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Experten-Antwort

Übergangsgeld 2x falsch berechnet :(

von Heiner Kraft19.07.2012 | 19:07
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Ich hatte zwei Jahre vor Beginn meiner Reha das letzte Mal gearbeitet - bin also innerhalb der Dreijahresfrist, sodass mein Übergangsgeld nach meinem letzten Gehalt berechnet werden muss. Ich hatte EUR 1.400,- mit einer Teilzeitstelle 20 h/Woche verdeinet und im ersten Anlauf wurde die Teilzeit überhaupt nicht bereücksichtigt und ein Übergangsgeld von um die EUR 700,- berechnet, was ja 68% vom Nettolohn entspricht. Die Information von meiner Rehaeinrichtung und sogar vom zuständigen Rehaberater war, dass eine Teilzeittätigkeit auf Vollzeit hochgerechnet würde, da die Reha ja auch in Vollzeit wäre. Ich lege also Widerspruch ein und erhalte einen neuen Bescheid. Laut diesem wird dem §47 eine zusätzliche Berechnung nach §48 "nachgeschaltet". Dort wird für den letzten Monat vor Beginn der Reha (da bekam ich ALGI) ein Gehalt von EUR 2.200,- aus der Luft gegriffen und damit ein zwar höheres Übergangsgeld berechnet, was aber meiner Meinung nach immer noch zu niedrig ist. Die Frage ist: wie kommen die EUR 2.200,- zustande, wenn doch mein Teilzeitgehalt von EUR 1.400,- auf Vollzeit hochgerechnet EUR 2.800,- ergäbe? Zweite Frage: wieso soll ich im Monat vor Beginn der Reha diese EUR 2.200,- verdient haben, wo ich dort nur etwa EUR 600,- ALGI erhielt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Heiner Kraft,

da eine Übergangsgeldberechnung generell individuell vorgenommen werden muss, ist eine allgemeine Beantwortung nicht zielführend. Welche Berechnungsgrundlagen bei Ihnen berücksichtigt wurden, sollten aus Ihrem Bescheid hervorgehen. Es empfiehlt sich daher, entweder Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter zu halten oder mit dem Bescheid in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorstellig zu werden.

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5 Antworten

???am 20.07.2012 | 07:59
Sie wurden anscheinend falsch informiert. Ihr Teilzeit-Gehalt wird nicht auf eine Vollzeit-Stelle hochgerechnet. Für so etwas gibt es keine gesetzliche Grundlage. Aus Ihren Angaben schließe ich, das Sie eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. In diesen Fällen wird neben der Berechnung des Übergangsgeldes aus dem Echtlohn (= tatsächlich zuletzt bezogener Lohn) noch eine Berechnung nach dem aktuellen Tariflohn durchgeführt. Die wurde bei Ihnen anscheinend zuerst vergessen und nun nachgeholt. Sie können sich jederzeit sagen lassen, auf welcher Grundlage dieser Tariflohn (welcher Tatifvertrag/welche Lohnstufe) festgelegt wurde. Es kann sich um eine Auskunft Ihres früheren Arbeitgebers oder einer Gewerkschaft handeln. Damit sind Sie jetzt so gestellt, als ob Sie zuletzt Vollzeit gearbeitet und den Tariflohn gezahlt bekommen hätten. Mit Ihrem Arbeitslosengeld oder Ihrem zuletzt bezogenen Lohn hat das gar nichts zu tun.
Heiner Kraftam 20.07.2012 | 10:13
Vielen Dank für Ihre Antwort. Im Vorfeld wäre es für mich natürlich interessant, den Tariflohn in meinem Bereich zu erfahren. Bei mir wäre das der Bereich Grafikdesign/Webdesign in NRW. Hätten Sie da einen Tip, welche Gewerkschaft da zuständig ist?
???am 20.07.2012 | 13:59
Ihr Tariflohn hängt weniger von Ihrer Tätigkeit als von der Branche Ihres Arbeitgebers ab. Am einfachsten ist es, wenn Sie selber googeln " Tariflohn ..." und die Branche mit angeben.
Nixam 21.07.2012 | 14:40
Hallo, Herr KRaft! Schreiben Sie Ihren RV-Träger nochmal an und beschreiben Sie genau, welche Tätigkeit als was und in welcher Branche Sie ausgeübt haben. Machen Sie möglichst genaue Angaben zu den regulären Vollzeitarbeitswochenstunden und zu dem Bruttostundenlohn. So ermöglichen Sie es dem RV-Träger, ein möglichst korrektes Tarifentgelt für die bei Ihnen geltende Übergangsgeldberechnung vorzunehmen. Hilfreiche Hinweise erhalten Sie zum Tarifentgelt auch hier: http://www.tarifregister.nrw.de/ Suchen Sie wenn möglich Ihren RV-Träger/Sachbearbeiter am Besten persönlich auf und lassen Sie sich aus dem Aktenvorgang zeigen/vorlesen, welches Tarifentgelt genau aus welchem Tarifregister etc. ermittelt wurde. So kommen Sie der Sache näher und können dies mit den Ihrer Meinung richtigen Angaben vergleichen. Viele Grüße Nix
Nixam 21.07.2012 | 14:40
Hallo, Herr KRaft! Schreiben Sie Ihren RV-Träger nochmal an und beschreiben Sie genau, welche Tätigkeit als was und in welcher Branche Sie ausgeübt haben. Machen Sie möglichst genaue Angaben zu den regulären Vollzeitarbeitswochenstunden und zu dem Bruttostundenlohn. So ermöglichen Sie es dem RV-Träger, ein möglichst korrektes Tarifentgelt für die bei Ihnen geltende Übergangsgeldberechnung vorzunehmen. Hilfreiche Hinweise erhalten Sie zum Tarifentgelt auch hier: http://www.tarifregister.nrw.de/ Suchen Sie wenn möglich Ihren RV-Träger/Sachbearbeiter am Besten persönlich auf und lassen Sie sich aus dem Aktenvorgang zeigen/vorlesen, welches Tarifentgelt genau aus welchem Tarifregister etc. ermittelt wurde. So kommen Sie der Sache näher und können dies mit den Ihrer Meinung richtigen Angaben vergleichen. Viele Grüße Nix
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