Hallo Besserwisser,
grundsätzlich erteilt die Deutsche Rentenversicherung einen Bescheid über die Übergangsgeldberechnung. Die Berechnungsgrundlage der Krankengeldberechnung wird bei der Übergangsgeldberechnung übernommen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vollständig vorliegen. Die Übergangsgeldhöhe ist jedoch abweichend von der Krankengeldhöhe nach dem § 66 SGB IX zu bestimmen. In der Regel ist das Übergangsgeld daher etwas geringer als das Krankengeld.