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Experten-Antwort

Übergangsgeld in meinem speziellen Fall

von Flex15.10.2019 | 21:22
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Sehr geehrtes Experten Team, bei mir liegt folgender Fall vor: Ich bin seit ein paar Jahren Geschäftsführer einer GmbH die mir auch teilweise gehört. Deshalb bin ich auch sozialversicherungsbefreit und zahle nur in die freiwillige Krankenkasse ein. Mein Gehalt beträgt allerdings nur 1200€ Brutto, pro Monat. Nun werde ich ein paar Wochen eine Reha Maßnahme in Form einer 6-monatige Entwöhnungsbehandlung beginnen, um mein Drogenproblem anzugehen. Direkt davor muss ich aber noch eine stationäre Entgiftung machen, die ca. 3 Wochen dauern wird. Während der gesamten Zeit, werde ich unbezahlten Urlaub kriegen und beziehe somit kein Gehalt. Nun wäre meine Frage, ob mir Übergangsgeld zusteht und wie ich das beatragen müsste. Ich bin bei der deutschen Rentanversicherung Bayern Süd. Vielen Dank für Ihre Hilfe im Vorraus! Mit freundlichen Grüßen Flex

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Flex,

für einen Anspruch auf Übergangsgeld müssen Rentenversicherungsbeiträge im Bemessungszeitraum gezahlt worden sein. Wurden aufgrund fehlender Rentenversicherungspflicht keine Rentenversicherungsbeiträge (bei Bezug von Arbeitsentgelt im letzten Entgeltabrechnungszeitraum, bei Selbständigen im letzten Kalenderjahr vor Rehabilitationsbeginn) gezahlt, besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 3a SGB VI.

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11 Antworten

Tippsiam 15.10.2019 | 22:14
Da Sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, haben Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld von der DRV. Wenden Sie sich an die Krankenkasse, bei der sie freiwillig versichert sind. siehe hier: https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-art… ..<<Anspruch auf Übergangsgeld hat, wer unmittelbar vor Beginn einer Reha oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Einkommen (auch als Selbstständiger oder Freiberufler) erzielt und Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat.>>...
Schadeam 15.10.2019 | 22:14
Wer zahlt die Maßnahme? DRV oder Krankenkasse? Wenn Kasse, dann dort fragen. Wenn DRV dann bekommt jemand der keine Beiträge zahlt auch kein Übergangsgeld.
Tippsiam 15.10.2019 | 22:40
Zitat von Flex anzeigenausblenden
Wohl kaum, jedenfalls nicht von der DRV: https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-art… Die dreiwöchige Entgiftung vor einer stationären Rehabilitationsmaßnahme ist eine Leistung der Krankenkasse. Wie schon gesagt, wenden Sie sich an die, um zu klären, ob Sie während der Maßnahmen auf Übergangsgeld, was in dem Fall KRANKENGELD heißt, haben. Sind Sie gesetzlich freiwillig versichert, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch ab dem 43. Tag, mit entsprechenden Zuschlägen auch schon vorher. Wenn Sie privat versichert sind, kann as anders aussehen. Müssen Sie alles mit Ihrer Krankenkasse klären, nicht hier!
Flexam 15.10.2019 | 22:27
Danke für die schnellen Antworten! Ok, das leuchtet ein. Hab das letzte mal 2016 in die Rentenversicherung eingezahlt. Ich habe auch gerade erst den Antrag/die Formulare für die Kostenübernahme der Reha an die Rentenversicherung Bayern Süd geschickt. Ich hoffe mal das mir dann überhaupt die Reha gezahlt wird. Nachdem ich solange nichtmehr in die RV eingezahlt habe.. Wenn nicht, dann hab ich aufjedenfall ein Problem.
Flexam 15.10.2019 | 22:52
Zitat von Tippsi anzeigenausblenden
Danke für die Info! Der 2. Punkt (von dem Link) würde allerdings auf mich zutreffen. "innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben" Ich werde auch bestimmt mal wieder in die Rentenversicherung einzahlen und habe das früher schon getan. Nur die letzten 3 Jahren hab ich das eben nicht gemacht. Ich werde morgen mal bei der Rentenversicherug anrufen. Denn wenn das wirklich 100% ausgeschlossen ist, dass die die Kosten für die Reha übernehmen, dann kann ich mich schonmal bei der Krankenkasse bewerben.
Tippsiam 15.10.2019 | 23:10
Wenn Sie da morgen anrufen, klären Sie gleich mit ab, ob eine freiwillige Beitragsnachzahlung für 2019 möglich ist und damit die Voraussetzungen für eine Reha (über DRV) geschaffen werden könnten. Fragen kostet ja nix :-) Viel Erfolg! Tippsi
Tippsiam 15.10.2019 | 23:12
Punkt (2) im Link gilt nur, wenn Sie auch Beiträge bezahlt haben... haben Sie aber ja nicht (nicht in den letzten 3 Jahren mindestens für 6 Monate)
Tippsiam 15.10.2019 | 23:19
das könnte vielleicht in Ihrem Fall gelten: zum Zeitpunkt des Antrags bereits erwerbsgemindert oder von Erwerbsminderung bedroht sein und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen. klären Sie das dringend, notfalls mithilfe Ihrer/einer Suchtberatungsstelle!
Flexam 16.10.2019 | 14:33
Danke.. Das mit dem Übergangsgeld hat sich wahrscheinlich für mich erledigt. Aber das kann ich ja immernoch probieren zu beantragen wenn ich dann auf Therapie bin. Das wird ja auch rückwirkend gezahlt, wenn ich das richtig im Kopf habe. Jetzt muss ich erstmal hoffen, dass die Kostenübernahme genehmigt wird. Klar habe ich während meiner Ausbildung Beiträge gezahlt und auch danach als ich normaler Angestellter war. Wie gesagt, ich bin erst seit 3 Jahren sozialversicherungsbefreit, davor habe ich schon einiges in die Rentenversicherung eingezahlt. Hab heute bei dem Service Telefon angerufen und die haben gemeint, dass es nicht ganz ausgeschlossen ist, weil ich schon mehr als 5 Jahre in die RV eingezahlt habe (in meinem Leben). Also heisst es jetzt warten und in 5 Wochen werde ich mehr wissen. Ausserdem meinte die Dame am Telefon auch, dass wenn der Antrag bei der RV abgelehnt wird, geben sie es automatisch weiter an die Krankenversicherung.
Flexam 31.10.2019 | 13:51
Für alle die das Thema interresiert: Nach weniger als 3 Wochen hab ich nun schon die Antwort von der Rentenversicherung bekommen. Sie bezahlen die Therapie!! Ich bin überglücklich, dass das nun funktioniert hat, obwohl ich seit 2016 keine Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt habe. Als nächstes will ich nun 2 Fragen abklären: 1. steht mir Übergangsgeld zu? 2. Kann ich mich von der Zuzahlung (10€/Tag im Kranknhaus) befreien lassen? Das 1. habe ich mittlerweile schon ziemlich aufgegeben, aber vielleicht lässt sich mit dem Krankengeld von der Krankenkasse da was machen.
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