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Experten-Antwort

Übergang vom Bürgergeld in die Rente

von Anna S.25.02.2023 | 20:37
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19 Antworten
Guten Abend Ich habe meinen Rentenbescheid bekommen. Ab1. April geht es in den Ruhestand. Ich bekomme Alg1 und Aufstockung. Ab den 7 März nur das Bürgergeld. Die Rente (Geldzufluss) wird erst Ende April überwiesen. Geht das nahtlos, oder muss ich das Bürgergeld wieder zurück erstatten? Weil Bürgergeld wird Anfang des Monats überwiesen, das reicht für den April. Die Rente kommt Ende April und damit müsste ich logischerweise den Mai bestreiten. Hat jemand Erfahrung damit, oder einen Tipp, wie ich diese mögliche Lücke vermeiden könnte. Vielen Dank im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.02.2023 | 11:48

Guten Tag Anna S.,

in den Vorbeiträgen wurde bereits erläutert, dass Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nachschüssig geleistet werden, d.h. Sie erhalten Ende April Ihre erste Rentenzahlung für diesen Monat. Bürgergeld wird vorschüssig gezahlt.

Eine Vorverlegung des Rentenbeginns würde auf die Auszahlungspunkte leider keine Änderung bewirken. Insofern empfehlen auch wir Ihnen sich bei der Wohngeldstelle zu informieren.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

Anna S.am 26.02.2023 | 09:55
Zahl schrieb

Seit 2004 für neue Renten: Auszahlung am Monatsende wie es bei Lohn und Gehalt üblich ist. Ende April erhalten Sie die Rente für April.

Ob das Jobcenter ihnen Anfang April noch einmal Geld als eine Art Kredit zur Überbrückung zahlt müssen Sie dort klären.

Guten Abend Ich habe meinen Rentenbescheid bekommen. Ab1. April geht es in den Ruhestand. Ich bekomme Alg1 und Aufstockung. Ab den 7 März nur das Bürgergeld. Die Rente (Geldzufluss) wird erst Ende April überwiesen. Geht das nahtlos, oder muss ich das Bürgergeld wieder zurück erstatten? Weil Bürgergeld wird Anfang des Monats überwiesen, das reicht für den April. Die Rente kommt Ende April und damit müsste ich logischerweise den Mai bestreiten. Hat jemand Erfahrung damit, oder einen Tipp, wie ich diese mögliche Lücke vermeiden könnte. Vielen Dank im Voraus.
Seit 2004 für neue Renten: Auszahlung am Monatsende wie es bei Lohn und Gehalt üblich ist. Ende April erhalten Sie die Rente für April. Ob das Jobcenter ihnen Anfang April noch einmal Geld als eine Art Kredit zur Überbrückung zahlt müssen Sie dort klären.
Darum geht es mir ja, ob man diese Lücke per Wohngeld usw. vermeiden oder mindestens minimieren kann. Danke für Ihre Antwort
Zahlam 26.02.2023 | 09:47
Seit 2004 für neue Renten: Auszahlung am Monatsende wie es bei Lohn und Gehalt üblich ist. Ende April erhalten Sie die Rente für April. Ob das Jobcenter ihnen Anfang April noch einmal Geld als eine Art Kredit zur Überbrückung zahlt müssen Sie dort klären.
Anna S.am 26.02.2023 | 10:22
Sorry, muss es etwas deutlicher darstellen. Ich bin ausgesteuert bekomme bis zum 6. März Alg1 und Aufstockung Ich reiche regemäßig eine Krankmeldung an meinen Arbeitgeber, weil der mir keinen geeigneten Arbeitsplatz bieten kann (Bäckerei/Kälte/schwer heben) Bin trotzdem vermittelbar, aber eben eingeschränkt. Deshalb Alg1 Meinen Rentenbescheid habe ich, bekomme ab 1 April Rente für langgjährig Versicherte (45,5 Jahre) Wie könnte ich die Lücke zwischen Alg2 und der Erstrente schließen? Soll ich meinen Renteneintrit ändern und ab 1. März in die Rente gehen und Wohngeld oder??? beantragen. Denn ein Übergangsdarlehen würde mich total belasten. Ich bekomme 1350 Euro Brutto (weil im Niedriglohsektor gearbeitet) Ich hoffe meine Frage wird so besser verstanden. Danke!Dragana/AnnaS.
....am 26.02.2023 | 10:47
Vielleicht hilft Ihnen der Wohngeldrechner zum überprüfen, ob Sie Wohngeld bekommen können Neuer Wohngeld-Rechner (gültig ab 01. Januar 2023) https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohn… Übergang von HartzIV in Rente https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/ueberga…
Arnimam 26.02.2023 | 11:56
Anna S. schrieb

Danke, da habe ich schon rein geschaut.

Werde wohl morgen einige Ämter bemühen müssen.

