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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Gabriele Weber07.01.2017 | 21:10
881 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich werde ab 20.03.2017 Übergangsgeld beziehen. Derzeit bin ich im ALG 1. Mein letztes Arbeitsverhältnis ruht. Beim letzen Arbeitgeber würde ich dieses Jahr laut TVÖD in eine höhere Lohnstufe kommen. Wird das Übergangsgeld dann von der höheren Lohnstufe berechnet? Vielen Dank schon mal im Vorraus G.Weber

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabriele Weber,

ich nehme mal an Sie beziehen ALG I, da Sie aus dem KG ausgesteuert sind. In diesem Fall würde das Übergangsgeld nicht von der höheren Lohnstufe berechnet.

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2 Antworten

der anderenam 08.01.2017 | 08:46
Beziehen Sie Alg, weil Sie bei langer AU von der Kasse ausgesteuert wurden? Dann: nein.
Gabriele Weberam 09.01.2017 | 14:56
Vielen Dank für die Info,ich habe es fast befürchtet . Mir wäre es auch lieber gewesen ,ich hätte gleich im Anschluss an den Krankengeldbezug mit der Umschulung beginnen können,war jedoch mit den Terminen des BFW nicht möglich. Ich gehe mal davon aus,dass es keine Rolle spielt,dass mein Arbeitsverhältnis ruht und nicht gekündigt ist. MfG Gabriele Weber
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