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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Anja Schrod23.07.2010 | 14:13
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Ich bin im August 2009 operiert worden im Anschluß bekam ich 5Wochen Reha,da ich in der Reha eine Trombose bekam und einige Anwendungen dadurch nicht gemacht werden konnten bekam ich im März 2010 nochmal eine Reha.In der ersten Reha war der Tagessatz dae Übergangsgeldes 3€ höher als in der 2.reha.Nun ist meine Frage warum das so ist?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu den Ausführungen von "Nix" ist nichts hinzuzufügen.

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6 Antworten

Nixam 23.07.2010 | 14:47
Am klügsten ist es, immer den Übergangsgeldbescheid vor sich zu haben. Daraus geht die gesamte Übergangsgeldberechnung hervor. Möglicherweise wurde bei der ersten Rehabilitationsleistung das Übergangsgeld aus den letzten 3 abgerechneten Monaten, also dem Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet. Bei der zweiten Reha ist man dann jedoch nur aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum ausgegangen. Näheres entnehmen Sie Ihrem Übergangsgeldbescheid oder ein kurzer Anruf bei Ihrem Sachbearbeiter klärt Sie ebenfalls auf. Ein sonniges Wochenende wünscht Ihnen Nix
Anja Schrodam 23.07.2010 | 21:17
Es wäre schön wenn man einen Sachbearbeiter hättte!!!!!! Jedesmal wenn man anruft hat man jemand anderes an der Leitung und keiner kümmert sich richtig,deshalb versuche ich hier mein Problem zu lösen.Bei allen zwei Übergangsbescheiden wurde mein letzter Gehalt Juni 2009 genommen,dehalb kann ich das ja nicht verstehen,das die Tagessätze unterschiedlich sind.
Nixam 24.07.2010 | 11:29
Hallo Anja! Das ist mir noch eingefallen: Haben Sie Kinder und erfolgte die Übergangsgeldberechnung beim ersten Mal durch NICHT-Anrechnung des Pflegeversicherungs-Kinderzuschlags und hat man nun beim zweiten Mal vergessen "ein kleines Klick am Computer bei Kind" zu machen und wurde Ihnen deshalb der Kinderlosen-Pflegeversicherungszuschlag von 0,25% abgezogen? Schauen Sie nach, ob der Kinderlosen-Pflegeversicherungszuschlag bei Ihnen abgezogen wurde, obwohl Sie vielleicht ein Kind haben(auch wenn dieses über 18 Jahre alt ist). Nix Möglich ist das bei so einem geringen Betrag. Dann sollten Sie ebenfalls kurz Widerspruch erheben und man berichtigt die Übergangsgeldberechnung schnellstmöglich. Viele Grüsse Nix
Nixam 24.07.2010 | 11:21
Hallo Anja! Nehmen Sie bitte beide Bescheide vor sich und vergleichen Sie: 1) Entgeltabrechnungszeitraum(Haben Sie selbst gesagt) ist gleich Juni 2010 2) Vergleichen Sie die beiden Bruttoentgelte bzw. das Regelentgelt Sind diese unterschiedlich gesetzt worden? 3) Vergleichen Sie die beiden Nettoentgelte: Gibt es da zwischen beiden Bescheiden Unterschiede? Nehmen Sie ein Blatt Papier und schreiben Sie an die DRV: Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren o.g. Bescheid. Begründung: Bei der Berechnung des Übergangsgeldes ist Ihnen ein Fehler unterlaufen. Im Gegensatz zum Bescheid vom ....(Datum erster Bescheid) haben Sie beim zweiten Bescheid vom ....(Datum zweiter Bescheid)... ein Bruttoentgelt/Nettoentgelt von EUR .....berücksichtigt, obwohl beide Male derselbe Entgeltabrechnungszeitraum(Monat) genommen wurde. Ich bitte um Berichtigung der Übergangsgeldberechnung, da er eine offensichtliche Unrichtigkeit enthält. Mit freundlichen Grüssen Anja.... Dann wird sich die DRV schon melden und Ihnen schriftlich erklären, weshalb welche Werte zugrundegelegt wurden. Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Nix
Anja Schrodam 25.07.2010 | 12:39
Danke Sie haben mir echt weitergeholfen!!!!!
Anja Schrodam 30.08.2010 | 15:29
Ich habe vor 3 Wochen Wiederspruch wegen der falsch berechnung des Übergangsgeldes eingelegt und habe bis heut noch keine Antwort.Können Sie mir sagen wie lange so etwas dauert. Anja Schrod
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