Danke, da habe ich schon rein geschaut. Werde wohl morgen einige Ämter bemühen müssen.
Da wird nicht viel bei rum kommen. Ein Darlehen vom Jobcenter frisst Ihnen später auch bloß wieder ein Loch ins Portemonnaie. Im Prinzip heißt es jetzt mal 4 Wochen die A... backen zusammenkneifen!
Arnimam 26.02.2023 | 16:22
Anna S. schrieb

Da wird nicht viel bei rum kommen. Ein Darlehen vom Jobcenter frisst Ihnen später auch bloß wieder ein Loch ins Portemonnaie. Im Prinzip heißt es jetzt mal 4 Wochen die A... backen zusammenkneifen![/quote]

Na, laut Wohngeldrechner 520 Euro. Dann beträgt das Loch "nur" noch 700 Euro.

Danke, da habe ich schon rein geschaut. Werde wohl morgen einige Ämter bemühen müssen.
Da wird nicht viel bei rum kommen. Ein Darlehen vom Jobcenter frisst Ihnen später auch bloß wieder ein Loch ins Portemonnaie. Im Prinzip heißt es jetzt mal 4 Wochen die A... backen zusammenkneifen!
Na, laut Wohngeldrechner 520 Euro. Dann beträgt das Loch "nur" noch 700 Euro.
Na, dass wäre wenigstens etwas. Von dieser Konstellation sind nicht nur Leute in Ihrer Lage betroffen, auch wenn man vom Bürgergeld in einen Job wechselt kommt es zu Diskrepanzen im monetären Bereich. Das Bürgergeld entfällt und Lohn gibt es erst im Monat darauf. Wer kann, sollte einen Notgroschen auf die Seite legen.
Anna S.am 26.02.2023 | 13:43
Arnim schrieb

Danke, da habe ich schon rein geschaut.

Werde wohl morgen einige Ämter bemühen müssen.

[/quote] Da wird nicht viel bei rum kommen. Ein Darlehen vom Jobcenter frisst Ihnen später auch bloß wieder ein Loch ins Portemonnaie. Im Prinzip heißt es jetzt mal 4 Wochen die A... backen zusammenkneifen!

Da wird nicht viel bei rum kommen. Ein Darlehen vom Jobcenter frisst Ihnen später auch bloß wieder ein Loch ins Portemonnaie. Im Prinzip heißt es jetzt mal 4 Wochen die A... backen zusammenkneifen!
Na, laut Wohngeldrechner 520 Euro. Dann beträgt das Loch "nur" noch 700 Euro.
W°lfgangam 26.02.2023 | 17:48
Hallo Anna S., bei Rentenbeginn 01.04. erhalten Sie die erste Rentenzahlung Ende April. Der Anspruch auf Bürgergeld endet zum 31.03. <- die letzte Zahlung/Bürgergeld erhalten Sie zum 01.03./im Voraus für März ...für April gibt es kein Bürgergeld mehr, da Rentenanspruch. Insofern entsteht eine Finanzierungslücke von 1 Monat. Darlehensweise Überbrückung via Sozialamt/HLU oder GruSi möglich, Sie haben oben schon Tipps dazu erhalten. Gruß w.
Anna S.am 26.02.2023 | 18:50
W°lfgang schrieb

Hallo Anna S.,

bei Rentenbeginn 01.04. erhalten Sie die erste Rentenzahlung Ende April.

Der Anspruch auf Bürgergeld endet zum 31.03. <- die letzte Zahlung/Bürgergeld erhalten Sie zum 01.03./im Voraus für März ...für April gibt es kein Bürgergeld mehr, da Rentenanspruch. Insofern entsteht eine Finanzierungslücke von 1 Monat.

Darlehensweise Überbrückung via Sozialamt/HLU oder GruSi möglich, Sie haben oben schon Tipps dazu erhalten.

Gruß

w.

