Hallo,
um auf Ihre Frage konkret antworten zu können, wäre es wichtig, Ihr genaues Geburtsdatum zu ken-nen. Ich gehe in dieser Ausführung davon aus, dass Sie zum aktuellen Zeitpunkt Ihr 60. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Dadurch, dass Sie 45 Berufsjahre zurück gelegt haben, gilt die Wartzeit von 45 Jahren als erfüllt. Sie haben somit einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährige Versicherte mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Diese Rente kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Sie haben auch die Wartzeit von 35 Jahren erfüllt. Somit haben Sie einen Anspruch auf reguläre Inan-spruchnahme einer Altersrente für langjährig Versicherte, wenn Sie 65 Jahre und 1 bis 3 Monate alt sind (je nach Geburtsmonat im Jahre 1949). Diese Rente kann vorzeitig mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, was allerdings mit Abschlägen im Umfang von circa 8 Prozent verbun-den ist.
Darüber hinaus wirken sich die 45 Jahre natürlich in der Rentenhöhe aus, jedes Jahr zählt hierbei für die Rente.