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Experten-Antwort

Übergangsgeld Berufliche Rehabilitation

von Micha15.03.2016 | 13:49
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Mir wird Übergangsgeld bezahlt da meine letzte Arbeitsstelle kürzer wie drei Jahre her ist. Diese war aber in der Schweiz. Gewohnt habe ich aber in Deutschland und auch hier Steuern bezahlt. Danach bekam ich ALG1, danach Krankengeld und nun ALGII seit Dezember. Aus welchem Topf wird nun das Überganggeld berechnet? Ich hab gelesen das mein Schweizer Lohn nicht zur Berechnung genutzt wird, sondern der Vergleich aus dem theoretischen deutschen Gehalt herrangezogen wird. Somit wäre mein Übergangsgeld geringer als mein letztes ALG1 bzw Krankengeld. Ist das so korrekt? Das würde bedeuten, dass es ja finanziell besser für mich gewesen wäre, wäre meine letzte Anstellung in der Schweiz länger wie drei Jahre her?!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da die letzte Beschäftigung innerhalb des 3-Jahreszeitraumes in der Schweiz ausgeübt wurde, ist das nach den §§ 46, 47 SGB IX zu berechnende Übergangsgeld aus dem schweizerischen Entgelt zu berechnen. Dabei sind vom tatsächlich bezogenen schweizerischen Bruttoarbeitsentgelt die dort zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge sowie die Steuern, die bei einer Steuerpflicht im Inland durch Abzug von diesem Bruttoarbeitsentgelt erhoben würden, abzuziehen. Außerdem wird noch ein Vergleich mit dem (deutschen) tariflichen Entgelt vorgenommen. Maßgeblich für das Übergangsgeld ist dann der höhere Betrag.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt und davon ausgehend, dass die Tätigkeit in der Schweiz versicherungspflichtig war: Ja.

Wir verweisen auf folgenden Link:

http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_48R2.5

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Achillam 15.03.2016 | 15:22
Ihr Übergangsgeld wir aus dem Tariflohn der für Ihr Bundesland gültigen Tarife mit Berücksichtigung Ihrer Erfahrung in diesem Beruf, sowie der Branche in der Sie gearbeitet haben berechnet. In Ihrem Fall ist es auch egal ob Ihre Beschäftigung länger oder kürzer als 3 Jahre her ist. Es ist auch grds. immer so, dass das Übergangsgeld geringer ist als ALG I oder Krankengeld.
Michaam 15.03.2016 | 15:58
Beim Kontakt mit meinem Berater bei der DRV meinte das dass Schweizer Einkommen keine Relevanz bei der Berechnung hat. Ihre Antwort liest sich genau andersrum.. Also muss es doch mit einbezogen werden bei der Berechnung???
Deutsche Rentenversicherung
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