 Jahre Beitragszeiten nachweisen kann, spielt dafür keine Rolle.
Ahaam 23.07.2009 | 07:27
Jedes Beitragsjahr genießt die Wertigkeit, welche ihm vom Gesetz zugedacht ist - es gibt keine Begrenzung in der Zahl der anrechenbaren Jahre - schließlich wurden Beiträge entrichtet!
Schiko.am 23.07.2009 | 11:45
Wiederhole mich, auf diese Frage habe ich schon lange gewartet,darüber braucht man sich nicht wundern. Erinnere mich noch an die Sendung bei Illner mit einem Politiker der folgendes ausführte: Derjenige der mit 15 Jahren die Arbeit beginnt kommt auf die 45 Jahre und kann mit 45 Jahren abschlagsfrei ausscheiden. Da kann doch der Normalbürger meinen die Rente mit 60 zu beziehen, stimmt aber nicht. Von was soll der gute Mann während dieser fünf Jahre Leben? Mit freundlichen Grüßen.
Kein Diskussionsforumam 23.07.2009 | 12:20
Dieses Forum soll den Usern von www.deutsche-rentenversicherung.de schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen Mit der höflichen Bitte um Beachtung!!!
Der Unwissendeam 23.07.2009 | 18:16
Besten Dank für die schnelle Antwort von euch allen. Aber gibt es für jedes weitere Jahr über 45 / irgendwelche Berechnungsgrundsätze?. wie zum Beispiel, bei den Abzügen für Vorzeitiges Inanspruchnahme der Rente?.pro Jahr X Prozent??.Guthaben! oder so...
Rentendocam 24.07.2009 | 07:54
Nein. Wie bereits in den Beiträgen mitgeteilt, erfolgt die Berechnugn der Entgeltpunkte haargenau so wie die für die Zeiten vor den 45 Jahren.
Achtungam 24.07.2009 | 13:54
Hallo Unwissender, wichtig wäre noch die Anmerkung, das zur Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren Zeiten der Arbeitslosigkeit und des Arbeitslosengeldbezuges nicht mitgerechnet werden. Aus der Erfahrung kann ich sagen, das fast jeder Versicherte der zur Beratung kommt, und 59 Jahre oder älter ist, "45 Jahre gearbeitet hat". Diese Leute rechnen dann immer nur so, "1. Arbeitstag 1964, dann hab ich die 45 Jahre 2009 ja schon voll". Tatsächlich gearbeitet, wurde davon nur 36 oder 37 Jahre, der Rest lag Arbeitslosigkeit oder ähnliches vor.
Schiko.am 24.07.2009 | 20:29
Mit Verlaub, es kommt mit vor als wären Sie der Pressesprecher im Forum- Ihre Vorsorge.de. Aus den Äußerungen des Users, der anfragte, war doch die Un- sicherheit zu entnehmen, ob man mit 60 Jahren bei 45 Jahren Beitragszeit die Rente abschlagsfrei erhalten kann. Solche Unsicherheiten entstehen auch dadurch, dass ein Politiker in einer öffentlicher Diskussion dies sinngemäß so darstellte. Habe absichtlich keinen Namen genannt um den Vorwurf einer Parteinahme, zumal kurz vor der Wahl, zu entgehen. Sie können es sich vermutlich nicht vorstellen, wollte ursprünglich nicht Antworten, weil mir dies wieder Steine statt Brot bringt, aber in der früheren DDR. sind wir nun wirklich nicht. Mit freundlichen Grüßen.
Sehr seltsamam 27.07.2009 | 08:00
Ich stelle mir ersthaft die Frage, warum sie nicht, wie alle anderen user hier in diesem forum, einfach nur auf die frage die gestellt wird, antworten. anstelle dessen kommt immer irgendein unsinn, irgendwelche floskeln die keinen interessieren. provozieren sie doch anderswo, gegen sie in ihre kneipe, streiten sie sich da, fürhren sie da ihre stammtischdiskussionen durch. aber lassen sie doch bitte endlich die leute die hilfe suchen mit diesem quatsch in ruhe. das wäre echt eine ganz tolle sache für das ganze forum.
Schiko.am 27.07.2009 | 10:29
Es ist wirklich seltsam wie Sie sich hier aufführen. Habe doch geantwortet, mit 45 Jahren Beitragszeit ist trotzdem die Rente mit 60 nicht möglich. Habe nur noch ergänzt, viele meinen dies, sogar Politker. Viele meinen ja auch mit 65 kann man ohne weiteres Rente beziehen, wenn man 18% Ab- schlag hinnimmt. Kümmern Sie sich doch um Ihre eigenen Probleme. MfG.
Sehr seltsamam 27.07.2009 | 11:32
O.K. ich verstehe.. Wir versuchen es so, ganz einfach, damit es absolut jeder verstehen kann( auch ein afrikanisches Gnu ) Antwort auf die Frage ist nicht : "Wiederhole mich, auf diese Frage habe ich schon lange gewartet,darüber braucht man sich nicht wundern. Erinnere mich noch an die Sendung bei Illner mit einem Politiker der folgendes ausführte:" Antwort auf Frage ist : Wer 45 Jahre Pflichtbeiträge nachweist ( ohne Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeldes ), kann mit 65 ungekürzt in Rente gehen, nicht zu einem früheren Zeitpunkt. Grosser Unterschied zwischen den beiden Antworten. Folge Ihres Beitrages : Unsinnige Diskussion Teil 456 zu diesem Thema. Was aber keinem etwas bringt. Und vor allem niemals Sinn dieses Forums ist.
Schiko.am 27.07.2009 | 12:13
Sie haben nach Ihrer Ansicht recht. Der Ältere ( Alte) gibt nach. MfG.
Mit Verlaubam 27.07.2009 | 11:54
"Mit Verlaub, es kommt mit vor als wären Sie der Pressesprecher im Forum- Ihre Vorsorge.de." und mit Verlaub, ich frage mich welche Rolle sie hier spielen..Diktator, Alleinherrscher,weil sie der einzige sind, der sich über alle Forenregeln hinwegsetzt. "Keine politischen Diskussionen"..was kommt von Ihnen.."ein Politiker hat mal gesagt..." Individuelle Steuerberatungen dürfen nur durch Finanzamt oder Steuerberater erfolgen. Es vergeht kein Tag an dem Sie nicht irgendetwas über Steuern hier hineinsetzen. Man kann nur froh sein, das sich die Redaktion diesen Kinderkram nicht mehr bieten lässt, und solche Einträge löscht, siehe heute morgen. Man hat überall die Hoffnung aufgegeben, das sie sich ändern, und an Regeln halten. Kinder die solch ein Verhalten aufweisen schickt man neuerdings zu den "strengsten Eltern der Welt"...
Schiko.am 27.07.2009 | 12:16
Auch Sie haben recht. MfG.
Sehr seltsamam 27.07.2009 | 12:55
Achso, sie geben nach.... und schreiben direkt wieder einen neuen Thread,so was nennt man als alter also nachgeben.armer mann, armer armer mann. Teilnehmer: Schiko. Datum, Zeit: 27.07.2009, 12:30 Uhr Unbändig diese Ausführungen unter Nachrichten und trotzdem keine Steuerberatung. Dies Ausführungen Monate früher hätten mir viel Arbeit und........... erspart. Da waren mit Büser und John wirkliche Könner am Werk. Darf mich sicher auch im Namen aller Rentner bedanken. Mit freundlichen Grüßen.
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