Ab1. April geht es in den Ruhestand. (...) Weil Bürgergeld wird Anfang des Monats überwiesen, das reicht für den April.
Hallo Anna S., bei Rentenbeginn 01.04. erhalten Sie die erste Rentenzahlung Ende April. Der Anspruch auf Bürgergeld endet zum 31.03. <- die letzte Zahlung/Bürgergeld erhalten Sie zum 01.03./im Voraus für März ...für April gibt es kein Bürgergeld mehr, da Rentenanspruch. Insofern entsteht eine Finanzierungslücke von 1 Monat. Darlehensweise Überbrückung via Sozialamt/HLU oder GruSi möglich, Sie haben oben schon Tipps dazu erhalten. Gruß w.
Danke schön, das ist mir klar. Mir ging/geht es darum ob es eventuell eine andere Lösung gibt, als ein Darlehen. Ich befürchte nicht, leider. Eigentlich eine Gesetzeslücke? Kann dann nur rechtzeitig auf 1. April Wonhgeld beantragen, da die Rente trotz 45,5 Jahren nur 1220 Netto beträgt und ein zinsfreies Darlehen doch beantragen, damit ich die paar Reserve-Groschen wieterhin für irgendwelchen Notfall unberührt lasse. Danke und Grüße zurück. Dragana
Schadeam 26.02.2023 | 22:30
Wenn Sie noch Reservegroschen haben, ist es nicht ganz so dramatisch.
Anna Sam 27.02.2023 | 16:01
Danke an den Experten. Es geht doch was. Ich habe geschrieben dass ich bis zum 7. März Arbeitslos gemeldet bin und Aufstockung bekomme. Die Rente habe ich im Februar beantragt und hatte mein Rentenbescheid zwei Wochen später bekommen. Habe eben Widerspruch eingelegt und mein Eintrittsdatum zur Rente geändert zum 1. Februar . Da ich die 45 Jahre schon im September 2022 hatte. Das Alg1 wird Ende des Monats ausbezahlt. Also bekomme ich Ende Januar Alg1 und Aufstockung. Damit wird der Februar finanziert. Ende Februar, wird die Rente überwiesen uns so geht es dann weiter. Durch mein Hirten, habe ich nur noch eine Überbrückunslücke von ca 500 Euro statt 1200 Euro. Ich gabe es etwas ausführlicher dargestellt um eventuell anderen damit zu helfen. Sorry, entweder habe ich es nicht deutlich formuliert, oder Sie hatten keine Zeit meinen Fall genauer zu betrachten. Trotzdem danke für ihre Mühe, viele Grüße Dragana/Anna S
Anna Sam 27.02.2023 | 16:07
"Eine Vorverlegung des Rentenbeginns würde auf die Auszahlungspunkte leider keine Änderung bewirken" Danke an den Experten. Es geht doch was,die Verhängung des Rentenbeginns erspart mir ca 500 Euro! Ich habe geschrieben dass ich bis zum 7. März Arbeitslos gemeldet bin und Aufstockung bekomme. Die Rente habe ich im Februar beantragt und hatte mein Rentenbescheid zwei Wochen später bekommen. Habe eben Widerspruch eingelegt und mein Eintrittsdatum zur Rente geändert zum 1. Februar . Da ich die 45 Jahre schon im September 2022 hatte. Das Alg1 wird Ende des Monats ausbezahlt. Also bekomme ich Ende Januar Alg1 und Aufstockung. Damit wird der Februar finanziert. Ende Februar, wird die Rente überwiesen uns so geht es dann weiter. Durch mein Hirten, habe ich nur noch eine Überbrückunslücke von ca 500 Euro statt 1200 Euro. Ich gabe es etwas ausführlicher dargestellt um eventuell anderen damit zu helfen. Sorry, entweder habe ich es nicht deutlich formuliert, oder Sie hatten keine Zeit meinen Fall genauer zu betrachten. Trotzdem danke für ihre Mühe, viele Grüße Dragana/Anna S
Abschlägeam 27.02.2023 | 16:21
Anna S schrieb

"Eine Vorverlegung des Rentenbeginns würde auf die Auszahlungspunkte leider keine Änderung bewirken"

Danke an den Experten.

Es geht doch was,die Verhängung des Rentenbeginns erspart mir ca 500 Euro!

Ich habe geschrieben dass ich bis zum 7. März Arbeitslos gemeldet bin und Aufstockung bekomme.

Die Rente habe ich im Februar beantragt und hatte mein Rentenbescheid zwei Wochen später bekommen.

Habe eben Widerspruch eingelegt und mein Eintrittsdatum zur Rente geändert zum 1. Februar . Da ich die 45 Jahre schon im September 2022 hatte.

Das Alg1 wird Ende des Monats ausbezahlt.

Also bekomme ich Ende Januar Alg1 und Aufstockung.

Damit wird der Februar finanziert. Ende Februar, wird die Rente überwiesen uns so geht es dann weiter.

Durch mein Hirten, habe ich nur noch eine Überbrückunslücke von ca 500 Euro statt 1200 Euro.

Ich gabe es etwas ausführlicher dargestellt um eventuell anderen damit zu helfen.

Sorry, entweder habe ich es nicht deutlich formuliert, oder Sie hatten keine Zeit meinen Fall genauer zu betrachten.

Trotzdem danke für ihre Mühe, viele Grüße Dragana/Anna S

Ja, man kann sich das auch 'schön' rechnen. Der Januar ist schon längst vorbei... Und wenn der Rentenantrag jetzt erst rückwirkend geändert wird, muss das ja erst einmal bearbeitet werden und die Beträge ändern sich vermutlich auch noch, weil dann das ALG für Februar nicht mehr mit berücksichtigt werden kann...Und die Auszahlung einer Nachzahlung ab 01. Februar klappt vermutlich nicht wirklich früher als zum ursprünglich beantragten Rentenbeginn. Aber wenn es Dragana/Anna S so hilft, ist ja ihr Ziel erreicht. Mitleser sollten also besser rechtzeitig VORHER überlegen, wie es am schlauesten zu terminieren ist :-)
Anna Sam 27.02.2023 | 16:59
Gehau, deshalb der letzt Kommentar von mir. Eventuell hilft es jemandem weiter. Es war einfacher, es anhand Januar zu beschreiben. Danke für Eure Antworten und gute Zeit
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