Sehr geehrter Herr Heiner Kraft,
da eine Übergangsgeldberechnung generell individuell vorgenommen werden muss, ist eine allgemeine Beantwortung nicht zielführend. Welche Berechnungsgrundlagen bei Ihnen berücksichtigt wurden, sollten aus Ihrem Bescheid hervorgehen. Es empfiehlt sich daher, entweder Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter zu halten oder mit dem Bescheid in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorstellig zu werden.